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Abmahnung Longchamp SAS (Le Pliage) durch KLAKA Rechtsanwälte – Was Sie wissen müssen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Longchamp SAS, ein bekanntes Unternehmen aus Frankreich, lässt durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte verstärkt Abmahnungen gegen Händler und Unternehmen aussprechen, die Taschenmodelle anbieten, die dem Design der beliebten "Le Pliage"-Serie zu ähnlich sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es bei einer Abmahnung von Longchamp geht, welche rechtlichen Grundlagen relevant sind und wie Sie darauf reagieren sollten.

Warum spricht Longchamp Abmahnungen durch die KLAKA Rechtsanwälte aus?

Die Marke Longchamp ist seit Jahren für ihre faltbaren Handtaschen bekannt, insbesondere das Modell "Le Pliage". Laut Longchamp genießt dieses Taschenmodell designrechtlichen Schutz und eine wettbewerbsrechtlich relevante Eigenart. Da sich immer wieder Nachahmungen auf dem Markt finden, geht Longchamp mit rechtlichen Mitteln gegen den Vertrieb vermeintlicher Imitationen vor.

Im Fokus der Abmahnungen steht dabei, dass gewisse Designmerkmale des "Le Pliage"-Modells von anderen Herstellern oder Händlern übernommen wurden. Insbesondere das trapezartige Taschenformat, der Kontrast zwischen Lederhenkeln und Stoffkorpus sowie die charakteristische Klappe sind wiederkehrende Streitpunkte. Aber auch das Markenrecht sowie das Wettbewerbsrecht sind betroffen. 

Inhalt einer Abmahnung von Longchamp

Die Abmahnung der Longchamp SAS enthält in der Regel folgende Punkte:

  • Eine Beschreibung des Originals sowie der mutmaßlichen Nachahmung des Handtaschenmodell.

  • Die Behauptung, dass die nachgeahmte Tasche eine unzulässige Übernahme wesentlicher Designmerkmale darstellt

  • Hinweise auf bereits ergangene Gerichtsurteile, die die wettbewerbliche Eigenart der Longchamp-Taschen bestätigen

  • Eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Forderung nach Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten

  • Gegebenenfalls eine Verpflichtung zur Auskunft über den Lieferanten der betroffenen Taschen

Die Bevollmächtigten von Longchamp legen dabei oft bereits gerichtlich erstrittene Verbotsentscheidungen vor, beispielsweise:

  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2009

  • Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006

  • Landgericht Köln, Urteil vom 06.11.2007

Diese Entscheidungen stützen die Argumentation von Longchamp und sollen Druck auf die Abgemahnten ausüben. Auch wenn man sich davon nicht übergebührlich beeindrucken lassen sollte, ist eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte dringend ernst zu nehmen.

Design- und Wettbewerbsrecht – Schutz für Longchamp, insbesondere für "Le Pliage", bei Nachahmung?

Longchamp beruft sich in seinen Abmahnungen auf verschiedene Schutzrechte:

  1. Designrechtlicher Schutz:

    • Eingetragene Designs, u. a. unter den Anmeldenummern M 940 5 121 und DM/031 849.

    • Diese Eintragungen können als Grundlage für ein Vorgehen gegen exakte Kopien herangezogen werden.

  2. Wettbewerbsrechtlicher Schutz:

    • Laut ständiger Rechtsprechung genießen Produkte, die sich durch besondere Gestaltungselemente auszeichnen und dadurch eine wettbewerbliche Eigenart besitzen, Schutz gegen Nachahmungen. Auf diese wettbewerbsrechtlichen Ansprüche beruft sich KLAKA ebenfalls.

    • Hierzu stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in der Entscheidung "Handtuchklemmen" (GRUR 2005, 600, 602) klar, dass eine wettbewerbliche Eigenart insbesondere dann vorliegt, wenn ein Produkt aufgrund seines Designs als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dient.

    • Die Originaltasche von Longchamp ist seit über 20 Jahren auf dem Markt und hat sich in Deutschland als eine der meistverkauften Handtaschen etabliert. Dies führt zu einer gesteigerten wettbewerblichen Eigenart, die durch Abmahnungen geschützt wird.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung durch die KLAKA Rechtsanwälte für die Firma Longchamp SAS reagieren?

Falls Sie eine Abmahnung von Longchamp oder KLAKA Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie besonnen handeln, aber dennoch dringend die Ihnen gesetzte Frist beachten:

  1. Nicht vorschnell unterschreiben:

    • Die geforderte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben.

    • Eine vorschnelle Unterschrift kann dazu führen, dass Sie sich zu hohen Vertragsstrafen verpflichten.

  2. Rechtlichen Beistand einholen:

    • Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und bei rechtzeitiger Beauftragung innerhalb der gesetzten Frist reagieren.

    • In vielen Fällen können modifizierte Unterlassungserklärungen abgegeben oder die Forderungen von Longchamp reduziert werden. Insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht vom Zufall abhängen oder auf "gut Glück" erfolgen.

  3. Prüfen, ob wirklich eine Nachahmung vorliegt:

    • Nicht jede Ähnlichkeit stellt eine rechtswidrige Nachahmung dar.

    • Eine unabhängige Bewertung des Designs kann sinnvoll sein.

  4. Keine voreilige Zahlung leisten:

    • Schadensersatzansprüche oder Anwaltskostenforderungen sollten erst nach präziser rechtlicher Analyse beglichen werden. Das gilt sowohl für die Kosten der Abmahnung als auch für weitergehende Schadensersatzforderungen.

Soll die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden? Gefahren von Vertragsstrafen und Risiken von strafbewehrten Unterlassungserklärungen!

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen. Wer nach einer Abmahnung von Longchamp S.A.S. eine solche Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhalten dauerhaft zu unterlassen. Ein Verstoß dagegen kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen, die oft im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen. Besonders problematisch ist, dass die Erklärung in der Regel unbefristet (lebenslänglich) gilt, sodass sie auch in Zukunft den Handlungsspielraum erheblich einschränken kann.

Zudem besteht die Gefahr, dass ungenaue oder weit gefasste Formulierungen dazu führen, dass bereits geringfügige oder unbeabsichtigte Verstöße als Vertragsbruch gewertet werden. Manche Abmahnkanzleien nutzen solche Erklärungen gezielt als Geschäftsmodell, um Vertragsstrafen durchzusetzen. Wird eine abgegebene Erklärung nicht genau beachtet, kann dies zudem zu kostspieligen Gerichtsverfahren führen.

Aus diesen Gründen sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung niemals vorschnell unterzeichnet werden. Stattdessen ist es ratsam, sie sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine juristische Beratung ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Abgemahnte, die wegen Longchamp in Anspruch genommen wurden, kann in jedweden Zweifelsfällen oder bei Unsicherheiten wirklich nur nahegelegt werden, sich frühzeitig beraten zu lassen, bevor sie eine Unterlassungserklärung abgeben. 

Fazit vom Rechtsanwalt: Lohnt es sich, gegen eine Abmahnung von der Firma Longchamp S.A.S. vorzugehen, insbesondere wenn es sich um eine nachgeahmte Handtasche handelt?

Nicht jede Abmahnung von Longchamp ist berechtigt. In vielen Fällen kann eine fundierte rechtliche Prüfung zeigen, dass keine unzulässige Nachahmung vorliegt oder die Forderungen unverhältnismäßig hoch sind. Wer eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls unüberlegt handeln, sondern sich rechtlich beraten lassen. Wir zuvor rechtlicher Rat eingeholt, lassen sich enorme Risiken, vor allem für die Zukunft, vermeiden. Das gilt besonders dann, wenn sich die Abmahnung der Rechtsanwälte KLAKA dem Grunde nach als berechtigt erweist. Selbst wenn also die Rechte von Longchamp verletzt worden sein sollten, bestehen noch weitreichende Handlungsoptionen, um effektiv und wirtschaftlich sinnvoll zu einem den Umständen entsprechend sinnvollem Ergebnis zu kommen.

Wurden Sie abgemahnt? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und Hilfe vom Fachanwalt an! Rufen Sie uns gern unverbindlich an.

Haben Sie eine Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte wegen Longchamp Le Pliage erhalten? Unsere Anwaltskanzlei ist seit 2006 auf die betroffenen Rechtsgebiete spezialisiert und verfügt über einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie über langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen durch Longchamp. Wir wissen, welche Schritte gegenüber dem Rechteinhaber auch in kaufmännischer Hinsicht sinnvoll sind und wie man sich effektiv unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken gegen unberechtigte Forderungen verteidigt.

Damit Sie schnell und unkompliziert Klarheit haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie können uns unverbindlich kontaktieren, und wir prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Gegenseite bestehen.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Ein frühzeitiges Handeln kann oft hohe Kosten und unnötigen Stress vermeiden.

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