Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Lutz Schroeder

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel oder Berlin erhalten haben, sind Sie damit nicht allein. In zahlreichen Fällen werden Privatverkäufer oder kleinere Händler mit dem Vorwurf konfrontiert, angeblich gewerblich gehandelt und dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Regelmäßig beigefügt ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenforderung, verbunden mit kurzen Fristen.

Gerade die Unterlassungserklärung birgt erhebliche Risiken für die Zukunft. Nach unserer langjährigen Erfahrung geht der von der Kanzlei Schroeder vorformulierte Entwurf weit über das rechtlich Erforderliche hinaus und kann Abgemahnte dauerhaft und finanziell stark belasten. Eine vorschnelle Unterschrift kann daher weitreichende Folgen haben.

Was viele Betroffene nicht wissen: Die rechtliche Einordnung ist häufig angreifbar, und es bestehen regelmäßig sinnvolle Verteidigungsansätze. Entscheidend ist, frühzeitig die richtige Strategie zu wählen und keine unüberlegten Schritte zu unternehmen.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer hinter den Abmahnungen steht, welche Muster sich bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder zeigen, welche Gefahren insbesondere von der Unterlassungserklärung ausgehen und warum eine fundierte anwaltliche Beratung in diesen Fällen dringend zu empfehlen ist.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder und die Kanzlei Schroeder: Kiel und Berlin im Überblick

Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die Gegenstand dieses Beitrags sind, werden regelmäßig durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ausgesprochen. Er tritt dabei unter der Bezeichnung „Kanzlei Schroeder“ auf und ist an zwei Standorten erreichbar. Die Hauptanschrift befindet sich in der Andreas-Gayk-Str. 7–11, 24103 Kiel. Darüber hinaus unterhält Rechtsanwalt Schroeder eine Zweigniederlassung in der Schloßstr. 110, 12163 Berlin.

In der Praxis tritt Rechtsanwalt Schroeder nicht als eigener Anspruchsteller auf, sondern als anwaltlicher Vertreter unterschiedlicher Abmahner. Diese wechseln, das rechtliche Vorgehen bleibt jedoch in vielen Punkten gleich. Genau dieser Umstand ist für Betroffene von besonderer Bedeutung. Denn obwohl die Namen der Abmahner variieren, lassen sich in den Abmahnschreiben der Kanzlei Schroeder immer wieder identische Argumentationsmuster, Textbausteine und rechtliche Vorwürfe erkennen.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf, ein angeblich privater Verkauf habe tatsächlich den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit gehabt. Auf dieser Grundlage werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung von Anwaltskosten.

Für Abgemahnte ist es daher wichtig zu verstehen, dass sich der rechtliche Schwerpunkt weniger aus der Person des jeweiligen Abmahners ergibt, sondern aus der wiederkehrenden Vorgehensweise von Rechtsanwalt Lutz Schroeder und der Kanzlei Schroeder selbst.

Abmahnungen durch Kanzlei Schroeder: Wiederkehrende Muster aus der Praxis

Nach unserer langjährigen Erfahrung folgen Abmahnungen, die durch Lutz Schroeder ausgesprochen werden, einem klar erkennbaren Muster. Zwar unterscheiden sich die jeweiligen Abmahner dem Namen nach, der Inhalt und die rechtliche Argumentation der Abmahnschreiben ähneln sich jedoch in auffälliger Weise.

In zahlreichen Fällen handelt es sich bei den Anspruchstellern um Einzelunternehmer oder kleinere Gesellschaften, die Wettbewerbsverstöße geltend machen lassen. Dazu zählen unter anderem Abmahnungen im Namen von Claudia Mayer, Ramona Thalkofer, der MissionDirect UG, der MissionDirect E-Commerce GmbH, Claudia Pflücke, Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR, Oleksandra Schmidt, Ernst Westphal e. K., René Fritz, Falk Valentin oder der Trendlogistics UG. Unabhängig davon, wer konkret als Abmahner auftritt, bleibt die Struktur der Abmahnung nahezu identisch.

Typisch ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe bei Verkaufsaktivitäten im Internet nicht mehr rein privat gehandelt, sondern sei als Unternehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts einzustufen. Daraus werden angebliche Verstöße gegen Informationspflichten, Kennzeichnungsvorgaben oder sonstige wettbewerbsrechtliche Regelungen hergeleitet. Diese Vorwürfe bilden sodann die Grundlage für die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie nach Zahlung von Anwaltskosten.

Gerade diese Gleichförmigkeit der Abmahnungen ist für Betroffene ein wichtiger Hinweis. Sie zeigt, dass es sich nicht um eine individuell entwickelte rechtliche Bewertung handelt, sondern um ein standardisiertes Vorgehen, das einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung bedarf. In vielen Fällen ergeben sich dabei Ansatzpunkte, um die geltend gemachten Ansprüche kritisch zu hinterfragen.

Der Vorwurf des gewerblichen Handelns: Kernpunkt vieler Abmahnungen von Rechtsanwalt Schroeder

Im Mittelpunkt nahezu aller Abmahnungen der Kanzlei Schroeder steht der Vorwurf, der Abgemahnte habe nicht mehr als Privatperson, sondern als gewerblich handelnder Anbieter agiert. Diese Einordnung ist aus Sicht des Wettbewerbsrechts von erheblicher Bedeutung, da nur Unternehmer den strengen gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten unterliegen.

In den Abmahnschreiben wird häufig argumentiert, dass Anzahl, Art oder Regelmäßigkeit der angebotenen Waren für ein gewerbliches Handeln sprächen. Teilweise werden auch gleichartige Artikel, wiederholte Verkaufsaktivitäten oder der Einsatz bestimmter Verkaufsplattformen herangezogen, um diese Annahme zu stützen. Aus der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Argumentation keineswegs immer trägt.

Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf ist eine Frage des Einzelfalls und erfordert eine sorgfältige rechtliche Würdigung. Allein eine größere Anzahl von Verkäufen oder ein bestimmter Verkaufspreis führt nicht automatisch zu einer gewerblichen Tätigkeit. Entscheidend sind unter anderem die Dauer, die Planmäßigkeit, die Gewinnerzielungsabsicht und das Gesamtbild der Verkaufstätigkeit.

Gerade hier liegt ein häufiger Ansatzpunkt für die Verteidigung. In vielen Fällen lässt sich die Einstufung als Unternehmer rechtlich angreifen oder zumindest relativieren. Für Abgemahnte ist es daher wichtig, den Vorwurf nicht ungeprüft hinzunehmen, sondern die tatsächlichen Umstände des eigenen Handelns rechtlich bewerten zu lassen.

Privat oder gewerblich bei eBay? Warum dieser Unterschied bei einer Abmahnung entscheidend ist

Viele Betroffene reagieren auf eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel oder Berlin zunächst mit Unverständnis. Der häufigste Satz lautet: „Ich verkaufe doch nur privat bei eBay.“ Genau an dieser Stelle ist eine nüchterne rechtliche Einordnung wichtig. Denn ob ein Angebot als privater Verkauf oder als gewerbliches Handeln gilt, entscheidet darüber, ob wettbewerbsrechtliche Pflichten greifen und ob eine Abmahnung überhaupt auf einer tragfähigen Grundlage steht.

Worauf es rechtlich ankommt: Gesamtbild statt Einzelkriterium

Die Einordnung „privat“ oder „gewerblich“ ergibt sich nicht aus einem einzigen Merkmal. Maßgeblich ist das Gesamtbild Ihrer Verkaufstätigkeit. In der Praxis spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

  • Wie regelmäßig verkaufen Sie über eBay?
  • Wie viele Artikel bieten Sie über einen längeren Zeitraum an?
  • Handelt es sich um gleichartige Ware oder immer wieder ähnliche Produktkategorien?
  • Tritt der Verkauf planmäßig und auf Dauer angelegt auf?
  • Gibt es Anzeichen einer Gewinnerzielungsabsicht, etwa durch gezielten Zukauf zum Weiterverkauf?

Wichtig ist: Kein Punkt allein entscheidet automatisch. Gerade die bloße Anzahl von Bewertungen oder Verkäufen ist häufig nicht ausreichend, um sicher von gewerblichem Handeln auszugehen. Umgekehrt kann auch eine überschaubare Anzahl von Angeboten gewerblich wirken, wenn die Umstände insgesamt darauf hindeuten.

Typische Konstellationen bei eBay, die Abmahnungen auslösen können

In den uns bekannten Fällen tauchen bestimmte Konstellationen wiederkehrend auf. Dazu zählen beispielsweise:

  • wiederkehrende Verkäufe gleichartiger Ware (etwa Neuware, neuwertige Produkte oder Sammlungsauflösungen)
  • mehrere Angebote mit ähnlicher Beschreibung oder gleichbleibender Darstellung
  • Verkauf über einen längeren Zeitraum ohne erkennbare Auflösung eines privaten Haushaltsbestandes
  • Eindruck eines „Sortiments“, auch wenn kein eigener Shop betrieben wird

Gerade bei Abmahnungen durch die Kanzlei Schroeder wird häufig versucht, aus solchen Umständen ein gewerbliches Auftreten abzuleiten. Ob das im konkreten Fall trägt, muss sauber geprüft werden.

„eBay sagt doch, ich bin Privatverkäufer“: Warum diese Einstufung rechtlich kaum hilft

Ein Punkt, den wir immer wieder hören: eBay ordnet ein Konto als „privat“ ein oder lässt bestimmte Funktionen nur privaten Verkäufern zu. Viele Abgemahnte fühlen sich dadurch in Sicherheit. Das ist nachvollziehbar, rechtlich aber häufig nicht entscheidend.

Denn die wettbewerbsrechtliche Einordnung hängt nicht davon ab, ob eBay Sie als privaten Verkäufer bezeichnet oder welche Hinweise eBay in E-Mails, Kontoeinstellungen oder Übersichten macht. Plattformangaben sind keine verbindliche rechtliche Bewertung. Im Streitfall zählt nicht das Label der Plattform, sondern die tatsächliche Art Ihrer Verkaufstätigkeit.

Gerade hier entsteht oft ein Kommunikationsproblem: Betroffene halten sich aufgrund der eBay-Einstufung für abgesichert und empfinden die rechtliche Einschätzung als „übertrieben“. Tatsächlich geht es jedoch um unterschiedliche Ebenen. eBay verwaltet Konten nach eigenen Kriterien. Das Wettbewerbsrecht bewertet das Auftreten nach juristischen Maßstäben. Beides passt nicht immer zusammen.

Steuerrecht ist nicht maßgeblich: Warum Finanzamt und Wettbewerbsrecht verschiedene Fragen stellen

Ebenfalls häufig: „Ich habe doch steuerlich nichts angemeldet“ oder „Ich mache das nicht mit Gewinn, also ist das nicht gewerblich.“ Auch hier ist Vorsicht geboten.

Ob Sie steuerlich als gewerblich eingestuft werden oder ob Sie Einnahmen versteuern müssen, kann für andere Rechtsfragen relevant sein. Für die wettbewerbsrechtliche Einordnung ist das jedoch nicht automatisch ausschlaggebend. Wettbewerbsrecht und Steuerrecht verfolgen unterschiedliche Ziele und arbeiten mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten.

Mit anderen Worten: Selbst wenn steuerrechtlich keine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird oder Sie keine Gewerbeanmeldung vorgenommen haben, kann wettbewerbsrechtlich dennoch eine Unternehmereigenschaft diskutiert werden. Umgekehrt folgt aus einer steuerlichen Einstufung nicht automatisch eine Abmahnberechtigung im Wettbewerbsrecht. Entscheidend bleibt das konkrete Auftreten am Markt.

Warum eine professionelle Prüfung gerade bei eBay-Abmahnungen sinnvoll ist

Genau weil die Abgrenzung im Einzelfall erfolgen muss, lohnt sich bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Schroeder eine rechtliche Prüfung häufig schon aus taktischen Gründen. Wer vorschnell zustimmt, übernimmt unter Umständen Pflichten, die weit über das hinausgehen, was überhaupt erforderlich wäre. Wer hingegen strukturiert prüfen lässt, kann die tatsächlichen Umstände sauber darstellen und unnötige Risiken vermeiden.

Dieser Punkt gewinnt zusätzlich an Gewicht, weil in den Abmahnungen der Kanzlei Schroeder regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Und gerade diese Erklärung ist oft der Teil, der die größten Folgen für die Zukunft auslösen kann.

Warum gerade bei Unsicherheiten zur Einordnung besondere Vorsicht geboten ist

Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln bei eBay rechtlich komplex. Viele Abgemahnte bewegen sich dabei in einer Grauzone, ohne sich dessen bewusst zu sein. Genau diese Unsicherheit wird in Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder regelmäßig aufgegriffen und zum Ausgangspunkt weitreichender Forderungen gemacht.

Problematisch ist dabei vor allem, dass die rechtliche Bewertung des eigenen Handelns nicht isoliert betrachtet werden darf. Selbst wenn gute Argumente gegen eine gewerbliche Tätigkeit sprechen, führt eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung zu einer eigenständigen, dauerhaft bindenden Verpflichtung. Diese wirkt unabhängig davon, wie die ursprüngliche Rechtslage tatsächlich zu beurteilen gewesen wäre.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Abmahnung oft weg von der eigentlichen Frage „privat oder gewerblich“ hin zu der viel riskanteren Frage, welche Verpflichtungen Sie sich für die Zukunft auferlegen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob aus einer einmaligen Abmahnung ein dauerhaftes finanzielles Risiko wird.

Warum Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder nicht ungeprüft akzeptiert werden sollten

Abmahnungen der Kanzlei Schroeder sind regelmäßig mit kurzen Fristen, einer Kostenforderung und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Diese Kombination erzeugt bei vielen Betroffenen erheblichen Druck und führt nicht selten zu vorschnellen Reaktionen. Genau darin liegt jedoch ein wesentliches Risiko.

Nach unserer Erfahrung lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung in nahezu jedem Fall. Die geltend gemachten Ansprüche beruhen häufig auf einer rechtlich angreifbaren Einordnung des angeblich gewerblichen Handelns. Zudem ist zu prüfen, ob die behaupteten Wettbewerbsverstöße tatsächlich vorliegen, ob sie dem Abgemahnten überhaupt zuzurechnen sind und ob die geltend gemachten Kosten in der geforderten Höhe gerechtfertigt sind.

Hinzu kommt, dass das standardisierte Vorgehen in vielen Abmahnungen Ansatzpunkte für eine sachgerechte Verteidigung bietet. Nicht jede Abmahnung ist in vollem Umfang berechtigt, und nicht jede Forderung muss ungeprüft erfüllt werden. Gerade weil die rechtlichen Folgen weit über den konkreten Einzelfall hinausreichen können, ist Zurückhaltung geboten.

Für Abgemahnte bedeutet dies: Nicht die schnelle Erledigung um jeden Preis sollte im Vordergrund stehen, sondern eine rechtlich fundierte Entscheidung, die auch die langfristigen Folgen berücksichtigt.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Schroeder: erhebliches Risiko für die Zukunft

Ein besonders kritischer Bestandteil der Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder ist die regelmäßig beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Viele Abgemahnte unterschätzen deren Bedeutung und betrachten sie lediglich als formalen Abschluss der Angelegenheit. Tatsächlich entfaltet eine solche Erklärung jedoch weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen.

Nach unserer umfassenden praktischen Erfahrung geht die von der Kanzlei Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung in sämtlichen von uns bearbeiteten Fällen deutlich über das hinaus, was zur Beseitigung eines etwaigen Wettbewerbsverstoßes erforderlich wäre. Die Regelungen sind häufig sehr weit gefasst, erfassen auch zukünftige, anders gelagerte Sachverhalte und binden den Abgemahnten zeitlich unbegrenzt.

Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Bereits geringfügige Abweichungen oder unbeabsichtigte Verstöße können eine empfindliche Vertragsstrafe auslösen. Diese Risiken bestehen unabhängig davon, ob der ursprüngliche Vorwurf tatsächlich berechtigt war oder nicht.

Gerade deshalb ist größte Zurückhaltung geboten. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung lässt sich in der Praxis kaum noch korrigieren. Sie wirkt oft wie ein dauerhaftes Damoklesschwert über der zukünftigen Verkaufstätigkeit. Allein aus diesem Grund ist eine anwaltliche Prüfung und gegebenenfalls eine inhaltliche Anpassung dringend zu empfehlen.

Die Erfahrung zeigt, dass hier häufig erheblicher Spielraum besteht, um Risiken zu begrenzen und die Verpflichtungen auf ein rechtlich vertretbares Maß zu reduzieren. Ohne fachkundige Unterstützung ist dies für Abgemahnte kaum zu erkennen.

Langjährige Erfahrung mit Abmahnungen von Rechtsanwalt Schroeder als Vorteil für Mandanten

Seit vielen Jahren befassen wir uns intensiv mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ausgesprochen werden. In dieser Zeit haben wir eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bearbeitet und dabei tiefe Einblicke in die wiederkehrenden Abmahnmuster, Argumentationslinien und rechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei Schroeder gewonnen.

Diese Erfahrung ist für Mandanten von erheblichem Vorteil. Denn wer die typischen Strukturen, Formulierungen und rechtlichen Ansatzpunkte kennt, kann Abmahnungen gezielt und strategisch angehen. Gerade bei standardisierten Abmahnschreiben zeigt sich, dass eine routinierte Prüfung häufig Möglichkeiten eröffnet, Risiken zu reduzieren und unnötige Verpflichtungen zu vermeiden.

Mandanten profitieren insbesondere davon, dass wir die von Rechtsanwalt Schroeder verwendeten Unterlassungserklärungen und Kostenforderungen aus zahlreichen Verfahren kennen und deren Tragweite realistisch einschätzen können. Dadurch lassen sich maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die nicht nur auf die aktuelle Abmahnung reagieren, sondern auch zukünftige Risiken im Blick behalten.

Diese tiefgehende Auseinandersetzung mit den Abmahnpraktiken der Kanzlei Schroeder ermöglicht es, Abgemahnten eine verlässliche rechtliche Orientierung zu geben und sie vor langfristigen Nachteilen zu schützen.

Warum eine spezialisierte anwaltliche Vertretung bei einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder sinnvoll ist

Abmahnungen durch die Kanzlei Schroeder sind für Betroffene mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Neben der Frage, ob der erhobene Vorwurf des gewerblichen Handelns überhaupt zutrifft, stehen insbesondere die weitreichenden Folgen der strafbewehrten Unterlassungserklärung im Raum. Hinzu kommen mögliche Kostenforderungen und die Gefahr von Vertragsstrafen bei zukünftigen Verstößen.

Eine spezialisierte anwaltliche Vertretung hilft dabei, diese Risiken realistisch einzuschätzen und eine sachgerechte Strategie zu entwickeln. Ziel ist es nicht nur, auf die aktuelle Abmahnung zu reagieren, sondern langfristige Nachteile zu vermeiden. Dazu gehört die rechtliche Bewertung des zugrunde liegenden Sachverhalts ebenso wie der verantwortungsvolle Umgang mit Unterlassungserklärungen und Fristen.

Gerade bei wiederkehrenden Abmahnmustern zeigt sich, dass Erfahrung und Detailkenntnis einen entscheidenden Unterschied machen können. Abgemahnte, die frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, verschaffen sich die notwendige Sicherheit, um informierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder oder der Kanzlei Schroeder aus Kiel oder Berlin erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben.

In diesem Gespräch klären wir, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, welche Risiken bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten für Sie sinnvoll sind. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ohne vorschnelle und möglicherweise nachteilige Schritte zu unternehmen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung. Wir unterstützen Sie dabei, die Abmahnung sachlich, strategisch und mit Augenmaß anzugehen.

 

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Musikkapellen bewegen sich im Urheberrecht oft in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die gelebte Praxis mit Proben, Auftritten, Vereinsarbeit und spontanen Zugaben. Au…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben Post von der Mathé Law Firm erhalten, im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH, und es geht um die Nutzung des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé auf Social Media? Da…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten und sehen sich mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert? Dann ist schnelles und ü…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Viele Unternehmen starten beim Datenschutz mit den „sichtbaren“ Themen: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, vielleicht noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätig…