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Abmahnung LZA Deutschland UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG vor. Die Abmahnung wird durch die LZA Deutschland UG selbst ausgesprochen.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment

- Spielwaren.

Dem Abgemahnten werden im Rahmen der Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG angebliche fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielwaren vorgeworfen.

Es wird sodann mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner sollen Abmahnkosten in Höhe von 85 EUR erstattet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG auch nicht um einen Einzelfall.

Ob die Abmahnung der LZA Deutschland UG berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.

In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der LZA Deutschland UG ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.


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