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Abmahnung Lafuma Mobilier S.A.S.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lafuma Mobilier S.A.S.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine Abmahnung der Lafuma Mobilier S.A.S., Frankreich, zu. In der Abmahnung ist zu lesen, dass die Lafuma Mobilier S.A.S. Herstellerin eines seit den 1990er Jahren vertriebenen faltbaren Liegestuhls mit Fußteil sei, der unter der Katalogbezeichnung „RSX" bzw. „RSXA" in verschiedenen Farben und Mustern vertrieben würde. Endverkaufspreis dieses Modells würde ca. 174,90 € betragen. Seit vielen Jahren würden in Deutschland hiervon über 10.000 Exemplare jährlich abgesetzt. Die Lafuma Mobilier S.A.S. erziele hiermit jährliche Umsätze i. H. v. einigen Hunderttausend Euro. Der Liegestuhl „RSX“ sei mit dem nationalen französischen Designpreis ausgezeichnet worden und verfüge aufgrund seiner konkreten Gestaltung und seiner außerordentlich hohen Marktpräsenz und Bekanntheit über eine herausragende wettbewerbliche Eigenart. Er sei damit in Deutschland gegen Nachahmungen geschützt (§ 4 Nr. 3 a und b UWG). Dies entspreche der wiederholten und einhelligen Rechtsprechung deutscher Gerichte.

Der eigentümliche Gesamteindruck beruhe insbesondere auf der Kombination folgender Merkmale:

- Das Fußteil des Liegestuhls ist mit der Armlehne verbunden.

- Der die Rückenlehne, den Sitz und die Fußlehne bildende Stoff des Liegestuhls ist an den Längsseiten nicht direkt mit dem Rahmen verbunden, sondern indirekt über Befestigungselemente.

- Die Kopfstütze ist mit einem horizontalen Band, welches die Längsträger des Rahmens außen umfasst, angebracht.

- Die Stützen des Rahmens werden durch ein U-förmiges Beinpaar gebildet.

Der charakteristische Gesamteindruck des „RSX“ würde außerdem durch die in seitlicher Ansicht asymmetrische Beinstellung mitgeprägt, bei der nur ein Beinpaar den Rahmen über die Armlehne direkt abstützt, während das andere Beinpaar nicht die Armlehne abstützt, sondern nur mit dem anderen Beinpaar verbunden ist.

Die Rohrkonstruktion mit den U-förmigen Stuhlstützen, insbesondere mit der eigentümlichen Verbindung der Fußlehne mit den Armlehnen, verleihe dem Modell „RSX“ / „RSXA“ den Charakter einer in sich geschlossenen Rohrkonstruktion mit klarer Linienführung. Gleichzeitig gebe die fehlende direkte Verbindung der Sitz- und Liegeflächen mit dem Rahmen, die an den Längsseiten indirekt über eine Aufhängevorrichtung mit dem Rahmen verbunden sei, und die horizontal befestigte Kopfstütze dem Modell eine filigran und leicht wirkende Anmutung, die durch die asymmetrische Abstützung zusätzlich unterstrichen würde.

Die Lafuma Mobilier S.A.S. sei darauf aufmerksam geworden, dass auch der Empfänger der Abmahnung Liegestühle anbieten würde, die den gleichen charakteristischen Gesamteindruck aufweisen würden, wie die Modelle Modell „RSX“ / „RSXA“. Die Übereinstimmungen würden bis ins Detail gehen.

Insofern fordert die Lafuma Mobilier S.A.S. zur Unterlassung auf. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Anschrift und den Namen des/der Lieferant(en) des vorgenannten Imitats mitteilen und Nachweise hierzu vorzulegen.

Ansprechpartner

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