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Abmahnung Mercedes-Benz Group AG durch Heumann

| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Seit einiger Zeit werden uns immer mal wieder Abmahnungen der Kanzlei Heumann Rechtsanwälte für die Mercedes-Benz Group AG vorgelegt, mit denen Ansprüche aus unterschiedlichen Rechtsgebieten geltend gemacht werden. Betroffen ist vornehmlich das Markenrecht und das Designrecht/Geschmacksmusterrecht.

Hintergrund der Abmahnungen der Mercedes-Benz Group AG 

Die uns vorliegenden Abmahnungen richten sich vor allem gegen Onlinehändler, die Zubehörteile oder Felgen anbieten, die angeblich Design- oder Markenrechte von Mercedes-Benz verletzen.

Vorwürfe der Abmahnungen (Marken und Designs/Geschmacksmuster)

Die Abmahnungen der Mercedes Benz Group AG erfassen unterschiedliche Sachverhalten aus dem Bereich des Markenrechts und des Designrechts/Geschmacksmusterrechts.

Vorwurf Markenrechtsverletzung

Mit einer Abmahnung aus Sommer 2024 wirft die Mercedes-Benz Group AG einem Onlinehändler vor, durch das Angebot von Zubehörteilen die Marke „MERCEDES-BENZ“ verletzt zu haben. Konkret wurde das angebotene Produkt im Onlinehandel mit der Bezeichnung „Mercedes-Benz“ beworben, ohne dass eine entsprechende Autorisierung oder Lizenzierung durch die Mercedes-Benz Group AG vorlag.

Die Mercedes-Benz Group AG sieht in diesem Verhalten eine Verletzung ihrer der Marke auf nationaler sowie europäischer Ebene gemäß § 14 Abs. 1, 2, 3 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Artikel 9 Abs. 1, 2 der Unionsmarkenverordnung (UMV).

In der Abmahnung wird der Onlinehändler zur Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Zudem werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von z.B. 250.000,00 € sowie dem Ansatz einer 1,3er Geschäftsgebühr geltend gemacht, was zu einem Gesamtbetrag von 3.865,00 € führt.

Vorwurf Designverletzung

Ein Vorwurf in einer weiteren Abmahnung besteht darin, dass angebotene Felgen ein geschütztes Design (Geschmacksmuster) der Mercedes-Benz Group AG nachahmen und somit deren Rechte verletzen. 

Die Mercedes-Benz Group AG hat ihre Abmahnung auf das international registrierte Design mit der Registernummer DM/081000 gestützt. Dabei handelt es sich um ein geschütztes Felgendesign, das wesentliche gestalterische Merkmale aufweist, die nach Ansicht von Mercedes-Benz nicht ohne Zustimmung des Unternehmens verwendet werden dürfen.

In der Abmahnung wird dargelegt, dass die betroffene Felge aus dem Online-Angebot des Abgemahnten eine nahezu identische Nachahmung dieses geschützten Designs darstellt. Hierfür wird eine Gegenüberstellung der Abbildungen aus dem Onlineshop mit dem offiziell eingetragenen Geschmacksmuster präsentiert. Laut der Argumentation der Mercedes-Benz Group AG sind die prägenden Gestaltungsmerkmale – wie etwa die Formgebung der Speichen, die Anordnung der Designelemente und die Gesamterscheinung – in beiden Modellen nahezu deckungsgleich.

Daraus folgert Mercedes-Benz eine Verletzung ihrer ausschließlichen Designrechte gemäß Art. 19, 106d GGV sowie § 42 Abs. 2 DesignG. Dies führt dazu, dass Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden.

Betroffene sollten sich darüber bewusst sein, dass eine solche Designverletzung nicht nur finanzielle Risiken mit sich bringt, sondern auch weitreichende Unterlassungspflichten begründen kann. Eine unvorsichtige Reaktion kann den eigenen Geschäftsbetrieb nachhaltig beeinträchtigen, insbesondere wenn der Vertrieb von Fahrzeugzubehör weiterhin geplant ist.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung

Eine solche Abmahnung wegen Designverletzung oder Markenrechtsverletzung enthält in der Regel folgende Forderungen:

  • Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
  • Auskunftserteilung: Es wird verlangt, umfassend Auskunft über die Verletzungshandlungen zu geben, einschließlich der Herkunft und des Vertriebswegs der betroffenen Produkte.
  • Schadensersatz: Die Mercedes-Benz Group AG fordert Ersatz für den entstandenen Schaden.
  • Vernichtung und Rückruf: Die rechtsverletzenden Produkte sollen zurückgerufen und vernichtet werden.
  • Kostenerstattung: Die Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei sollen erstattet werden. Dabei werden häufig hohe Streitwerte angesetzt, was zu erheblichen Kosten führen kann.

Risiken strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist mit erheblichen Risiken verbunden:

  • Lebenslange Bindung: Eine solche Erklärung bindet den Unterzeichner grundsätzlich lebenslang. Jeder zukünftige Verstoß, auch wenn er unabsichtlich erfolgt, kann erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.
  • Hohe Vertragsstrafen: Bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung können Vertragsstrafen in beträchtlicher Höhe fällig werden. Bereits geringfügige oder unbeabsichtigte Verstöße können zu Forderungen von mehreren tausend Euro führen.

Vorsicht bei der Reaktion auf Abmahnungen von Mercedes

Es ist dringend davon abzuraten, vorschnell oder ohne genaue Prüfung auf eine Abmahnung zu reagieren. Insbesondere sollte keine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, ohne die darin enthaltenen Verpflichtungen genau zu verstehen. Eine unüberlegte Reaktion kann langfristige finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Wenn sich der Vorwurf einer Rechtsverletzung bestätigt, sollte taktisch sinnvoll auf die Abmahnung geantwortet werden, damit Mercedes den Vorwurf der Markenverletzung oder der Designverletzung nicht gerichtlich weiterverfolgt. Aber selbst bei einer vermeintlich klaren Rechtslage bestehen in aller Regel noch Gestaltungsmöglichkeiten, die die Risiken, Kosten und Gefahren für die Zukunft minimieren.

Unsere Empfehlung: Fachkundige Unterstützung vor Abgabe einer Unterlassungserklärung

Wenn Sie eine Abmahnung der Mercedes-Benz Group AG wegen der Verletzung von Marken- oder Designrechten erhalten haben, ist es ratsam, umgehend einen auf den sogenannten gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt oder sogar einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Fachkundige Unterstützung hilft dabei, die Vorwürfe zu prüfen, mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln und die Risiken zu minimieren. Die Hilfe sollte bei jedweden Zweifeln oder Unsicherheiten hinzugezogen werden, insbesondere vor Abgabe einer Unterlassungserklärung. Andernfalls drohen erhebliche Vertragsstraferisiken, die in aller Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden können. 

Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt für Betroffene

Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Im Rahmen dieses Gesprächs analysieren wir Ihre individuelle Situation, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und erörtern gemeinsam die möglichen Schritte zur Verteidigung gegen die Abmahnung. Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

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