Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Nike International Ltd. Kanzlei Salans

Abmahnung Nike International Ltd. durch die Kanzlei Rechtsanwälte und Steuerberater Salans
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Nike International Ltd. lässt durch die Kanzlei Rechtsanwälte und Steuerberater Salans aus Frankfurt am Main markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gegenstand der Abmahnung der Salans Rechtsanwälte ist die Behauptung einer Markenverletzung der Marken der Nike International Ltd. aus den U.S.A.:

Nike-Wortmarke „Nike
Nike-Bildmarke „Swoosh
Nike-Wortmarke „Just do it

Mit der Abmahnung der Nike International Ltd. durch die Kanzlei Rechtsanwälte und Steuerberater Salans wird die Verletzung der geschützten Marken durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen/Plagiaten nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB behauptet.

Zumeist wird die Firma Nike International Ltd. durch eine Zollbeschlagnahme auf die markenrechtlichen Verstöße aufmerksam. Hierbei hat der Zoll bei der Einfuhr der Waren entsprechende Überprüfungen vorgenommen und festgestellt, dass es sich bei den eingeführten Waren wohlmöglich um Produktfälschungen/Plagiate handeln könnte.
Sollte der Zoll auch von Ihnen ein Paket einbehalten haben, sollten Sie sich umgehend und vor einer Äußerung über die Umstände des Falles rechtlich beraten lassen.

In der Abmahnung der Nike International Ltd. werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche eingefordert. Nicht selten wird daneben noch ein Vernichtungsanspruch geltend gemacht.

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnungen der Nike International Ltd. nicht auf die leichte Schulter nehmen. Durch falsche oder unüberlegte Handlungen können hier ganz erhebliche Kosten entstehen, die unter Umständen vermeidbar gewesen wären.

Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eine Unterlassungserklärung nach Unterschrift eine lebenslange Gültigkeit hat, sollte die Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung wohl überlegt sein. Wir raten generell dringend davon ab, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen unreflektiert zur Unterschrift zu bringen.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
Wer eine Seite mit rechtswidrigen Inhalten aus dem Netz entfernt, geht oft davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. In der Praxis beginnt das Problem aber häufig erst…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
User Generated Content ist aus der digitalen Kommunikation kaum noch wegzudenken. Gemeint sind damit Inhalte, die nicht vom Unternehmen selbst, sondern von Nutzern erstellt und ve…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Story-Reshares gehören längst zum Alltag auf Instagram und anderen sozialen Netzwerken. Ein Beitrag wirkt gelungen, eine Story ist sympathisch gestaltet oder ein Unternehmen wird…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Sie stehen in einer belebten Fußgängerzone, das Licht ist gut, die Szene wirkt lebendig und im Hintergrund erhebt sich ein architektonisch interessantes Gebäude. Sie machen ein Fo…