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Abmahnung durch Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Was Sie wissen müssen, Aktuell, Abmahnung

Abmahnung von Michaela Maurer: Was Sie wissen müssen

Haben Sie eine Abmahnung von Michaela Maurer erhalten? Die HKMW Rechtsanwälte vertreten Frau Michaela Maurer in zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegenüber Händlern, insbesondere auf Plattformen wie eBay. Die Kanzlei HKMW mahnt im Auftrag von Frau Michaela Maurer Online-Händler ab, die angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann schwerwiegende Konsequenzen haben, weshalb Sie keinesfalls unüberlegt handeln sollten.

Was ist der Inhalt der Abmahnung von Michaela Maurer?

Laut den Angaben in der Abmahnung handelt Frau Michaela Maurer als gewerbliche Verkäuferin auf eBay und bietet dort Waren an, die im 3D-Druckverfahren hergestellt werden. Die Abgemahnten werden von Frau Michaela Maurer aufgefordert, bestimmte wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen, unter anderem:

  • Den Eindruck zu erwecken, dass die Transportgefahr bei der Warenlieferung beim Verbraucher liege.
  • Den Eindruck zu vermitteln, dass die Transportgefahr bei der Rücksendung der Ware nach einem Widerruf durch den Verbraucher zu tragen sei.
  • Nicht klarzustellen, dass die Erstattung des Kaufpreises nicht vom tatsächlichen Rückerhalt der Ware abhängt, sondern bereits erfolgen muss, sobald der Kunde die Rücksendung nachweist.

Zusätzlich wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese verpflichtet den Abgemahnten, bei zukünftigen Vergehen eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von Michaela Maurer festgelegt und gerichtlich geprüft werden kann.

Update: Weitere Abmahnung im Auftrag von Frau Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte

Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln haben im Auftrag von Michaela Maurer erneut eine Abmahnung versandt. Diesmal betrifft es die Kennzeichnung von 3D-gedruckten Produkten, die nach ihrer Ansicht unrechtmäßig als Originalware beworben wurden. Ein Testkauf soll belegt haben, dass keine Originalware geliefert wurde.

Hierdurch würden die angesprochenen Kunden über eine wesentliche Eigenschaft der Ware – nämlich den Hersteller bzw. die betriebliche Herkunft der Ware - in die Irre geführt. Insoweit würde die Werbung gegen S 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG verstoßen. Die Irreführung, die auch Gegenstand der Abmahnung ist,  sei auch spürbar, denn es sei bekannt, dass Verbraucher sich eher für Original-Ersatz- und Zubehörteile des Herstellers als für Waren von Drittanbietern entscheiden würden. Über die Irreführung in der Überschrift helfe auch die Aufklärung innerhalb der Artikelmerkmale bzw. der Artikelbeschreibung nicht hinweg, zumal der Verbraucher das Geschäft sowohl im Webbrowser als auch in der mobilen Ansicht bzw. der App abschließen könne, ohne diese Informationen zur Kenntnis nehmen zu müssen. Gerade der durch die Überschrift erzeugte Irrtum über den Hersteller könne Verbraucher dazu verleiten, sich nicht weiter mit dem Angebot zu beschäftigen, weil sie davon ausgehen, mit der Originalware ohnedies das bestmögliche Produkt zu bekommen.

Darin sehen die Rechtsanwälte von HKMW einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG.

Die Irreführung der Verbraucher wird als besonders schwerwiegend angesehen, da die Kunden durch die Produktbezeichnung bewusst dazu verleitet werden könnten, anzunehmen, dass es sich um Originalteile des Herstellers handelt. Selbst eine Klarstellung innerhalb der Artikelbeschreibung reicht nach Ansicht der Kanzlei HKMW nicht aus, um den Verstoß zu beseitigen.

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert:

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Die Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 Euro zu zahlen.

Einstweilige Verfügung nach Abmahnung durch Michaela Maurer

Aktuell erwirkt die Unternehmerin Michaela Maurer über ihre Kanzlei HKMW Rechtsanwälte eine einstweilig Verfügung gegen den Abgemahnten. In diesem Fall wird von den Gerichten angeordnet, dass bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sofort eingestellt werden müssen.

Zu den typischen Vorwürfen gehören:

  • Irreführung der Verbraucher durch unklare Angaben zur Herkunft der Ware.
  • Fehlende Registrierung nach dem Verpackungsgesetz.
  • Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungspflichten bei 3D-gedruckten Produkten.

Betroffene Händler sind oft mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert. Wer eine solche einstweilige Verfügung erhält, muss sofort reagieren, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung von Michaela Maurer erhalten haben?

Wenn Sie eine Abmahnung von Frau Michaela Maurer und den HKMW Rechtsanwälten aus Köln erhalten haben, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  1. Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen!
    • Die beigefügte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben, nicht nur bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte HKMW.
    • Lassen Sie eine Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen. Unterschreiben und zahlen stellt sich allzuoft als der falsche Weg heraus.
  2. Abmahnung rechtlich prüfen lassen!
    • Viele Abmahnungen enthalten formale oder inhaltliche Fehler.
    • Oftmals ist auch die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung deutlich zu weit gefasst. Um sich bestmöglich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
    • Ein Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann die Rechtmäßigkeit überprüfen.
  3. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung!
    • Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der aktuellen Abmahnung.
    • Wir helfen Ihnen, die beste Strategie zur Abwehr der Abmahnung zu entwickeln.
  4. Nicht ignorieren!
    • Eine nicht beachtete Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder einem Klageverfahren führen.
  5. Alternativen zur Unterlassungserklärung prüfen!
    • In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, gerichtlich gegen die Abmahnung vorzugehen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verweigern.

Fazit: Lassen Sie sich professionell beraten!

Die HKMW Rechtsanwälte vertreten Michaela Maurer in einer Vielzahl von Abmahnverfahren. Die Forderungen sind oft umfangreich und können gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sollten Sie niemals unüberlegt handeln und sich sofort anwaltlich beraten lassen.

Unsere Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hilft Ihnen dabei, die Abmahnung bestmöglich abzuwehren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung!

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