Abmahnung Michael Bihlmayer (Bihlmayer Media)

Michael Bihlmayer ist der Gründer von Bihlmayer Media, einem Unternehmen, das sich auf Premium-Bilder und journalistische Videos für Presse, TV und digitale Medien spezialisiert hat. Seine Karriere begann mit einfachen Mitteln, entwickelte sich jedoch schnell zu einem professionellen Anbieter von visuellem Content, der heute in Buchcovern, Wahlplakaten, Zeitungen und Werbekampagnen namhafter Unternehmen zu finden ist. Die Philosophie seines Unternehmens basiert auf Authentizität, Integrität und kreativer Freiheit, wodurch hochwertige und ethische visuelle Inhalte entstehen.
Worum geht es in der Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer?
Die Abmahnungen von Michael Bihlmayer betreffen Urheberrechtsverletzungen durch die unlizenzierte Nutzung von Bildern, die von Bihlmayer Media stammen. Diese Bilder werden häufig auf Websites, in sozialen Medien oder in Printmedien verwendet, ohne dass eine entsprechende Lizenz erworben wurde.
Hintergrund der Abmahnungen ist das Urheberrecht nach §§ 16, 17, 19a UrhG, das dem Urheber oder Rechteinhaber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem Werk zuspricht. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis verwendet, verletzt diese Rechte und kann rechtlich belangt werden.
Die Abmahnung dient dazu, diese Verletzung zu unterbinden und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Besonders problematisch ist, dass einige abgemahnte Personen oder Unternehmen nicht bewusst gegen das Urheberrecht verstoßen haben – etwa, weil sie ein Bild aus einer nicht klar gekennzeichneten Quelle übernommen haben. Doch auch in solchen Fällen sind sie grundsätzlich rechtlich verantwortlich.
In den Abmahnungen wird oft auf eine bereits bestehende Rechtsprechung verwiesen, die die Rechtslage für Urheber und Rechteinhaber stärkt. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sie ernst nehmen, aber keinesfalls vorschnell reagieren oder zahlen, bevor eine juristische Prüfung erfolgt ist.
Was wird mit der Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer gefordert?
Eine Abmahnung von Michael Bihlmayer (Bihlmayer Media) basiert in der Regel auf dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch die unlizenzierte Nutzung von Bildmaterial. Dabei werden verschiedene rechtliche und finanzielle Forderungen gestellt, die für die betroffenen Personen oder Unternehmen schwerwiegende Folgen haben können.
Die Forderungen lassen sich in vier Hauptbereiche unterteilen:
1. Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Was bedeutet das?
- Die Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Abgemahnte versichert, das betroffene Bild nicht weiter zu verwenden.
- Gleichzeitig verpflichtet sich der Abgemahnte dazu, im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Wie hoch kann die Vertragsstrafe sein?
- Häufig wird eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro oder mehr in vorformulierten Unterlassungserklärungen genannt.
- Wird das Bild erneut verwendet – auch unabsichtlich – kann dies dazu führen, dass diese hohe Summe sofort geltend gemacht wird.
Warum ist Vorsicht geboten?
- Unterlassungserklärungen ist oft sehr weit gefasst und können über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen.
- Wer die Erklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich möglicherweise an unnötig strenge Verpflichtungen.
- Eine modifizierte Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, die Risiken zu minimieren.
2. Schadensersatz und Lizenzgebühren
Neben der Unterlassung wird in Abmahnungen allgemein auch eine finanzielle Entschädigung gefordert. Diese setzt sich zusammen aus:
Lizenzgebühr für die Bildnutzung
- Das Abmahnschreiben argumentiert, dass der Abgemahnte das Bild hätte lizenzieren müssen.
- Die Höhe der geforderten Lizenzgebühr orientiert sich oft an der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing).
- Für professionelle Fotografien können unterschiedlich hohe Lizenzgebühren anfallen – je nach Medium, Verwendungszweck und Dauer der Nutzung.
Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung
- Neben der Lizenzgebühr wird oft ein Strafzuschlag wegen fehlender Namensnennung des Urhebers (§ 13 UrhG) verlangt.
- Dieser Zuschlag beträgt üblicherweise 100 % der Lizenzgebühr, sodass sich der Gesamtbetrag verdoppeln kann.
3. Erstattung der Anwaltskosten
Da Michael Bihlmayer für die Durchsetzung seiner Ansprüche eine Anwaltskanzlei beauftragt, wird in der Abmahnung auch die Erstattung der Anwaltskosten gefordert.
Wie werden diese berechnet?
- Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der in Urheberrechtsfällen bei einem Bild oft zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegt.
4. Fristen und weitere Konsequenzen
Die Abmahnung enthält eine Frist, innerhalb derer die geforderten Zahlungen und die Unterlassungserklärung abgegeben werden müssen.
Was passiert, wenn man nicht reagiert?
- Wird die Abmahnung ignoriert, droht eine gerichtliche einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.
- Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind meist deutlich höher als die ursprüngliche Abmahnung.
Wie sollte ich mich nach dem Erhalt einer Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer verhalten?
Wer eine Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer erhält, sollte keinesfalls in Panik geraten oder unüberlegt handeln. Es ist entscheidend, die Situation nüchtern zu analysieren und strategisch zu reagieren, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Eine Abmahnung kann schnell einschüchternd wirken, da sie juristisch formulierte Forderungen enthält und mit kurzen Fristen sowie möglichen rechtlichen Konsequenzen droht. Dennoch gilt: Unüberlegte Zahlungen oder das vorschnelle Unterschreiben der Unterlassungserklärung können langfristig problematische Verpflichtungen nach sich ziehen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer zu ignorieren oder zu glauben, dass das bloße Entfernen des Bildes ausreicht, um das Problem zu lösen. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine urheberrechtliche Abmahnung verfolgt nicht nur das Ziel, eine unrechtmäßige Nutzung zu beenden, sondern auch eine Wiederholung zu verhindern und finanzielle Ansprüche durchzusetzen. Selbst wenn das Bild entfernt wird, bleibt der Abmahner berechtigt, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten zu fordern. Zudem enthält die Abmahnung meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die bei erneutem Verstoß erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen kann.
An dieser Stelle ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Ein erfahrener Jurist kann prüfen, ob die Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer überhaupt berechtigt ist und ob die geforderten Zahlungen angemessen sind. In vielen Fällen ist die verlangte Summe überhöht oder die beigefügte Unterlassungserklärung zu weitreichend formuliert. Eine juristische Prüfung kann nicht nur helfen, die Kosten zu reduzieren, sondern auch langfristige Risiken zu vermeiden.
Wichtig ist zudem, die in der Abmahnung gesetzten Fristen einzuhalten. Wird nicht rechtzeitig reagiert, drohen weitere rechtliche Schritte, etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Ein Gerichtsverfahren kann die Kosten erheblich steigern und sollte daher möglichst vermieden werden. Dennoch sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und vorschnell nachgeben.
Neben der direkten Reaktion auf die Abmahnung ist dringend anzuraten, zukünftige Verstöße zu vermeiden. Häufig entstehen Urheberrechtsverletzungen durch Unwissenheit oder ungenaue Quellenangaben. Wer Bilder für die eigene Website oder Social Media nutzt, sollte sicherstellen, dass diese lizenziert sind und eine korrekte Urheberangabe enthalten. Zudem ist es ratsam, regelmäßig eine Überprüfung der eigenen Online-Präsenz durchzuführen, um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Zusammenfassend ist eine besonnene Vorgehensweise entscheidend. Unterschriften und Zahlungen sollten niemals unüberlegt erfolgen. Das Einholen einer rechtlichen Beratung hilft, überzogene Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren. Wer eine Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer erhält, sollte diese in jedem Fall ernst nehmen, aber sich nicht unnötig einschüchtern lassen. Mit der richtigen Strategie lässt sich der Schaden begrenzen und weitere rechtliche Komplikationen vermeiden.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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