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Abmahnung Novitec GmbH

Abmahnung Novitec GmbH - CE-Kennzeichnung
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Novitec GmbH, Alsbachstraße 15, 66115 Saarbrücken, vor.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Firma Novitec GmbH im Rahmen eines Testkaufs habe feststellen müssen, dass der testgekaufte Batteriepulser weder auf dem Gerät, noch auf der Verpackung über die nach § 8 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) erforderliche CE-Kennzeichnung verfüge. Nach Anlage 2 des EMVG sei diese Kennzeichnung auf dem Gerät oder dessen Typenschild anzubringen. Dabei reiche die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung nur ganz ausnahmsweise, wenn eine derartige Kennzeichnung auf dem Gerät nicht möglich sei.

Würden Elektrogeräte ohne die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung angeboten, begründe dies den Vorwurf unlauteren Verhaltens gemäß den §§ 3 Abs. 1, 4 Nr.11 UWG.

Insofern lässt die Firma Novitec GmbH durch ihren Bevollmächtigten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung der Firma Novitec GmbH ist ein solcher Entwurf einer Unterlassungserklärung bereits beigefügt, der unserer Ansicht nach jedoch deutlich zu weit geht. Insofern kann nicht angeraten werden, die mit der Abmahnung bereits übersandte Unterlassungserklärung der Firma Novitec GmbH ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens des Bevollmächtigten der Firma Novitec GmbH mit 20.000 EUR bemessen.

Ansprechpartner

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