Abmahnung Kanzlei Torsten Thiel
Immer häufiger erhalten Unternehmen und Selbstständige Post von der Kanzlei Torsten Thiel, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus Köln. Gegenstand dieser Schreiben ist regelmäßig eine Abmahnung wegen angeblich unerlaubter E-Mail-Werbung. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden meist auch Zahlungen und datenschutzrechtliche Auskünfte verlangt.
Da unserer Kanzlei inzwischen zahlreiche gleichartige Fälle vorliegen, zeigen wir im Folgenden, worum es bei diesen Abmahnungen tatsächlich geht, welche Risiken bestehen und wie betroffene Unternehmen richtig reagieren sollten.
1. Serie von Abmahnungen durch die Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung
In den vergangenen Wochen meldeten sich in unserer Kanzlei vermehrt Betroffene, die eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus Köln erhalten haben. Inhaltlich betreffen diese Schreiben stets den Vorwurf einer angeblich unerlaubten E-Mail-Werbung – häufig mit nahezu identischem Aufbau, Wortlaut und Forderungshöhe.
Diese Abmahnungen der Kanzlei Thiel wegen E-Mail-Werbung folgen einem klaren Muster: Es wird eine geschäftliche E-Mail als unzulässige Werbung qualifiziert und zum Anlass genommen, umfassende rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden regelmäßig auch Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Besonders brisant ist jedoch, dass in diesen Abmahnungen zusätzlich datenschutzrechtliche Ansprüche nach der DSGVO erhoben werden. Die Abmahner verlangen häufig detaillierte Auskünfte zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten und drohen ausdrücklich damit, den Vorgang der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden, falls die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden. In der Praxis bedeutet dies nicht selten eine gezielte Anschwärzung bei der Aufsichtsbehörde, die wiederum ein Prüf- oder Bußgeldverfahren einleiten kann.
Für die betroffenen Unternehmen entsteht dadurch ein erhebliches Risiko: Selbst wenn die E-Mail selbst keine wirtschaftliche Relevanz hatte und auch die Forderungen überschaubar sind, kann ein solcher Vorgang zu zeit- und kostenintensiven datenschutzrechtlichen Prüfungen führen. Zudem wird auf diese Weise Druck aufgebaut, um eine schnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und Zahlung der geforderten Beträge zu erreichen.
Auffällig ist, dass derartige Abmahnungen nicht vereinzelt auftreten, sondern in größerer Zahl und mit nahezu identischem Inhalt an unterschiedliche Unternehmen verschickt werden. Es handelt sich daher offenbar um eine systematische Abmahnpraxis, bei der formale Datenschutz- und Wettbewerbsverstöße gezielt genutzt werden, um Unterlassungserklärungen und Zahlungen zu erwirken.
Unternehmen, die eine solche Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel erhalten haben, sollten das Schreiben keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn die geforderten Beträge auf den ersten Blick überschaubar erscheinen, birgt insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung erhebliche Risiken für die Zukunft – bis hin zu hohen Vertragsstrafen und datenschutzrechtlichen Verfahren.
Unsere Kanzlei betreut derzeit zahlreiche Mandanten, die identische oder nahezu gleichlautende Abmahnungen dieser Kanzlei erhalten haben. Die Erfahrung zeigt, dass ein überlegtes, anwaltlich abgestimmtes Vorgehen die beste Möglichkeit ist, unnötige Kosten, Folgerisiken und behördliche Ermittlungen zu vermeiden.
2. Die Abmahnung der Kanzlei Thiel im Detail
Die uns vorliegenden Schreiben stammen von Rechtsanwalt Torsten Thiel, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Thiel Rechtsanwälte, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Er tritt dabei regelmäßig im Namen verschiedener Mandanten auf – meist Unternehmen oder Einzelunternehmer –, die angeblich eine unerwünschte Werbe-E-Mail erhalten haben sollen.
Inhaltlich wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine E-Mail mit werblichem Charakter ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versendet zu haben. Als rechtliche Grundlage werden insbesondere § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sowie §§ 823, 1004 BGB in analoger Anwendung herangezogen. Bereits eine einzige E-Mail reiche nach Auffassung der Kanzlei Thiel aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen.
Typischerweise enthält die Abmahnung der Kanzlei Thiel wegen E-Mail-Werbung folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist (oft 10 bis 14 Tage), verbunden mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € für jeden künftigen Verstoß,
- Zahlung eines Betrags von insgesamt 880,17 €, bestehend aus Schadensersatz und Erstattung der angeblichen Rechtsanwaltskosten,
- Erteilung umfangreicher datenschutzrechtlicher Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO,
- sowie die Löschung sämtlicher personenbezogener Daten des angeblich betroffenen Empfängers.
Darüber hinaus wird in den Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mandantschaft der Kanzlei Thiel die Datenschutzaufsichtsbehörde einschalten werde, falls die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden. Damit wird zusätzlicher Druck aufgebaut, obwohl ein solcher Schritt datenschutzrechtlich und taktisch sorgfältig zu prüfen wäre.
Die Tonalität der Abmahnung ist rechtlich scharf formuliert und enthält zahlreiche Hinweise auf Urteile des Bundesgerichtshofs sowie anderer Gerichte, die die Rechtsauffassung stützen sollen. Inhaltlich handelt es sich jedoch in vielen Fällen um Textbausteine, die nahezu identisch in einer Vielzahl gleichartiger Abmahnungen auftauchen.
Unsere Erfahrung zeigt: Derartige Schreiben sollten keinesfalls als „Routineangelegenheit“ behandelt werden. Wer vorschnell unterschreibt oder zahlt, bindet sich rechtlich auf lange Sicht und riskiert Vertragsstrafen, Folgeabmahnungen und – durch die datenschutzrechtlichen Bezüge – sogar aufsichtsbehördliche Verfahren.
3. Auffällige Gemeinsamkeiten – Musterabmahnungen mit System
Unsere Auswertung zahlreicher Fälle zeigt deutlich, dass die Abmahnungen der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung inhaltlich und formal einem festen Schema folgen.
In nahezu allen uns vorliegenden Schreiben finden sich identische Formulierungen, Paragrafenverweise, Fristen und Beträge. Auch die beigefügten Unterlassungserklärungen unterscheiden sich kaum voneinander und sind stets mit denselben Vertragsstrafenklauseln versehen.
Diese Einheitlichkeit legt nahe, dass es sich nicht um individuell geprüfte Einzelfälle handelt, sondern um eine serienmäßige Abmahnpraxis. Das Ziel scheint regelmäßig darin zu bestehen, formale oder vermeintliche Datenschutz- und Wettbewerbsverstöße zu nutzen, um Unterlassungserklärungen und Zahlungen zu erwirken.
Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist der Versuch, über den Verweis auf datenschutzrechtliche Vorschriften der DSGVO zusätzlichen Druck auszuüben.
In den Abmahnungen wird häufig nicht nur der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch geltend gemacht, sondern zugleich die Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten behauptet. Dabei wird den Empfängern mit der Einschaltung der Datenschutzaufsichtsbehörde gedroht, was faktisch einer Anschwärzung gleichkommt und bei den betroffenen Unternehmen erheblichen Reputations- und Prüfungsdruck erzeugen kann.
Zudem ist auffällig, dass die in den Abmahnungen genannten Beträge – regelmäßig 880,17 € – unabhängig vom konkreten Einzelfall stets gleich hoch sind. Auch die Berechnungsgrundlage (Streitwert von 3.400 €) wird in allen uns bekannten Fällen identisch angegeben. Dies deutet darauf hin, dass die Forderungen pauschal erhoben werden, ohne den tatsächlichen Einzelfall oder ein etwaiges Verschulden individuell zu würdigen.
Diese Vorgehensweise steht exemplarisch für eine formalisierte Abmahnstrategie, die auf Standardisierung und Abschreckung setzt. Ziel ist es offenkundig, durch rechtlichen und psychologischen Druck möglichst viele Abgemahnte zu einer schnellen Zahlung und Unterzeichnung zu bewegen.
Für betroffene Unternehmen ist daher entscheidend, kühlen Kopf zu bewahren und keine vorschnellen Erklärungen abzugeben. In vielen Fällen bestehen gute rechtliche und tatsächliche Ansatzpunkte, um die Forderungen abzuwehren oder erheblich zu reduzieren.
4. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – größte Gefahr für die Zukunft
Der zentrale Bestandteil jeder Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung ist die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Auf den ersten Blick wirkt sie wie eine reine Formalität, tatsächlich handelt es sich jedoch um ein zeitlich unbefristet bindendes (lebenslänglich gültiges) Vertragsangebot mit erheblichen rechtlichen Folgen.
Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte, künftig keine Werbe-E-Mails mehr an den Unterlassungsgläubiger zu versenden – und zwar uneingeschränkt. Das bedeutet: Das Unterlassungsversprechen bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Adresse, sondern umfasst jede beliebige E-Mail-Adresse des Unterlassungsgläubigers.
Gerade bei Unternehmen, die über mehrere E-Mail-Adressen verfügen – etwa Funktionspostfächer wie info@, kontakt@, support@ oder Adressen anderer Unternehmensbereiche oder Domains –, kann das zu massiven praktischen Problemen führen. Selbst wenn eine betroffene Adresse intern gelöscht oder in einer sogenannten Blacklist gesperrt wird, lässt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass künftig doch erneut eine Nachricht an eine andere, bisher unbekannte Adresse des gleichen Unternehmens gesendet wird.
Das bedeutet: Das Risiko eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung ist faktisch unüberschaubar. Schon eine unbeabsichtigte E-Mail an eine andere Adresse desselben Unternehmens kann eine Vertragsstrafe von meist 2.500 € pro Einzelfall auslösen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt – es genügt bereits der objektive Verstoß gegen das Unterlassungsversprechen.
In der Praxis kann eine solche Konstellation leicht missbraucht werden, um Vertragsstrafen geltend zu machen. Der Unterlassungsgläubiger müsste lediglich eine weitere E-Mail an eine andere unternehmensinterne Adresse nachweisen, um erneut Zahlungen zu fordern. Damit besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, das weit über den ursprünglichen Streitwert hinausgeht.
Hinzu kommt, dass die von der Kanzlei Thiel vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig über das rechtlich Erforderliche hinausgehen. Sie enthalten nicht selten auch datenschutzrechtliche Pflichten – etwa zur Auskunft oder Löschung –, die mit dem eigentlichen Unterlassungsanspruch nichts zu tun haben. Wer diese Erklärung ungeprüft unterzeichnet, bindet sich also weit über das gesetzlich Notwendige hinaus und öffnet Tür und Tor für spätere Forderungen.
Aus anwaltlicher Sicht ist daher dringend zu empfehlen, keine der von der Kanzlei Thiel vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Stattdessen sollte die Erklärung individuell modifiziert oder ganz zurückgewiesen werden. Unsere Kanzlei entwickelt regelmäßig angepasste Unterlassungserklärungen, die einerseits rechtlich wirksam, andererseits rechtssicher und kontrollierbar sind.
Wer voreilig handelt, riskiert dauerhafte Verpflichtungen, die sich später kaum mehr korrigieren lassen. Die Unterlassungserklärung ist damit das riskanteste Element jeder Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel – und der Hauptgrund, warum Betroffene unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen sollten, bevor sie reagieren.
5. Finanzielle Forderungen sind nur der erste Schritt – die datenschutzrechtliche Komponente
Viele Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung konzentrieren sich zunächst auf die geforderten Geldbeträge – insbesondere auf die Zahlung von 880,17 € für Schadensersatz und Anwaltskosten. Tatsächlich stellen diese finanziellen Forderungen aber nicht das eigentliche Risiko dar. Wesentlich gravierender sind die datenschutzrechtlichen Begleitforderungen, die in jeder uns vorliegenden Abmahnung enthalten sind.
Die Kanzlei Thiel verlangt regelmäßig, dass der Abgemahnte nach Art. 15 DSGVO umfassende Auskunft über sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten des Empfängers erteilt. Dazu gehört auch die Offenlegung von Speicherzwecken, Empfängern, Datenkategorien und Speicherfristen. Gleichzeitig wird gefordert, alle diese Daten unverzüglich zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
Auf den ersten Blick mag dies wie eine reine Formalität erscheinen. In der Praxis birgt es jedoch erhebliche Risiken:
- Zum einen kann eine derart weitgehende Datenauskunft für kleinere Unternehmen oder Selbstständige kaum vollständig und rechtssicher erstellt werden.
- Zum anderen besteht die Gefahr, dass unvollständige oder verspätete Angaben von der Gegenseite als Verstoß gegen die DSGVO interpretiert und gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden.
Damit wird die Abmahnung um eine weitere, datenschutzrechtliche Eskalationsstufe ergänzt: Die Gegenseite droht ausdrücklich, den Fall der zuständigen Datenschutzbehörde anzuzeigen, falls die Forderungen nicht vollständig erfüllt werden. Dies entspricht faktisch einer gezielten Anschwärzung, die zu behördlichen Prüfverfahren, Bußgeldern und zusätzlicher negativer Öffentlichkeitswirkung führen kann.
Gerade diese Drohung ist es, die in vielen Fällen den größten Druck auf die Betroffenen ausübt. Denn eine behördliche Datenschutzprüfung bedeutet für Unternehmen nicht nur erheblichen Aufwand, sondern auch ein Reputationsrisiko – selbst dann, wenn sich am Ende kein Verstoß nachweisen lässt.
In unseren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Kombination aus wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Forderungen strategisch eingesetzt wird, um möglichst schnell Zahlungen und Unterlassungserklärungen zu erreichen. Dabei wird auf die Unsicherheit vieler Unternehmen im Umgang mit der DSGVO gezielt gesetzt.
Unsere Kanzlei ist sowohl im Wettbewerbs- als auch im Datenschutzrecht spezialisiert. Unser Team umfasst drei TÜV SÜD-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, darunter einen zertifizierten Datenschutz-Auditor (TÜV SÜD). Wir wissen, welche Anforderungen tatsächlich bestehen und wie überzogene oder unberechtigte Forderungen effektiv zurückgewiesen werden können.
Wer eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel erhält, sollte daher nicht nur die finanziellen Forderungen prüfen lassen, sondern vor allem auch die datenschutzrechtlichen Aspekte rechtssicher klären. Die drohende Einschaltung der Datenschutzbehörde kann schwerwiegendere Folgen haben als der eigentliche Zahlungsanspruch.
6. Wie Abgemahnte jetzt richtig reagieren
Wer eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung erhält, sollte keinesfalls vorschnell handeln. Auch wenn die Fristen kurz bemessen und der Ton des Schreibens eindringlich sind, ist besonnenes Vorgehen die beste Strategie.
1. Fristen notieren, aber keine Panikreaktion:
Die Abmahnung enthält in der Regel eine Frist von etwa zehn bis vierzehn Tagen zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Betrags. Diese Frist muss im Blick behalten werden, um unnötige Risiken zu vermeiden – sie ist jedoch ausreichend lang, um rechtlichen Rat einzuholen.
2. Keine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Thiel:
Viele Betroffene versuchen, die Angelegenheit telefonisch oder per E-Mail selbst zu klären. Das ist nicht empfehlenswert. Jede unüberlegte Äußerung oder Teilanerkenntnis kann später gegen Sie verwendet werden. Sämtliche Kommunikation sollte ausschließlich über einen Anwalt erfolgen.
3. Nichts unterschreiben, nichts zahlen:
Die von der Kanzlei Thiel beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Wie bereits erläutert, ist sie weitreichend und kann erhebliche Vertragsstrafenrisiken begründen. Auch Zahlungen sollten erst nach anwaltlicher Prüfung erfolgen – häufig bestehen gute Gründe, die geforderten Beträge ganz oder teilweise zurückzuweisen.
4. Beweise sichern:
Speichern Sie die beanstandete E-Mail, alle Anhänge und das vollständige Abmahnschreiben. Diese Dokumente sind für die rechtliche Bewertung unerlässlich. Auch technische Informationen (z. B. Versandsoftware, Double-Opt-In-Nachweise oder Einwilligungs-Logs) sollten aufbewahrt werden.
5. Datenschutzaspekte ernst nehmen:
Da die Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel meist auch DSGVO-Ansprüche enthält, sollte umgehend geprüft werden, welche personenbezogenen Daten tatsächlich verarbeitet wurden. Unüberlegte Auskünfte oder Löschungen können später nachteilig sein. Eine abgestimmte Reaktion unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts ist daher zwingend erforderlich.
6. Hilfe durch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einholen:
Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann zuverlässig einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt, überzogen oder rechtsmissbräuchlich ist. Eine fundierte rechtliche Bewertung ermöglicht es, Risiken zu minimieren, Unterlassungserklärungen zu modifizieren und datenschutzrechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit gleichartigen Abmahnungen der Kanzlei Thiel Rechtsanwälte und berät bundesweit Unternehmen, Selbstständige und Agenturen in vergleichbaren Verfahren. Wir prüfen jede Abmahnung individuell, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und sorgen dafür, dass Sie keine Verpflichtungen eingehen, die später teuer werden könnten.
7. Unterstützung durch unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Monaten mehrere Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung erhalten haben. Durch diese Erfahrung kennen wir die typischen Inhalte, Argumentationsmuster und Vorgehensweisen dieser Abmahner genau – und wissen, wie man effektiv darauf reagiert.
Wir kombinieren Expertise im Wettbewerbsrecht mit tiefgehender Spezialisierung im Datenschutzrecht. Diese Doppelkompetenz ist entscheidend, da die Abmahnungen der Kanzlei Thiel regelmäßig beide Rechtsgebiete miteinander verknüpfen. Nur wer beide Bereiche sicher beherrscht, kann den gesamten Sachverhalt rechtlich korrekt einordnen und die Risiken vollständig bewerten.
Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten, einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und drei TÜV SÜD-zertifizierten Datenschutzbeauftragten, darunter ein zertifizierter Datenschutz-Auditor (TÜV SÜD). Damit verfügen wir über eine Fachkompetenz, die weit über die übliche wettbewerbsrechtliche Beratung hinausgeht. Wir können sowohl die zivilrechtliche als auch die datenschutzrechtliche Dimension dieser Abmahnungen rechtssicher abdecken.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Thiel im Überblick:
- Prüfung und rechtliche Bewertung des Abmahnschreibens,
- Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie, die sowohl wettbewerbs- als auch datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt,
- Prüfung, ob überhaupt und ggf. mit welchem Inhalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist,
- Kommunikation und Verhandlung mit der Gegenseite,
- sowie bei Bedarf rechtliche Vertretung gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Unser Ziel ist stets, Folgekosten, Vertragsstrafen und behördliche Verfahren zu vermeiden. Viele unserer Mandanten konnten nach unserer Intervention die geforderten Beträge erheblich reduzieren oder vollständig zurückweisen.
Wer eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel erhalten hat, sollte nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung kann entscheidend sein, um finanzielle und rechtliche Schäden zu verhindern und den Vorgang sicher zu bereinigen.
8. Kostenlose Erstberatung – Abmahnung jetzt prüfen lassen
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Torsten Thiel wegen E-Mail-Werbung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Jede Abmahnung ist ein ernstzunehmender rechtlicher Vorgang, der sowohl zivilrechtliche als auch datenschutzrechtliche Folgen haben kann.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Wir schauen uns Ihr Abmahnschreiben an und geben Ihnen eine klare Ersteinschätzung, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
In vielen Fällen können wir bereits im Rahmen dieser Erstprüfung erkennen, ob die Abmahnung überzogen, rechtsmissbräuchlich oder fehlerhaft ist. So vermeiden Sie vorschnelle Zahlungen oder rechtlich riskante Erklärungen, die später teuer werden können.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns die Abmahnung der Kanzlei Thiel einfach als PDF oder Scan – wir melden uns kurzfristig mit einer fundierten Rückmeldung.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Datenschutzexperten stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre rechtliche Situation schnell, sicher und ohne Kostenrisiko einzuschätzen – bevor Fristen ablaufen oder vermeidbare Verpflichtungen entstehen.
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