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Abmahnung K & L Bürotechnik GmbH Rechtsanwalt Sebastian Link

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Firma K & L Bürotechnik GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Sebastian Lenz aus Frankfurt/Oder, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Die Firma K & L Bürotechnik GmbH wird durch Rechtsanwalt Sebastian Link aus Bremen vertreten. Von der Abmahnung der ist das Marktsegment „Bürobedarf“ betroffen. Im konkreten Fall betrifft die Abmahnung einen angeblichen Verstoß auf der Handelsplattform eBay. Allerdings ist diesseits bekannt, dass die Firma K & L Bürotechnik GmbH auch angebliche Verstöße in Onlineshops beanstanden lässt.

In der Abmahnung werden u.a. diverse Fehler in der Widerrufsbelehrung und den allgemeine Geschäftsbedingungen gerügt. Weiter lässt die Firma K & L Bürotechnik GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian Link in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR vor.

Zudem soll sich der Empfänger der Abmahnung der Firma K & L Bürotechnik GmbH verpflichten, die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zum Ausgleich zu bringen. Für die mit der Abmahnung beanstandeten Verstöße setzt Rechtsanwalt Sebastian Link im Auftrag der Firma K & L Bürotechnik GmbH einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR an. Hieraus resultieren Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale).

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma K & L Bürotechnik GmbH erhalten haben, raten wir davon ab, die Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterzeichnen. Insbesondere muss Beachtung finden, dass durch eine derartige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein Vertrag zwischen der Firma K & L Bürotechnik GmbH und dem Empfänger der Abmahnung zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.

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