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Abmahnung L'Oreal Deutschland GmbH

Abmahnung der Firma L'Oreal Deutschland GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma L'Oréal Deutschland GmbH, vertreten durch ihre in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei, vor.

Dem abgemahnte Onlinehändler wird zunächst erklärt, dass die L'Oreal Deutschland GmbH zum L'Oréal-Konzern gehöre, der hochwertige Parfum- und Kosmetikprodukte u.a. unter den Marken Armani, Diesel, Yves Saint Laurent, Cacharel, Ralph Lauren, Lancome, Viktor & Rolf, Helena Rubinstein und Biotherm herstelle und im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems an ausgewählte Händler vertreibe. Die L'Oreal Deutschland GmbH sei exklusive Lizenznehmerin der genannten Marken und von den Markeninhaberinnen ermächtigt, die Rechte aus den Marken im eigenen Namen geltend zu machen. Die Produkte der Firma L'Oreal Deutschland GmbH seien mit individuellen Kontrollcodes versehen, die es erlauben würden, nachzuvollziehen, wo sie das betreffende Produkt auf den Markt gebracht hat.

Dem Empfänger der Abmahnung wird nach einem Testkauf vorgehalten, dass die gelieferten Produkte rechtsverletzend seien.

So wird einerseits der Vorwurf erhoben, dass Parfüms, die der Abgemahnte geliefert hat, decodiert seien. Der Kontrollcode auf den Verpackungen sei herausgeschnitten und mit einem fiktiven Strichcode überklebt worden. Mit dem Vertrieb und der Lieferung der decodierten Produkte würden die Markenrechte der L'Oreal Deutschland GmbH verletzt; auf eine Erschöpfung der Markenrechte könne sich der Empfänger der Abmahnung nicht berufen, da dem Weitervertrieb von Produkten, bei denen die Kontrollnummern entfernt worden sind, berechtigte Interessen der L'Oréal Deutschland GmbH entgegenstünden. Die Kontrollnummern auf den Produkten dienten der zulässigen Kontrolle des selektiven Vertriebssystems. Daher stelle die Entfernung der Kontrollnummern und der Vertrieb solcher Produkte nicht nur eine Markenrechtsverletzung, sondern auch eine wettbewerbswidrige Behinderung dar.

Andererseits wird dem Empfänger der Abmahnung vorgehalten, dass es sich bei den gelieferten Parfums teilweise auch um einen markenrechtsverletzenden Parallelimport handele. Das beanstandete Produkt sei erstmals an ein Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten geliefert worden. Eine Zustimmung zum Reimport der Produkte in den Europäischen Wirtschaftsraum läge nicht vor. Der innereuropäische Vertrieb markenrechtlich geschützter Produkte, die erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind, verletze die Recht der L'Oreal Deutschland GmbH an der betroffenen Marke. Auch hier seien die Markenrechte an den Produkten nicht erschöpft, da sie nicht mit Zustimmung der Firma L'Oréal Deutschland GmbH in der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden seien.

Die Firma L'Oréal Deutschland GmbH lässt deshalb neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Auskunft und Kostenerstattung (aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 €) geltend machen.

Selbst wenn sich eine solche Abmahnung dem Grunde nach als zutreffend erweist, ist den betroffenen Händlern gleichwohl eine sorgfältige Prüfung durch einen im Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt zu empfehlen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung, die womöglich auf den ersten Blick überschaubar und harmlos wirkt, ist zeitlich unbefristet gültig und kann selbst bei fahrlässigen (zukünftigen) Verstößen zu empfindlich hohen Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro je Verstoß führen.

Da sich im Falle einer begründeten Abmahnung womöglich auch die Frage nach Regressansprüchen des abgemahnten Händlers gegenüber seinem Lieferanten stellt, sollten auch mit Blick hierauf taktische Erwägungen vorgenommen werden, damit Schadensersatzansprüche gegenüber dem Lieferanten nicht an „Formalien“ scheitern können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma L'Oréal Deutschland GmbH erhalten haben, können Sie sich gern – zunächst für Sie unverbindlich – im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.

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