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Abmahnung Jutta Jenning / Patrick Jenning

Abmahnung Jutta Jenning / Patrick Jenning durch Rechtsanwalt Roland Rodenberg
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegen zwei urheberrechtliche Abmahnungen vor, die Rechtsanwalt Roland Rodenberg einmal für Frau Jutta Jenning sowie ein weiteres Mal für Herrn Patrick Jenning ausgesprochen hat.

Gegenstand beider Abmahnungen ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. So lassen Jutta Jenning und Patrick Jenning dem jeweiligen Empfänger der Abmahnung vorwerfen, ein Foto über die Bildplattform pixelio.de heruntergeladen und „gekauft“ zu haben - bei der Veröffentlichung der Fotos im Internet seien jedoch keine Angaben zum Urheber in Form eines Bildquellennachweises / Urheberkennzeichnung gemachten worden. Diese Form der Abmahnung ist nicht neu.

Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar und begründe jeweils einen Unterlassungsanspruch, so Rechtsanwalt Roland Rodenberg in der Abmahnung weiter.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten von Jutta Jenning bzw. Patrick Jenning sollen Abmahnkosten an Rechtsanwalt Rodenberg ausgeglichen und ein Schadensersatz gezahlt werden.

In diesen Fällen scheinen die Forderungen – zumindest der Höhe und dem Umfang nach – unbegründet, auch wenn die meisten Gerichte die Angabe eines Bildquellennachweises fordern. Dies ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen, da insbesondere die Höhe des Schadensersatzes vom Umfang der angeblichen Rechtsverletzung abhängt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Patrick Jenning oder Jutta Jenning erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um unnötige Kosten und Risiken bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Keinesfalls aber sollten diese Abmahnungen auf die leichte Schulter genommen oder ignoriert werden, da ansonsten teure Gerichtsverfahren drohen.
Beachten Sie hierzu auch unseren Ratgeber "Fotos von Fotolia, Pixelio u.a. rechtskonform im Internet nutzen".

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