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Abmahnung MotorGarten

Urheberrechtliche Abmahnung der MotorGarten GmbH & Co. KG
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns wird eine urheberrechtliche Abmahnung der MotorGarten GmbH & Co. KG, Korbacher Str. 501, 34270 Schauenburg, sowie dem Mitgeschäftsführer der MotorGarten Verwaltungs GmbH zur Bearbeitung vorgelegt.

Nach Angaben in der Abmahnung betreibe die MotorGarten GmbH & Co. KG in oben genanntem Ladenlokal sowie unter der Internetpräsenz www.motorgarten.de einen Handel mit Gartengeräten, insbesondere Rasenmähern und motorbetriebenen Geräten, Grillgeräten und Grillzubehör sowie EU-Importfahrzeugen.

Im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit verwende die MotorGarten GmbH & Co. KG zur Bewerbung der von ihr vertriebenen Produkte unter anderem auf ihrer Onlinepräsenz die von dem Mitarbeiter und Mitgeschäftsführer der MotorGarten Verwaltungs GmbH aufwändig produzierten Produktlichtbilder. Die Urheberschaft könne zweifelsfrei durch Vorlage der hochauflösenden Originalbilder mit RAW-Daten belegt werden. Die MotorGarten GmbH & Co. KG sei Lizenznehmerin und Inhaberin des zeitlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungsrechtes dieser Bilder und somit Inhaberin der Rechte im Sinne der §§ 72, 15, 7 Urhebergesetz.

Sodann wird die Verwendung von mehreren Lichtbildern in einem Onlineshop beanstandet.

Es handele sich bei dieser Nutzung um eine nicht genehmigte Vervielfältigung i.S.d. § 16 Urhebergesetz und öffentliches Zugänglichmachen i.S.d. § 19a Urhebergesetz. Diese Rechte könnten von einem Dritten nur aufgrund eines Lizenzvertrages i.S.d. § 31 Urheberrechtsgesetz ausgeübt werden. Zudem habe der Urheber einen Anspruch auf die Nennung seiner Person als Urheber der von ihm geschaffenen Werke gem. § 13 Urheberrechtsgesetz. Aus der Tatsache, dass die MotorGarten GmbH & Co. KG die betreffenden Lichtbilder auf ihrer eigenen Internetpräsenz nutze, ergäbe sich keine Einwilligung in die freie Nutzung der Lichtbilder oder gar die Vermutung einer solchen Einwilligung.

Insofern wird mit der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Weiter wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, Auskunft über den genauen Umfang der Nutzung der betroffenen Lichtbilder zu erteilen, d. h. seit wann, in welchen Medien und in welchem Umfang er die Lichtbilder genutzt, d. h. öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt habe.

Weiter sollen die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 30.000 EUR, mithin 1.261,50 EUR erstattet werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Abmahnung der MotorGarten GmbH & Co. KG erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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