Abmahnung Mach I Records GmbH & Co KG
Abmahnung der Mach I Records GmbH & Co KG durch IPPC LAW
Wer eine Abmahnung erhält, fühlt sich oft überrumpelt. Plötzlich liegt ein Schreiben im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach, in dem von erheblichen Urheberrechtsverstößen die Rede ist. Häufig werden hohe Geldbeträge verlangt und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Für den Betroffenen stellt sich sofort die Frage: Was bedeutet das konkret?
Genau in dieser Lage befinden sich derzeit zahlreiche Empfänger von Abmahnungen, die die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Mach I Records GmbH & Co KG versendet. Beanstandet wird die angeblich unlizenzierte Verwendung der bekannten Tonaufnahme „Crazy Frog – Get Ready For This“. Besonders im Fokus stehen gewerbliche Instagram-Posts, in denen der Song im Hintergrund eingebunden war.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen detailliert, was in einer solchen Abmahnung gefordert wird, welche rechtlichen Hintergründe zu beachten sind und wie Sie als Abgemahnter strategisch richtig reagieren.
Die Abmahnung der Mach I Records GmbH & Co KG im Einzelnen
Das Abmahnschreiben beruht auf dem Vorwurf, dass Sie die Tonaufnahme „Crazy Frog – Get Ready For This“ ohne erforderliche Lizenzrechte genutzt und dadurch gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Nach § 85 UrhG steht dem Hersteller einer Tonaufnahme das ausschließliche Recht zu, diese Aufnahme zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Schon das Einbinden des Songs in einem Instagram-Video kann eine solche öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG darstellen.
Die Gegenseite fordert daher:
- Unterlassung: Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Ihnen beigefügt ist. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich ein Leben lang, die Tonaufnahme nicht mehr unrechtmäßig zu nutzen. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe fällig.
- Schadensersatz: Die Abmahnung enthält eine pauschale Forderung von 2.500 EUR. Grundlage ist die sogenannte Lizenzanalogie, also die Frage, welche Lizenzgebühr ein vernünftiger Lizenzgeber verlangt hätte, wenn Sie die Nutzung ordnungsgemäß lizenziert hätten.
- Erstattung der Anwaltskosten: Zusätzlich werden 1.590,91 EUR verlangt. Berechnet wird dies auf Basis eines Streitwerts von 27.500 EUR. Dieser Streitwert bestimmt die Gebührenhöhe und wird von den abmahnenden Anwälten festgelegt, um die Durchsetzung für den Betroffenen kostspielig zu machen.
Schon diese Summen verdeutlichen, dass es um erhebliche finanzielle Forderungen geht. Oft übersteigen sie den eigentlichen Nutzen, den Sie aus der Musikeinbindung gezogen haben, bei weitem.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mach I Records GmbH & Co KG
Viele Betroffene hoffen zunächst, dass „nichts weiter passiert“, wenn sie nicht reagieren. Diese Haltung kann jedoch fatale Folgen haben. Ignorieren Sie das Abmahnschreiben, besteht ein erhebliches Risiko, dass die Gegenseite sofort ein gerichtliches Verfahren einleitet. Die Folge: Eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit nochmals erheblich höheren Kosten.
Ebenso gefährlich ist es, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese ist erfahrungsgemäß zu weit gefasst und verpflichtet Sie womöglich auch in Situationen, in denen gar kein Verstoß vorliegen würde. Außerdem binden Sie sich mit einer solchen Erklärung oft lebenslang. Jeder kleinste Verstoß – auch versehentlich – kann dann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen.
Deshalb gilt: Handeln Sie schnell, aber überlegt. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihre Risiken erheblich reduzieren, ohne die berechtigten Ansprüche des Rechteinhabers zu vernachlässigen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Sollten Sie von IPPC LAW im Auftrag der Mach I Records GmbH & Co KG abgemahnt worden sein, gilt: Reagieren Sie nicht kopflos. Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten, sind:
- Nichtstun – führt fast immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
- Schnelles Unterschreiben – bindet Sie unnötig weitreichend
- Eigenmächtige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite – schwächt Ihre Position
Stattdessen sollten Sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Wir analysieren, ob die behauptete Rechtsverletzung überhaupt vorliegt, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist und ob die Anwaltskosten überhöht berechnet wurden. Außerdem formulieren wir für Sie eine angepasste Unterlassungserklärung, die Ihre rechtliche Position wahrt.
Rechtliche Hintergründe: Warum Musiknutzung auf Instagram problematisch ist
Die Nutzung von Musik auf Social Media ist rechtlich komplex. Grundsätzlich benötigen Sie für jede öffentliche Verwendung einer Tonaufnahme eine entsprechende Lizenz. Plattformen wie Instagram haben zwar Rahmenverträge mit Verwertungsgesellschaften, die aber nicht jede kommerzielle Nutzung abdecken. Sobald ein Beitrag gewerblichen Charakter hat – etwa zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen – greift die Plattformlizenz häufig nicht mehr.
Genau an dieser Stelle setzen Abmahnungen wie die der Mach I Records GmbH & Co KG an. Sie machen geltend, dass Sie ohne eine solche Lizenz eine rechtswidrige Nutzungshandlung begangen haben.
Details zur Abmahnung
- Abmahnende Kanzlei: IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Rechteinhaber: Mach I Records GmbH & Co KG
- Werk: Tonaufnahme „Crazy Frog – Get Ready For This“
- Vorwurf: öffentliche Zugänglichmachung auf Instagram zu gewerblichen Zwecken
- Streitwert: 27.500 EUR
- Rechtsanwaltskosten: 1.590,91 EUR
- Schadensersatzforderung: 2.500 EUR
Fazit
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist keineswegs eine bloße Formalität. Sie ist ein ernstes rechtliches Instrument, das erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte unbedingt reagieren, sich aber keinesfalls übereilt binden.
Mit einer rechtlich geprüften Strategie lassen sich Forderungen oft reduzieren, überhöhte Positionen abwehren und vor allem Vertragsstrafen für die Zukunft vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bundesweit, prüft Ihre Abmahnung und entwickelt mit Ihnen die richtige Vorgehensweise – schnell, kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie unsere kostenloser Erstberatung.
Häufige Fragen (FAQ) zur Abmahnung wegen „Crazy Frog – Get Ready For This“
1. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben, die der Abmahnung beiliegt?
Nein – zumindest nicht in der vorgelegten Form. Die vorformulierten Erklärungen sind fast immer zu weitreichend und binden Sie lebenslang. Schon kleine, unbedachte Handlungen können später teure Vertragsstrafen auslösen. Eine anwaltlich geprüfte, modifizierte Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen die bessere Lösung.
2. Kann ich die geforderte Summe einfach ignorieren?
Davon ist dringend abzuraten. Ein Ignorieren führt in den meisten Fällen zu gerichtlichen Schritten der Gegenseite. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten können den ursprünglichen Forderungsbetrag deutlich übersteigen. Deshalb sollten Sie immer reagieren – aber überlegt und rechtlich abgesichert.
3. Warum ist die Nutzung von Musik auf Instagram so riskant?
Plattformen wie Instagram haben zwar Musiklizenzen abgeschlossen, diese gelten jedoch in erster Linie für rein private Nutzungen. Sobald ein Post Werbung, Produktvorstellungen oder allgemein geschäftliche Zwecke verfolgt, reicht die Plattformlizenz in der Regel nicht mehr aus. Gewerbliche Nutzer benötigen zusätzliche Lizenzen – fehlen diese, droht eine Abmahnung.
4. Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zeitlich unbefristet wirksam. Sie binden sich also dauerhaft. Genau deshalb ist es so wichtig, dass die Erklärung nicht unnötig weit gefasst ist. Schon Jahre später kann ein einziger Verstoß zu einer hohen Vertragsstrafe führen.
5. Kann der geforderte Schadensersatz reduziert werden?
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Die Höhe von 2.500 EUR basiert auf einer fiktiven Lizenzberechnung, die häufig überhöht angesetzt wird. Mit einer juristisch fundierten Argumentation können die Beträge oft nach unten verhandelt oder sogar ganz zurückgewiesen werden.
6. Was passiert, wenn ich die Fristen im Abmahnschreiben nicht einhalte?
Versäumen Sie die Fristen, kann die Gegenseite beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese wird häufig ohne mündliche Verhandlung erlassen – und bringt weitere, hohe Kosten mit sich. Deshalb sollten Sie Abmahnungen niemals auf die lange Bank schieben, sondern sofort nach Erhalt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
7. Gilt die Abmahnung auch für private Nutzer, die den Song nur in einem Story-Post genutzt haben?
Entscheidend ist, ob der Post einen gewerblichen Bezug hat. Private, rein persönliche Nutzung ist in der Regel von den Plattformlizenzen gedeckt. Sobald aber ein geschäftlicher Zweck erkennbar ist – etwa Werbung für ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung – kann eine Abmahnung erfolgen.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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