Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Jutta Jenning / Patrick Jenning

Abmahnung Jutta Jenning / Patrick Jenning durch Rechtsanwalt Roland Rodenberg
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegen zwei urheberrechtliche Abmahnungen vor, die Rechtsanwalt Roland Rodenberg einmal für Frau Jutta Jenning sowie ein weiteres Mal für Herrn Patrick Jenning ausgesprochen hat.

Gegenstand beider Abmahnungen ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. So lassen Jutta Jenning und Patrick Jenning dem jeweiligen Empfänger der Abmahnung vorwerfen, ein Foto über die Bildplattform pixelio.de heruntergeladen und „gekauft“ zu haben - bei der Veröffentlichung der Fotos im Internet seien jedoch keine Angaben zum Urheber in Form eines Bildquellennachweises / Urheberkennzeichnung gemachten worden. Diese Form der Abmahnung ist nicht neu.

Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar und begründe jeweils einen Unterlassungsanspruch, so Rechtsanwalt Roland Rodenberg in der Abmahnung weiter.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten von Jutta Jenning bzw. Patrick Jenning sollen Abmahnkosten an Rechtsanwalt Rodenberg ausgeglichen und ein Schadensersatz gezahlt werden.

In diesen Fällen scheinen die Forderungen – zumindest der Höhe und dem Umfang nach – unbegründet, auch wenn die meisten Gerichte die Angabe eines Bildquellennachweises fordern. Dies ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen, da insbesondere die Höhe des Schadensersatzes vom Umfang der angeblichen Rechtsverletzung abhängt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Patrick Jenning oder Jutta Jenning erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um unnötige Kosten und Risiken bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Keinesfalls aber sollten diese Abmahnungen auf die leichte Schulter genommen oder ignoriert werden, da ansonsten teure Gerichtsverfahren drohen.
Beachten Sie hierzu auch unseren Ratgeber "Fotos von Fotolia, Pixelio u.a. rechtskonform im Internet nutzen".

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Eine starke Marke ist mehr als ein schönes Logo. Sie ist das rechtliche Schutzschild für Ihre Position im Markt und der Kompass für Ihr Wachstum. Welche Markenart Sie wählen, beei…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Eine starke Marke ist in der heutigen Wirtschaft weit mehr als ein bloßes Erkennungszeichen. Sie steht für Qualität, Vertrauen und Kontinuität – Werte, die in Zeiten zunehmender D…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Viele Markeninhaber glauben, dass mit der Eintragung ihrer Marke der rechtliche Schutz automatisch dauerhaft gesichert ist. In der Praxis ist das jedoch ein weitverbreiteter Irrtu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Eine eingetragene Marke vermittelt auf den ersten Blick Sicherheit: Wer Inhaber einer Marke ist, genießt den exklusiven Schutz vor Nachahmern und darf Dritten die Nutzung eines id…