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Abmahnung Kanzlei Kenne & Partner Ayo Technology Milow

Mit der Kanzlei von Kenne & Partner, Berlin hat die Firma DigiProtect nun das vierte Pferd von abmahnenden Kanzleien vor den Karren gespannt. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an angeblich geschützten Tonaufnahmen.


Die Kanzlei von Kenne & Partner macht im Namen der der Firma DigiProtect einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

„Ayo Technology“


des Künstlers


„Milow“


auf dem gleichnamigen Album über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.


Laut Angaben der Anwälte der von Kanzlei Kenne & Partner ist DigiProtect die ausschließliche Rechteinhaberin an den streitgegenständlichen Tonaufnahmen.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Kanzlei von Kenne & Partner weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 480,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

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