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Abmahnung Microsoft

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine markenrechtliche Abmahnung der Microsoft Corporation durch die Rechtsanwälte von FPS Fritz, Wicke, Seelig zu.

Gegenstand der Abmahnung des Softwareunternehmens Microsoft ist die angebliche Einfuhr von Datenträgern mit den Microsoft-Programmen „Microsoft Windows 7 Home Premium“, „Microsoft Windows 7 Professional“ und  „Microsoft Windows 7 Ultimate“.

Nach den Ausführungen der  Rechtsanwälte von FPS Fritz, Wicke, Seelig  in der Abmahnung handelt es sich bei besagten Datenträgern um eindeutige Fälschungen (Plagiate) der Microsoft-Programme „Microsoft Windows 7 Home Premium“, „Microsoft Windows 7 Professional“ und  „Microsoft Windows 7 Ultimate“. Es läge somit ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr.1 MarkenG vor.

Namens und im Auftrag der Microsoft Corporation fordern die Rechtsanwälte von FPS zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung der Microsoft Corporation Auskunft erteilen und Rechnung legen. Zudem sollen alle Datenträger zwecks Vernichtung an Microsoft herausgegeben werden. Nicht zu Letzt sollen die durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 2.380,80 EUR zum Ausgleich gebracht werden.

Der Gegenstandswert wird in der Abmahnung der Kanzlei FPS Fritz, Wicke, Seelig mit 200.000 EUR beziffert. Weiter lässt die Microsoft Corporation  in der Abmahnung androhen, bei Ablauf der in der Abmahnung genannten Fristen eine einstweilige Verfügung zu beantragen sowie ein strafrechtliches Vorgehen in Erwägung zu ziehen.

Nach unserer Auffassung ist die der Abmahnung der Microsoft Corporation durch die Rechtsanwälte von FPS Fritz, Wicke, Seelig beigefügte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. Wir raten daher dringend an, diese nicht unreflektiert zur Unterschrift zu bringen, sondern durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierzu können Sie uns gerne ansprechen.

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