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Abmahnung Nils Bellmann

Abmahnung des Herrn Nils Bellmann, Firma Beschläge aus Hamburg e.K.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Nils Bellmann, handelnd unter der Firma Beschläge aus Hamburg e.K., durch seine Bevollmächtigten zu.

Nach Angaben in der Abmahnung handelt Herr Nils Bellmann, mit Türbeschlägen, Türdrückern und Türgarnituren. Er sei Inhaber der Unionsmarke "Emily" (UM Nr. 018060248). Diese Marke genieße Schutz für folgende Waren:

Metalltürziehgriffe; Metalltürgriffe; Metallfenstergriffe; Griffe für Schiebefenster aus Metall; Metallfensterriegel; Metallische Fenstergriffe; Schubladengriffe aus Metall; Schubladengriffe aus unedlem Metall; Haltegriffe aus Metall; Möbelgriffe aus Metall; Torgriffe aus Metall; Schlossgarnituren aus Metall; Türklinken aus Metall; Türklinken.

Herr Nils Bellmann habe feststellen müssen, dass der Empfänger der Abmahnung über die Onlineplattform Amazon Türbeschläge und Türdrücker unter der Bezeichnung „Emily" vertreibe.

Indem er Türbeschläge und Türdrücker unter der Bezeichnung „Emily" anbiete und verkaufe, verletze der Abgemahnte die Markenrechte des Herrn Nils Bellmann. Dieser sei allein berechtigt, die Bezeichnung „Emily“ für die unter dieser Marke geschützten Waren zu benutzen (Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 Unionsmarkenverordnung). Herr Nils Bellmann nimmt dem Empfänger der Abmahnung deshalb auf Unterlassung in Anspruch (Art. 9 Abs. 3 Unionsmarkenverordnung) und fordert zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung ist bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung beigefügt.

Weiter soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000 EUR, mithin 2.002,41 EUR brutto tragen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Nils Bellmann, handelnd unter der Firma Beschläge aus Hamburg e.K., erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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