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Abmahnung Katharina Bondarenko „Thug Life“

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns wird eine markenrechtliche Abmahnung der Frau Katharina Bondarenko durch die Kanzlei Winterstein vorgelegt. Die Kanzlei Winterstein ist uns dabei in Bezug auf Abmahnungen nicht unbekannt. So sind uns beispielsweise Abmahnungen der Kanzlei Winterstein in Bezug auf die Marke Ed Hardy oder auch urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Navteq bekannt.

Gegenstand der Abmahnung der Frau Katharina Bondarenko ist eine angebliche Markenverletzung der Gemeinschaftsmarke „Thug Life“ mit Priorität vom 23.04.2002. 

Dem Empfänger der Abmahnung der Frau Katharina Bondarenko durch die Kanzlei Winterstein wird in der Abmahnung somit eine Verletzung der Markenrechten gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. a) GMVO vorgeworfen. Um diesen angeblichen Markenverstoß festzustellen, wurde ein Testkauf seitens Frau Katharina Bondarenko beim Empfänger der Abmahnung durchgeführt. 

Die Abmahnung beinhaltet Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und nicht zuletzt Kostenerstattung. Der durch Frau Katharina Bondarenko mit der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch dient in aller Regel dazu, den geltend zu machenden Schadensersatz zu beziffern. 

Der Gegenstandswert der Abmahnung der Frau Katharina Bondarenko durch die Kanzlei Winterstein  wird mit 100.000 EUR beziffert. Hier hieraus zu erstattenden Kosten belaufen sich auf 2.051 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Katharina Bondarenko durch die Kanzlei Winterstein wegen einer angeblichen Verletzung der Marke „Thug Life“ erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall an, diese Abmahnung ernst zu nehmen und nicht als „Abzocke“ oder „Massenabmahnung“ abzutun. In jedem Fall Raten wir weiter an, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Hier muss insbesondere Beachtung finden, dass, sollte die Unterlassungserklärung so unterzeichnet werden, wie von Frau Katharina Bondarenko durch die Kanzlei Winterstein vorgelegt, hierdurch ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt.

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