Abmahnung Nintendo

Nintendo lässt das Angebot sowie den Vertrieb von R4-Karten für die Nintendo Switch abmahnen. Es drohen enorme Risiken und Kosten. Erfahren Sie hier, worum es geht, welche Risiken bestehen und wie Sie richtig reagieren!
Abmahnung wegen Nintendo Switch R4-Karten erhalten? Sie sind nicht allein.
Wer R4-Karten für die Nintendo Switch vertreibt oder auch nur bewirbt, riskiert eine teure Abmahnung – unter anderem von der Berliner Kanzlei Nordemann, Czychowski & Partner, die im Namen der Nintendo Co., Ltd. handelt. Die Vorwürfe wiegen schwer: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Verstoß gegen das Urheberrecht und sogar Anstiftung zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke. Doch was steckt konkret dahinter? Und wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?
Was ist eine R4-Karte und warum ist sie problematisch?
R4-Karten sind Speicherkarten mit spezieller Firmware, die es ermöglichen, raubkopierte Spiele auf der Nintendo Switch abzuspielen – indem sie den Kopierschutz der Konsole umgehen. In den Augen von Nintendo dienen diese Geräte fast ausschließlich zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen, was nach deutschem Urheberrecht verboten ist (§ 95a UrhG).
Die Abmahnung führt aus, dass die R4-Karten hauptsächlich für illegale Zwecke konstruiert wurden. Zudem wirft Nintendo den Betroffenen vor, mit der Karte bewusst für den Zugang zu mehreren hundert raubkopierten Videospielen zu werben – inklusive Anleitung und Download-Links.
Inhalt der Nintendo Abmahnung – Die Vorwürfe im Detail
Die Kanzlei Nordemann macht im Namen von Nintendo mehrere schwerwiegende Vorwürfe geltend:
- Verstoß gegen § 95a UrhG (Schutz technischer Maßnahmen)
- Verstoß gegen § 97 UrhG (Unterlassung und Schadensersatz)
- Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung nach § 26 StGB
- Straftatbestände nach §§ 106, 108a, 108b UrhG
Zudem wird auf eine Vielzahl geschützter Nintendo-Spiele verwiesen – darunter Klassiker wie Super Mario Odyssey, Zelda: Breath of the Wild, Mario Kart 8 Deluxe oder Animal Crossing. Das Ziel der Abmahnung ist klar: Der Betroffene soll das Verhalten sofort unterlassen, Schadensersatz leisten, Auskunft erteilen und die Anwaltskosten übernehmen.
Forderungen der Kanzlei Nordemann für Nintendo
In der Abmahnung wird unter kurzer Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Dabei soll sich der Betroffene verpflichten:
- die Bewerbung, Einfuhr, den Verkauf und Besitz der R4-Karten einzustellen,
- keine weiteren Inhalte oder Links zu raubkopierten Spielen zu verbreiten,
- Auskunft über Verkaufszahlen, Lieferanten und Einnahmen zu geben,
- Schadensersatz zu zahlen,
- und die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 1 Million Euro (1.000.000,00 €) zu erstatten.
Rechtsprechung zum Thema – Was sagen die Gerichte?
Gerichte in Deutschland haben sich wiederholt mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen befasst. So stellte etwa der EuGH (C-355/12) klar:
„Eine Maßnahme, die es verhindert, dass ein Werk außerhalb eines bestimmten Systems abgespielt werden kann, stellt eine wirksame technische Schutzmaßnahme dar.“
Zentral ist dabei stets: Nicht nur der Vertrieb, sondern auch die Werbung und Anleitung zur Umgehung ist verboten.
Achtung: Risiken bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen
Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite einer solchen Erklärung. Wer sie leichtfertig unterzeichnet, bindet sich lebenslang an deren Inhalt – bei jedem erneuten Verstoß droht eine Vertragsstrafe in vier- bis fünfstelliger Höhe.
Unser Tipp: Unterzeichnen Sie niemals ungeprüft. Häufig ist die Erklärung zu weit gefasst und kann auf weitere Geschäftsbereiche durchschlagen. Eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist hier unerlässlich.
Streitwert und Kostenrisiko: Warum es schnell teuer werden kann
In Abmahnungen von Nintendo wird regelmäßig ein Streitwert im fünf- bis sechsstelligen Bereich angesetzt – also durchaus 100.000 Euro oder mehr. Im konkreten Fall ist die Forderung beachtlich: die Kanzlei Nordemann setzt einen Gegenstandswert von einer Millionen Euro an, woraus allein Abmahnkosten in Höhe von etwa 8.000,00 € resultieren. Dazu kommen mögliche Schadensersatzforderungen und Verfahrenskosten, wenn der Fall vor Gericht landet.
Was tun bei einer Abmahnung von Nintendo?
- Ruhe bewahren – nicht in Panik verfallen.
- Nichts unterschreiben oder zahlen, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
- Fristen beachten. Auch wenn sie knapp erscheinen, ist es oft möglich, kurzfristig sachgerecht zu reagieren.
- Sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Abmahnungen mit diesen Streitwerten und Inhalten sollten keinesfalls dem Zufall überlassen werden.
Kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei
Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Nordemann im Auftrag von Nintendo erhalten? Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an –Gemeinsam besprechen wir:
- die Einzelheiten einer urheberrechtlichen Abmahnung,
- ob und wie die Risiken durch eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung reduziert werden können,
- ob und in welcher Höhe Schadensersatz zu leisten ist und
- wie Sie sich gegen unberechtigte/überhöhte Forderungen wehren können.
Fazit: eine Abmahnung Nintendo ist ernst zu nehmen
Eine Nintendo-Abmahnung wegen des Vertriebs von R4-Karten ist dringend ernst zu nehmen. Dennoch bestehen gute Chancen, enorme Risiken zu vermeiden und selbst dann eine konstruktive Lösung zu finden, wenn der Kern des Vorwurfs berechtigt sein sollte.
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