Abmahnung Mark Knopfler

Sie haben eine Abmahnung von Mark Knopfler oder wegen Dire Straits, ausgesprochen durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte, erhalten? Dann sollten Sie die Angelegenheit keinesfalls als bloße Formalität abtun. Gerade im Urheberrecht zeigt sich immer wieder, dass aus einem auf den ersten Blick überschaubaren Vorwurf sehr schnell ein kostspieliges gerichtliches Verfahren werden kann.
Genau das zeigt auch ein uns vorliegender Vorgang. Dort ging es um das Angebot des DVD-Bildtonträgers „Dire Straits – Autumn in Nimes“ über eBay. Der Vorwurf lautete, dass es sich um einen nicht offiziell und rechtmäßig veröffentlichten Bildtonträger handele und durch das Angebot Rechte von Mark Knopfler verletzt worden seien. Zunächst wurde außergerichtlich abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Nachdem diese nicht abgegeben wurde, wurde beim Landgericht München I der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.
Gerade dieser Ablauf ist für Betroffene gefährlich. Denn viele Empfänger einer Abmahnung gehen davon aus, dass es sich nur um ein anwaltliches Schreiben mit begrenzter Bedeutung handelt. Tatsächlich kann bereits das Anbieten einzelner Bild- oder Tonträger im Internet ausreichen, um urheberrechtliche Unterlassungsansprüche auszulösen. Wird dann nicht sachgerecht reagiert, drohen gerichtliche Schritte, deutlich höhere Kosten und zusätzlicher Zeitdruck.
Wenn Sie eine Abmahnung von Gutsch & Schlegel im Zusammenhang mit Mark Knopfler, Dire Straits oder einem angeblichen Bootleg erhalten haben, ist eine frühe und durchdachte Reaktion entscheidend. Genau darauf kommt es in solchen Fällen an.
Worum geht es bei der Abmahnung von Mark Knopfler / Dire Straits?
Bei der hier behandelten Konstellation handelt es sich um eine urheberrechtliche Abmahnung, die durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte ausgesprochen wird. Auftraggeber ist dabei der Musiker Mark Knopfler, der insbesondere als Mitglied von Dire Straits bekannt ist.
Gegenstand der Abmahnung ist in der Regel der Vorwurf, dass ein Bild- oder Tonträger mit Bezug zu Mark Knopfler oder Dire Straits ohne entsprechende Rechte angeboten oder verbreitet wurde. Betroffen sind häufig Angebote auf Plattformen wie eBay, bei denen einzelne DVDs oder andere Datenträger verkauft werden.
Für viele Betroffene kommt dieser Vorwurf überraschend. Oft handelt es sich aus ihrer Sicht lediglich um den Verkauf eines einzelnen Tonträgers aus dem privaten Besitz. Dass hierin eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung liegen kann, ist vielen nicht bewusst.
Aus Sicht des Rechteinhabers wird jedoch entscheidend darauf abgestellt, ob der angebotene Datenträger überhaupt rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde. Ist dies nicht der Fall, kann bereits das Anbieten oder Verkaufen eine Verletzung urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte darstellen.
Genau an dieser Stelle setzen die Abmahnungen an. Es wird nicht nur das konkrete Angebot beanstandet, sondern zugleich verlangt, dass entsprechende Handlungen künftig unterlassen werden. Damit wird die Grundlage für weitergehende Ansprüche geschaffen, die über den Einzelfall hinausreichen können.
Für Betroffene ist daher wichtig zu verstehen, dass es sich nicht um einen bloßen Hinweis handelt, sondern um die Geltendmachung konkreter rechtlicher Ansprüche, die bei fehlender Reaktion auch gerichtlich durchgesetzt werden können.
Der konkrete Vorwurf – Verkauf eines sogenannten „Bootlegs“
Im Mittelpunkt der Abmahnung steht regelmäßig der Vorwurf, dass ein sogenannter „Bootleg“ angeboten oder verkauft wurde.
Im hier vorliegenden Fall ging es um die DVD „Dire Straits – Autumn in Nimes“, die über eBay angeboten wurde. Nach Darstellung der Gegenseite soll es sich dabei um einen nicht autorisierten Bildtonträger handeln, der niemals offiziell von Mark Knopfler oder mit dessen Zustimmung veröffentlicht worden ist.
Genau hierin liegt aus rechtlicher Sicht der entscheidende Punkt. Während der Verkauf originaler, rechtmäßig in Verkehr gebrachter Tonträger grundsätzlich zulässig sein kann, gilt dies für sogenannte Bootlegs gerade nicht. Dabei handelt es sich um Aufnahmen, die ohne Zustimmung der Rechteinhaber vervielfältigt und verbreitet wurden.
Aus Sicht der Rechteinhaber stellt bereits das Anbieten solcher Datenträger eine Verletzung urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte dar. Maßgeblich ist dabei nicht, ob der Verkäufer selbst an der Herstellung beteiligt war. Entscheidend ist allein, dass ein entsprechender Datenträger öffentlich zum Kauf angeboten wird.
Für Betroffene ist diese Unterscheidung häufig nicht offensichtlich. Viele gehen davon aus, dass es sich um ein reguläres Produkt handelt, insbesondere wenn der Datenträger bereits länger im Umlauf ist oder über Dritte erworben wurde.
Gerade darin liegt ein erhebliches Risiko. Denn auch der einmalige Verkauf eines solchen Datenträgers über eine Plattform wie eBay kann ausreichen, um eine Abmahnung auszulösen und weitergehende rechtliche Schritte nach sich zu ziehen.
Typischer Ablauf der Abmahnung durch Gutsch & Schlegel
Abmahnungen aus dem Umfeld von Mark Knopfler / Dire Straits, ausgesprochen durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte, folgen in der Regel einem klar erkennbaren Muster.
Zunächst wird dem Betroffenen vorgeworfen, einen nicht autorisierten Bild- oder Tonträger angeboten zu haben. Auf dieser Grundlage wird er aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ziel ist es, die beanstandete Handlung für die Zukunft verbindlich zu unterbinden.
Darüber hinaus werden regelmäßig weitere Ansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen insbesondere:
– die Verpflichtung, entsprechende Datenträger nicht weiter anzubieten oder zu verbreiten
– die Zusicherung, vorhandene Exemplare zu vernichten
– die Zahlung eines pauschalen Betrags zur Abgeltung von Ansprüchen
Im konkreten Fall wurde etwa die Zahlung eines Betrags in Höhe von 300 € gefordert.
Für viele Betroffene wirkt eine solche Forderung zunächst überschaubar. Gerade im Vergleich zu anderen Abmahnungen erscheint der Betrag häufig noch handhabbar. Dies führt nicht selten dazu, dass die Abmahnung unterschätzt oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt wird.
Hinzu kommt, dass Betroffene die rechtliche Tragweite der geforderten Unterlassungserklärung häufig nicht vollständig erfassen. Diese stellt jedoch den zentralen Punkt der Abmahnung dar und kann weitreichende Folgen für die Zukunft haben.
Genau hier liegt die Gefahr: Die Abmahnung erscheint zunächst als lösbares Einzelproblem, tatsächlich bildet sie jedoch den Ausgangspunkt für eine mögliche weitere Eskalation.
Die vermeintlich geringe Forderung – warum die Abmahnung besonders tückisch ist
Ein besonderes Risiko in diesen Fällen liegt darin, dass die ursprüngliche Forderung in der Abmahnung vergleichsweise gering erscheint.
Im hier vorliegenden Fall wurde im Rahmen der Abmahnung ein Betrag in Höhe von 294,85 € geltend gemacht. Für viele Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass es sich um eine eher geringfügige Angelegenheit handelt, die ohne größeren Aufwand erledigt werden kann.
Genau hierin liegt jedoch eine erhebliche Gefahr.
Wird auf die Abmahnung nicht sachgerecht reagiert – insbesondere wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird – kann die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten. Im vorliegenden Fall wurde daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, was zu einer deutlichen Eskalation der Situation geführt hat.
Mit einem solchen gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig erhebliche zusätzliche Kosten verbunden. Neben den eigenen Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten sowie die Kosten der Gegenseite an. Insgesamt können sich die finanziellen Belastungen schnell im vierstelligen Bereich bewegen.
Damit steht die ursprüngliche Forderung von unter 300 € in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlich entstehenden Kosten.
Gerade diese Konstellation führt in der Praxis häufig dazu, dass Betroffene die Abmahnung zunächst unterschätzen. Die vermeintlich geringe Ausgangsforderung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um einen rechtlich ernstzunehmenden Vorgang handelt, der bei falscher Reaktion erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.
Eskalation: Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht
Wird auf die Abmahnung nicht oder nicht in der aus Sicht der Gegenseite erforderlichen Weise reagiert, kann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. In der Praxis erfolgt dies häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung.
Im vorliegenden Fall wurde nach Zurückweisung der Ansprüche beim Landgericht München I ein entsprechender Antrag gestellt. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, innerhalb kurzer Zeit eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, die dem Betroffenen bestimmte Handlungen verbindlich untersagt.
Besonders problematisch ist dabei, dass einstweilige Verfügungen häufig ohne vorherige mündliche Verhandlung erlassen werden. Der Betroffene erhält die gerichtliche Entscheidung dann unmittelbar zugestellt und ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die darin enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Verstöße gegen eine solche gerichtliche Verfügung können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft.
Hinzu kommt der bereits erwähnte Kostenaspekt. Der im Verfahren angesetzte Streitwert lag im vorliegenden Fall bei 15.000 €. Auf dieser Grundlage berechnen sich sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten beider Seiten, sodass sich die Gesamtbelastung schnell deutlich erhöht.
Für Betroffene bedeutet dies eine erhebliche Verschärfung der Situation. Neben den finanziellen Risiken entsteht zusätzlicher Zeitdruck, da gerichtliche Fristen einzuhalten sind und Verstöße unmittelbare Konsequenzen haben können.
Gerade dieser Schritt zeigt, dass eine Abmahnung nicht isoliert betrachtet werden darf. Sie ist häufig der erste Schritt in einem Verfahren, das bei fehlender oder falscher Reaktion schnell eine gerichtliche Dimension erreichen kann.
Haftung auch bei eBay-Accounts – ein häufiger Irrtum
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Betroffene versuchen, sich damit zu verteidigen, dass sie die beanstandete Handlung nicht selbst vorgenommen haben.
Ein häufiges Argument lautet etwa, dass der eBay-Account von mehreren Personen genutzt wurde oder dass ein Dritter das konkrete Angebot eingestellt habe. Auch im vorliegenden Fall wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Personen Zugriff auf den Account gehabt haben sollen.
Diese Argumentation greift jedoch in vielen Fällen zu kurz.
Aus rechtlicher Sicht wird regelmäßig auf den Inhaber des Accounts abgestellt. Dieser ist grundsätzlich dafür verantwortlich, was über seinen Account angeboten oder verkauft wird. Das gilt insbesondere dann, wenn der Account bewusst mehreren Personen zugänglich gemacht wurde.
Für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich nicht ohne Weiteres darauf berufen können, selbst nicht gehandelt zu haben. Vielmehr kann bereits die Zurverfügungstellung des Accounts ausreichen, um eine Verantwortlichkeit zu begründen.
Gerade im Onlinehandel wird dieses Risiko häufig unterschätzt. Accounts werden im familiären Umfeld, unter Kollegen oder innerhalb eines Betriebs gemeinsam genutzt, ohne dass klare Zuständigkeiten festgelegt sind.
Kommt es dann zu einer Abmahnung, kann sich diese Struktur nachteilig auswirken. Denn unabhängig davon, wer das konkrete Angebot eingestellt hat, wird regelmäßig der Accountinhaber in Anspruch genommen.
Auch aus diesem Grund ist eine frühzeitige und sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – Risiken für die Zukunft
Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Gerade dieser Punkt wird von vielen Betroffenen unterschätzt, obwohl hier die größten Risiken liegen.
Mit der Abgabe einer solchen Erklärung verpflichten Sie sich rechtlich verbindlich, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprochen.
Diese Verpflichtung wirkt nicht nur kurzfristig, sondern bindet Sie auf Dauer. Bereits geringfügige Verstöße können ausreichen, um eine Vertragsstrafe auszulösen – und zwar auch dann, wenn diese nicht vorsätzlich erfolgen.
Typische Risikosituationen aus der Praxis sind etwa:
– ein alter Artikel bleibt unbemerkt weiterhin online
– ein Angebot wird automatisch erneut eingestellt
– ein identischer Datenträger wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten
– Inhalte bleiben über Suchmaschinen oder Archivseiten abrufbar
In all diesen Fällen kann argumentiert werden, dass gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wurde.
Hinzu kommt, dass die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen regelmäßig sehr weit gefasst sind. Sie beschränken sich nicht nur auf den konkreten Einzelfall, sondern erfassen auch zukünftige, ähnlich gelagerte Sachverhalte.
In der Praxis zeigt sich, dass die finanziellen Folgen einer Vertragsstrafe häufig deutlich schwerer wiegen als die ursprüngliche Forderung aus der Abmahnung.
Gerade deshalb ist dieser Schritt besonders sensibel. Eine Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden. Es ist vielmehr zu klären, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht und – falls ja – in welchem Umfang eine rechtlich sinnvolle und möglichst risikoarme Gestaltung möglich ist.
Ist die Abmahnung von Mark Knopfler / Dire Straits berechtigt?
Ob eine Abmahnung in diesen Fällen tatsächlich berechtigt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Grundsätzlich ist es zutreffend, dass Ton- und Bildaufnahmen urheberrechtlich geschützt sind und deren Verwertung den Rechteinhabern vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich – wie im vorliegenden Fall behauptet – um nicht autorisierte Veröffentlichungen („Bootlegs“) handelt.
Allerdings ist für die rechtliche Bewertung entscheidend, ob die Voraussetzungen einer Urheberrechtsverletzung im konkreten Fall tatsächlich erfüllt sind. Dabei können unter anderem folgende Fragen eine Rolle spielen:
– Handelt es sich tatsächlich um einen nicht offiziell veröffentlichten Datenträger?
– Wurde der Datenträger rechtmäßig in den Verkehr gebracht?
– In welchem Umfang und in welcher Form wurde das Angebot vorgenommen?
– Ist die Beweislage der Gegenseite ausreichend tragfähig?
Gerade bei Angeboten über Plattformen wie eBay kommt es häufig auf Details an. Schon kleine Unterschiede in der Darstellung oder im tatsächlichen Ablauf können rechtlich relevant sein.
Hinzu kommt, dass die Abmahnung zunächst nur die rechtliche Einschätzung der Gegenseite wiedergibt. Ob diese Einschätzung zutrifft, muss im Zweifel überprüft werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend. Ohne eine solche Prüfung besteht das Risiko, Verpflichtungen einzugehen, die in dieser Form möglicherweise nicht erforderlich gewesen wären.
Unsere Erfahrung mit Abmahnungen im Musik- und Urheberrecht
Abmahnungen im Bereich Musik und urheberrechtlich geschützter Bild- und Tonträger sind unserer Kanzlei seit vielen Jahren aus der täglichen Praxis bekannt. Wir haben uns intensiv mit der Struktur solcher Verfahren, den typischen Vorwürfen und den rechtlichen Argumentationsmustern auseinandergesetzt.
Gerade Fälle aus dem Umfeld von bekannten Künstlern wie Mark Knopfler oder Dire Straits, die durch spezialisierte Kanzleien wie Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte verfolgt werden, folgen häufig einem wiederkehrenden Muster. Die Abmahnung ist dabei regelmäßig nur der erste Schritt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine vermeintlich überschaubare Abmahnung sehr schnell eskalieren kann, wenn nicht sachgerecht reagiert wird. Die Entwicklung vom außergerichtlichen Schreiben hin zu einem gerichtlichen Verfahren – etwa in Form einer einstweiligen Verfügung – ist dabei keineswegs ungewöhnlich.
In vergleichbaren Fällen konnten wir durch eine frühzeitige und gezielte rechtliche Prüfung häufig erreichen, dass Risiken deutlich reduziert oder weitergehende Schritte vermieden werden konnten. Entscheidend ist dabei immer, die konkrete Situation sorgfältig zu analysieren und eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie zu entwickeln.
Gerade im Urheberrecht ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken realistisch einzuordnen. Genau hier setzen wir mit unserer Beratung an.
Was Betroffene jetzt unbedingt tun sollten
Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Mark Knopfler, Dire Straits und Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte erhalten haben, kommt es entscheidend auf das richtige Vorgehen an.
Typische Fehlreaktionen können die Situation unnötig verschärfen und zu erheblichen Mehrkosten führen. Daher sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:
– Keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung:
Die beigefügte Erklärung ist regelmäßig einseitig zugunsten der Gegenseite formuliert und mit erheblichen Risiken verbunden. Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich in der Regel nicht mehr korrigieren.
– Keine vorschnelle Zahlung:
Auch wenn die geforderte Summe zunächst überschaubar erscheint, sollte zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang überhaupt eine Verpflichtung besteht.
– Keine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite:
Unbedachte Äußerungen können sich später nachteilig auswirken und Ihre rechtliche Position schwächen.
– Fristen ernst nehmen:
Abmahnungen sind in der Regel mit kurzen Fristen versehen. Diese sollten nicht ignoriert werden, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen können.
Stattdessen ist es sinnvoll, die Abmahnung frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen. So lässt sich klären, ob der Vorwurf berechtigt ist, welche Risiken bestehen und wie darauf sachgerecht reagiert werden sollte.
Gerade in Fällen, in denen bereits eine gerichtliche Eskalation droht oder eingeleitet wurde, ist ein strukturiertes und fachkundiges Vorgehen besonders wichtig.
Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie eine Abmahnung von Mark Knopfler / Dire Straits durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit nicht unterschätzen. Gerade der vorliegende Fall zeigt, wie schnell sich eine zunächst überschaubare Abmahnung zu einem kostenintensiven gerichtlichen Verfahren entwickeln kann.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren konkreten Fall prüfen und eine erste rechtliche Einschätzung vornehmen. Dabei klären wir insbesondere:
– ob der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Einzelfall tragfähig ist
– ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen
– wie mit der Unterlassungserklärung sachgerecht umzugehen ist
– welche Risiken im Hinblick auf ein mögliches gerichtliches Verfahren bestehen
Ziel ist es, Ihnen frühzeitig eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben und unnötige Kosten sowie rechtliche Risiken zu vermeiden.
Die Beratung erfolgt unverbindlich und vertraulich. Gerade bei Abmahnungen im Urheberrecht gilt: Je früher eine rechtliche Prüfung erfolgt, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Zögern Sie daher nicht, Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.
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