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Abmahnung Knieper Verwaltungs GmbH

Urheberrechtliche Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH zur Bearbeitung vor. Mit dieser Abmahnung wird die unberechtigte Nutzung von Bildern auf einer Internetseite beanstandet.

Nach Angaben in der Abmahnung ist die Knieper Verwaltungs GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den beanstandeten Lichtbildern. Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper sei Fotograf der Bilder und auch Betreiber des unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuchs wo die streitgegenständlichen Lichtbilder abrufbar seien.

Im Impressum sei Herr Knieper an zentraler Stelle auch als Fotograf der unter marions-kochbuch.de abrufbaren Bilder und somit der streitgegenständlichen Bilder wahrheitsgemäß ausgewiesen. Marions Kochbuch gehöre seit nunmehr fast 20 Jahren zu den meist genutzten, werbefinanzierten Online-Kochbüchern im deutschsprachigen Raum. Eine erhebliche Anzahl der Nutzer gelange über Bildersuchmaschinen wie Google auf die Website Marions Kochbuch. Daher würden die Fotos nicht nur der Verbildlichung dort befindlicher Kochrezepte und Beschreibungen dienen, sondern seien darüber hinaus ein zentrales Werbemittel dieser professionell als Werbefläche vermarkteten Website. Dritten sei die Nutzung der Fotos im Internet daher nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Für die Erstellung der Fotos halte Herr Knieper ein eingerichtetes Fotostudio mit Fototisch, Beleuchtung etc. vor. Die Aufnahmen erstelle er mit einer hochwertigen Digitalkamera der Marke Canon auf Stativ. Dabei ordne Herr Knieper die Speisen bzw. Zutaten nach ästhetschen Gesichtspunkten an und leuchte sie aus, nachdem er die Perspektive und sonstige Einstellungen für das Foto vorgenommen habe. Herr Knieper schöpfe dabei aus seinem Erfahrungsschatz im Bereich der Speisefotografie, die er seit zwanzig Jahren betreibe. Er verfolge das Ziel, die jeweilige Speise bzw. Zutat so abzubilden, wie man sie sich idealerweise vorstelle; naturgetreu, schnörkellos und ansprechend.

Herr Knieper habe die Knieper Verwaltungs GmbH gegründet, um von ihr seine Urheberrechte an den Fotos schützen und verwerten zu lassen und diese Tätigkeit damit von seiner Tätigkeit als Fotograf und Website-Betreiber zu trennen. Er sei Gesellschafter der Knieper Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer sein Sohn Tobias Knieper sei.

Mit Vertrag vom 05.01.2017 habe Herr Knieper der Knieper Verwaltungs GmbH unter anderem die exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt, die unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Fotografien zu vervielfältigen (§§ 16, 31 Abs. 3 UrhG), zu verbreiten (§§ 17 Abs. 1, 31 Abs. 3 UrhG) und öffentlich im Internet zugänglich zu machen (§§ 19a, 31 Abs. 3 UrhG) sowie entsprechende einfache Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben. Darüber hinaus habe er ihr sämtliche ihm zustehenden Zahlungsansprüche wegen der unerlaubten Nutzung seiner Fotos einschließlich der wegen fehlender Urhebernennung bestehenden Zahlungsansprüche mit besagtem Vertrag vom 05.01.2017 abgetreten.

Insofern lässt die Knieper Verwaltungs GmbH durch die Beauftragte Kanzlei auffordern,

- die besagten Fotos von den streitgegenständlichen Domains zu löschen, inklusive der auf dem Server liegenden Dateien;

- sich durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen;

- der Knieper Verwaltungs GmbH Schadensersatz zu zahlen sowie von den bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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