Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die Kanzlei VON HAVE FEY

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. Vor. Die Leo E-Commerce Ltd. ist nach eigenen Angaben ein international tätiges Unternehmen mit Niederlassungen in Polen und Malta. Das Hauptlogistikzentrum befindet sich in Łódź, Polen, wo ständig über 2.000.000 Kleidungsstücke und Kosmetikprodukte auf Lager sind. Das Unternehmen bietet umfassende E-Commerce- und Logistikdienstleistungen für über 250 Marken an.

Das Unternehmen ist bekannt für den Vertrieb von Marken wie "Schmuddelwedda" und "Dreimaster" und lässt professionelle Produktfotografien anfertigen, die auf verschiedenen Online-Plattformen verwendet werden. Diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt, und die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen bei der Leo E-Commerce Ltd.

Worum geht es in der Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd.

Die Leo E-Commerce Ltd. lässt derzeit durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Produktfotos der Marken "Schmuddelwedda" und "Dreimaster" ohne entsprechende Genehmigung in ihren Online-Verkaufsanzeigen, beispielsweise auf Plattformen wie eBay Kleinanzeigen oder Vinted, verwendet zu haben. Diese Bilder wurden professionell erstellt und die ausschließlichen Nutzungsrechte würden bei der Leo E-Commerce Ltd. liegen.

In den Abmahnschreiben wird behauptet, dass die Leo E-Commerce Ltd. gegen Ende 2023 die Nutzungsrechte an den betreffenden Fotos im Rahmen eines Lizenzkaufvertrages von der Motion E-Commerce GmbH übertragen bekommen habe. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, diese Bilder ohne Erlaubnis in ihren Verkaufsanzeigen genutzt zu haben, was eine Verletzung des Urheberrechts darstellt.

Was wird mit der Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. gefordert?

Die Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd., die von der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte ausgesprochen wird, enthält eine Reihe von Forderungen, die sich auf die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Produktfotos beziehen.

Die Forderungen in der Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In dieser Erklärung sollen sie sich verpflichten, die betroffenen Bilder zukünftig nicht mehr zu verwenden und dafür Sorge zu tragen, dass die Bilder auch von anderen nicht mehr genutzt werden.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann jedoch weitreichende rechtliche Folgen haben. In vielen Fällen sind solche Erklärungen sehr streng formuliert und beinhalten Verpflichtungen, die über das rechtlich Erforderliche hinausgehen. Daher sollte eine solche Erklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden.

2. Auskunftserteilung über die Bildnutzung

Ein weiterer zentraler Punkt der Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. ist die Forderung nach einer detaillierten Auskunft über die Nutzung der betroffenen Bilder.Diese Angaben sind entscheidend für die nächste Forderung, den Lizenzschadensersatz. Die geforderte Auskunft dient dazu, den wirtschaftlichen Vorteil, den die abgemahnte Person durch die unerlaubte Nutzung hatte, zu bestimmen und eine Berechnungsgrundlage für mögliche Schadenersatzforderungen zu schaffen.

3. Zahlung eines Lizenzschadensersatzes

Die Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. beinhaltet zudem eine Forderung nach Schadensersatz, der auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet wird. Dabei wird argumentiert, dass für die Nutzung der Bilder eine Lizenzgebühr hätte gezahlt werden müssen, wenn die Abgemahnten sie legal hätten verwenden wollen.

Die Höhe des geforderten Lizenzschadens kann je nach Bild und Nutzung variieren. Entscheidend ist, ob das Bild gewerblich oder privat genutzt wurde – private Verkäufer müssen zwar in der Regel ebenfalls zahlen, doch die Höhe der Forderung kann geringer ausfallen als bei gewerblichen Anbietern.

Bei der Schadensersatzforderung kommt häufig die sogenannte "Lizenzanalogie" zur Anwendung. Dabei wird berechnet, was eine rechtmäßige Lizenz für die Nutzung der Bilder gekostet hätte.

4. Erstattung der Anwaltskosten

Neben dem Schadensersatz werden die Abgemahnten zur Übernahme der Anwaltskosten der Kanzlei VON HAVE FEY aufgefordert. Diese Anwaltskosten werden meist nach dem Gegenstandswert berechnet, der sich aus der Bedeutung der Rechtsverletzung für den Rechteinhaber ergibt.

5. Dokumentations- und Testkaufkosten

In manchen Abmahnungen wird zusätzlich eine Erstattung für Dokumentations- und Testkaufkosten verlangt. Diese Kosten entstehen, wenn die Leo E-Commerce Ltd. oder ihre Beauftragten gezielt Testkäufe durchführen oder Screenshots anfertigen, um die unberechtigte Nutzung der Bilder zu dokumentieren. Auch für diese Maßnahmen werden den Abgemahnten dann Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

Wie sollte ich mich nach dem Erhalt einer Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. verhalten?

Der Erhalt einer Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. kann für viele Betroffene zunächst ein Schock sein. Die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte fordert nicht nur die Entfernung der angeblich urheberrechtsverletzenden Bilder, sondern setzt die Abgemahnten oft durch hohe Kostenforderungen und kurze Fristen unter Druck. Dennoch ist es wichtig, besonnen und strategisch klug zu reagieren.

1. Ruhe bewahren – keine vorschnellen Reaktionen

Eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. kann einschüchternd wirken, doch Panik ist ein schlechter Ratgeber. Häufig sind die Forderungen überzogen oder in ihrer Höhe anfechtbar. Daher gilt:

  • Nicht sofort zahlen. Die geforderten Beträge sind nicht automatisch rechtens.
  • Nichts unterschreiben. Die vorgelegte Unterlassungserklärung könnte zu weitreichend sein.
  • Keinen direkten Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Ohne rechtliche Beratung kann eine unüberlegte Antwort Ihre Verteidigung erschweren.

Die Abmahnung ist ein juristisches Mittel, mit dem ein Anspruch durchgesetzt werden soll. Doch nicht jede Abmahnung ist auch gerechtfertigt oder in vollem Umfang haltbar. Viele Abgemahnte fühlen sich unter Druck gesetzt und zahlen vorschnell oder unterzeichnen die vorgelegte Erklärung, ohne sich über die möglichen Folgen für die Zukunft bewusst zu sein.

2. Fristen genau prüfen und einhalten

Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen von wenigen Tagen. Diese Fristen sollen den Druck auf die Betroffenen erhöhen und sie zu einer schnellen Reaktion zwingen. Trotzdem dürfen Sie die Frist nicht ignorieren, da sonst weitere rechtliche Schritte, wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, drohen könnten.

Empfohlene Vorgehensweise:

  • Notieren Sie sich die gesetzte Frist sofort.
  • Lassen Sie die Abmahnung so schnell wie möglich von einem Anwalt prüfen.
  • Reagieren Sie nicht überstürzt, sondern erst nach fachlicher Beratung.

3. Keine ungeprüfte Unterlassungserklärung abgeben

Die Abmahnung enthält in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Abgemahnte unterschreiben soll. Diese Erklärung hat weitreichende Konsequenzen:

  • Sie gilt lebenslang.
  • Ein Verstoß gegen die Erklärung kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.
  • Die Formulierungen sind oft zu weit gefasst und zu Ihrem Nachteil.

Was tun?

Auf keinen Fall die vorgefertigte Erklärung unterschreiben. Stattdessen sollte geprüft werden, ob:

Nur eine maßgeschneiderte und rechtlich geprüfte Erklärung schützt Sie vor zukünftigen Nachteilen.

4. Keine Zahlung ohne Prüfung auf die Forderungen Kanzlei von Have Fey leisten

Die in der Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. geforderten Beträge sind oft zu hoch angesetzt. Die Kanzlei fordert Schadensersatz und Anwaltskosten, die sich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro belaufen können. Diese Forderungen basieren jedoch auf Berechnungen, die nicht immer gerechtfertigt sind.

Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob:

  • der Schadensersatz überhöht ist,
  • die Berechnungsmethode der Abmahnkosten korrekt ist,
  • eine Verhandlung über eine Reduzierung der Forderung möglich ist.

Zudem gibt es Fälle, in denen die gesamte Forderung unbegründet sein kann, beispielsweise wenn das Bildrecht gar nicht bei der Leo E-Commerce Ltd. liegt oder wenn eine rechtmäßige Nutzung vorliegt.

5. Rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen

Eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. sollte stets von einem Anwalt überprüft werden, da juristische Laien oft nicht alle Fallstricke erkennen. Ein Anwalt kann:

  • die Berechtigung der Abmahnung prüfen,
  • eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen,
  • überhöhte Schadensersatzforderungen abwehren oder reduzieren,
  • eine strategisch sinnvolle Verteidigung erarbeiten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Creative Commons (CC) – Freiheit oder rechtliche Falle? Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Bilder, Videos, Musik und Texte nutzen, grundlegend verändert. Durch da…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein Datenschutzprinzip, das einer Person die Möglichkeit gibt, die Löschung personenbezogener Informationen aus dem Internet zu verlangen. Dies…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Urheberrecht ist eines der wichtigsten Schutzinstrumente für kreative und geistige Leistungen. Es schützt Werke der Literatur, Kunst, Musik, Fotografie, Film und Software vor…