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Abmahnung MairDumont durch Rechtsanwälte Frömming & Partner

Erfahrung mit einer Abmahnung der Firma MairDumont durch Rechtsanwälte Frömming & Partner
| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma MairDumont GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Frömming & Partner, vor.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er Kartenwerke, an denen die Firma MAIR DUMONT GmbH & Co. KG die entsprechenden Rechte habe, widerrechtlich verbreitet haben soll.

Es wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Frömming & Partner zur Abgabe einer straf-bewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG aufgefordert.

Ferner konnten wir laut Internetberichten in Erfahrung bringen, dass die Rechtsanwälte Frömming & Partner neben der Firma MairDumont GmbH & Co. KG auch für die Rechteinhaber Michael Weber, CartoTravel-Verlag, Mairs Geographischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co KG und den Huber-Verlag urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen haben sollen.


UPDATE 05.12.2013: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, Osterfildern vor. Diesmal lässt die die Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG durch die Hamburger MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder vertreten. 

Dem Empfänger der Abmahnung wird zunächst mitgeteilt, dass die Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG Herstellerin von Kartographie (Stadtplänen und Landkarten) unter den Marken MGV, Falk und RV und Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte der von ihr vertriebenen Pläne sei.

Die MBBS Rechtsanwälte werfen dem Empfänger der Abmahnung sodann vor, dass die Firma MAIRDUMONT ermittelt habe, dass Kartenmaterial aus den kartographischen Werken für einen Internetauftritt verwendet worden sei. Unter Fristsetzung wird der Empfänger der Abmahnung jedoch zu einem Berechtigungsnachweis (Lizenzvertrag) aufgefordert. Sollte der Nachweis eines Lizenzvertrages erbracht werden, solle der dann folgende Teil der Abmahnung gegenstandslos sein.

In diesem folgenden Teil wird der Empfänger jedoch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma MAIRDUMONT aufgefordert. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten der MBBS Rechtsanwälte) aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 6.000,00 € erstattet werden. Überdies, so die MBBS Rechtsanwälte in der Abmahnung weiter, stünde der Firma MAIRDUMONT ein Schadensersatzanspruch für die rechtswidrige Nutzung der Kartographie zu. Dieser bestehe zunächst aus der entgangenen Lizenzgebühr, die auch bei vertragsgemäßer Nutzung hätte gezahlt werden müssen. Gleichzeitig lässt die Firma MAIRDUMONT aber zur Auskunft über den Umfang und die Dauer der verwendeten Karten auffordern.

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