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Abmahnung MARIS UG

Abmahnung MARIS UG - Geschmacksmuster Nr. 000413224-0006
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine Abmahnung der MARIS UG, Rurstraße 6, 41564 Kaarst, durch Ihre Kanzlei in Düsseldorf zu. In dieser Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die MARIS UG sämtliche gegenüber dem abgemahnten Unternehmen bestehenden Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche abgetreten erhalten habe, die Herrn Holger Wissmann, Schwerinstraße 84, 40476 Düsseldorf zustehen. Herr Holger Wissmann vertreibe hochwertige Möbel, die sich durch prägnantes Design auszeichnen würden. Er sei unter anderem Inhaber des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 000413224-0006 mit Anmeldepriorität vom 1. Oktober 2005.

Die MARIS UG sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte ein Himmelbett vertreiben würde. Dieses angebotene Bett verletze die Rechte der MARIS UG aus dem eingetragenen Geschmacksmuster. Eine Geschmacksmusterverletzung im Sinne von Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 1 GGV sei gegeben, wenn die benutzte Gestaltung keinen anderen Gesamteindruck als das eingetragene Geschmacksmuster erwecke. Das vom Empfänger der Abmahnung angebotene Bett ahme die geschützte Gestaltung des Geschmacksmusters der MARIS UG identisch nach.

Der MARIS UG stünden somit Ansprüche aus Artikel 19 GGV und Artikel 89 Absatz 1 Ziffer d GGV in Verbindung mit §§ 42, 43, 46 Designgesetz auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung zu. Der Abgemahnte sei daher verpflichtet, Angebot und Vertrieb der Nachahmung sofort einzustellen. Für bereits begangenen Verletzungshandlungen sei er schadensersatzpflichtig.
Damit die MARIS UG die Höhe des Schadensersatzanspruchs beziffern könne, sei der Empfänger der Abmahnung außerdem verpflichtet, über den Umfang der rechtsverletzenden Handlung vollständig Auskunft zu erteilen beziehungsweise Rechnung zu legen. Der Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So fordert die MARIS UG Auskunft über

Namen und Anschriften von Lieferanten
Namen und Anschriften anderer Vorbesitzer
Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Betten
Einkaufsmenge, Einkaufszeiten und Einkaufspreise
Etwaige weitere Gestehungskosten
Namen und Anschriften von gewerblichen Abnehmern
Namen und Anschriften von Angebotsempfängern
Zahlen und Inhalte von Angeboten
Verkaufsmenge, Verkaufszeiten und Verkaufspreise, gegliedert nach den einzelnen, gewerblichen Abnehmern
Umsatz
Gewinn
Art und Umfang der betriebenen Werbung.

Für die Kosten des Abmahnschreibens sei der Empfänger der Abmahnung ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungspflichtig. Um die rechtliche Auseinandersetzung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe beizulegen, fordert die MARIS UG dazu auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Hierzu sei anzumerken, dass der MARIS UG keinerlei Anspruch zusteht, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es dem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu formulieren.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 50.000 EUR beziffert.

Ansprechpartner

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