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Abmahnung LPV GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma LPV GmbHWettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma LPV GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma LPV GmbH, Industriestr. 1, 2620 Neunkirchen, Österreich, vor.

Die Abmahnung wird von der Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner, Linz/Wien, Österreich ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung ist – soweit verständlich – der Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes durch das Anhängen an ein Amazon-Angebot der LPV GmbH.

In der Abmahnung wird behauptet, dass die LPV GmbH auf dem Verkaufsportal „Amazon“ Artikel anbiete, die unter der Bezeichnung „The Bouncing Box“ und ihrem EAN-Code registriert seien.

Allerdings habe die LPV GmbH feststellen müssten, dass der Empfänger der Abmahnung Waren unter Anführung der Produktbezeichnung sowie des EAN-Codes der LPV GmbH anbiete und so deren Bestseller-Ranking ausnutze, es aber nicht um Produkte handele, die von der LPV GmbH bezogen worden seien.

Hierdurch, so die Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner wörtlich, würde einerseits unrechtmäßig der zu Gunsten der LPV GmbH geschützte Geschäftsbezeichnung „The Bouncing Box“ verwendet und andererseits durch die Ausnutzung des Rankings der LPV GmbH eine irreführende und sittenwidrige Handlung getätigt. Dieses Verhalten stelle einen Verstoß gegen die Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere §§ 1, 2 und 9 UWG, dar. Der LPV GmbH stünden aufgrund dieser inakzeptablen Handlungen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Rechnungslegung und Schadenersatz, zu.

Der abgemahnte Amazon-Händler wird sodann unter Fristsetzung dazu aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterfertigen und die dort angeführten Veranlassungen fristgerecht zu treffen.

Für den Fall der mangelnden Erfüllung sei der Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner der Auftrag erteilt worden, sämtliche aus dem Gesetz erwachsenden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Bloß der Vollständigkeit halber wird der Empfänger der Abmahnung darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der Abrufbarkeit der betreffenden Webseite auch in Österreich eine Anrufung der österreichischen Gerichte möglich sei.

Nach der der Abmahnung beiliegenden „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ soll sich der abgemahnte Amazon-Händler gegenüber der LPV GmbH unwiderruflich dazu verpflichten,

1. es im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet, in Hinkunft zu unterlassen, Produkte, insbesondere Filtersets, anzubieten und/oder in Verkehr zu bringen, die in vermeidbarer Weise den Produkten der LPV GmbH nachgeahmt und geeignet sind, in den beteiligten Verkehrskreisen die Gefahr einer Verwechslung hervorzurufen, dies insbesondere durch Verwendung der Bezeichnung „The Bouncing Box" und/oder verwechselbar ähnlicher Produktbezeichnungen sowie unter Heranziehung des EAN-Codes der LPV GmbH;

2. jederzeit auf Aufforderung der LPV GmbH einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich über die Unterlassungsverpflichtung laut Punkt 1. samt Verpflichtung zur Vergleichsveröffentlichung binnen 14 Tagen auf der Homepage für den Zeitraum von 3 Wochen im Bereich „Home" samt vorangehender Überschrift „Vergleichsveröffentlichung" mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift und gesperrt und fett geschriebenen Vergleichsparteien, ansonsten in Normallettern, und zwar dergestalt, dass ein Scrollen für Benutzer, auch in der Mobilversion, nicht notwendig, sondern die Vergleichsveröffentlichung ohne Weiteres ersichtlich ist, vor dem Landesgericht Linz abzuschließen und sämtliche damit verbundenen Kosten, insbesondere Pauschalgebühren und Anwaltshonorare (Streitwert € 35.000,00) zu tragen.

3. sämtliche Eingriffsgegenstände gemäß Punkt 1. dieser Erklärung binnen 7 Tagen an Unterfertigung der gegenständlichen Erklärung zu beseitigen und dies der Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner und Partner, Harrachstraße 6, 4020 Linz, schriftlich zu bestätigen.

4. die durch die rechtsfreundliche Vertretung der Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner und Partner, Harrachstraße 6, 4020 Linz, aufgelaufenen Kosten in Höhe von pauschal brutto € 2.000,00 binnen 7 Tagen ab Unterfertigung der gegenständlichen Erklärung auf deren Kanzleikonto zu bezahlen.

Diese Abmahnung wirf in vielerlei Hinsicht Fragen auf.

Hinzu tritt, dass die deutschen Gerichte die unzulässige Blockade von ASINs durch die irreführende Verwendung des „von“-Feldes bei Amazon mittlerweile sehr kritisch sehen.

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