Abmahnung Junghans GmbH
Uns liegt eine äußerungsrechtliche Abmahnung der Firma Junghans GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Adrian Holt, Hannoversche Str. 99a, 49084 Osnabrück. Durch ihre Anwälte lässt die Junghans GmbH eine öffentliche Trustpilot-Bewertung unserer Mandantin beanstanden. Gefordert werden die Löschung der Bewertung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem verlangt die Gegenseite Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 867,60 €.
Die Abmahnung begründet die Ansprüche unter anderem mit dem Vorwurf eines „Boykottaufrufs“ sowie „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ und stellt die Bewertung als kreditschädigend dar. Zugleich wird auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen (u. a. §§ 823, 1004 BGB) und eine vermeintliche Strafrechtsrelevanz abgestellt. Es wird mit der Weitergabe an die zuständige Staatsanwaltschaft gedroht.
Nach unserer rechtlichen Einschätzung spricht zumindest im konkreten Fall alles dafür, dass die geäußerte Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Forderungen, Ton und Stil der Abmahnung erscheinen völlig überzeugen und erwecken hier den Anschein eines Einschüchterungsversuchs. Ob eine Bewertung zulässig ist, hängt allerdings stets vom Einzelfall ab — insbesondere davon, ob es sich um eine wertende zulässige Meinungsäußerung oder um überprüfbare Tatsachenbehauptungen handelt und ob letztere wahr sind.
Ziel dieses Beitrags ist es, die rechtlichen Maßstäbe für Online-Bewertungen darzustellen, die konkreten Forderungen der Abmahnung einzuordnen und Betroffenen praxisnahe Handlungsoptionen aufzuzeigen. Wir erläutern außerdem, weshalb vorschnelles Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhebliche Risiken birgt und warum es sinnvoll ist, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund: Geschäftsmodell der Junghans GmbH
Die Junghans GmbH tritt nach außen mit dem Geschäftsmodell der „Bewertungslöschung“ auf. Unternehmen wird angeboten, unliebsame oder kritische Online-Bewertungen entfernen zu lassen.
Nach dem uns vorliegenden Sachverhalt bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Seriosität des Geschäftsgebarens:
· Scheinrechnungen per E-Mail
An potenzielle Kunden werden Angebote versandt, die optisch und beim flüchtigen Lesen den Eindruck einer Rechnung erwecken. Die Gestaltung legt nahe, dass Adressaten zur Zahlung veranlasst werden sollen, obwohl es sich tatsächlich lediglich um ein werbliches Angebot handelt.
· Unzulässiger Erstkontakt per E-Mail („Spam“)
Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverlangter E-Mail. Ein solches Vorgehen verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht sowie gegen das allgemeine Zivilrecht (Deliktsrecht), da Unternehmen keine werblichen Nachrichten ohne vorherige Einwilligung des Empfängers versenden dürfen.
· Fragwürdige Einschüchterungsstrategie
Eine kritische Bewertung der Junghans GmbH führt zur Abmahnung, verbunden mit heftigen Drohungen und der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung.
Dieses Vorgehen legt den Verdacht nahe, dass Kritik gezielt unterbunden und einseitig Druck ausgeübt werden soll. Gerade deswegen ist es wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und sich durch juristisch nicht haltbare Drohungen nicht einschüchtern lassen.
Der konkrete Fall
Unsere Mandantin erhielt eine Abmahnung der Junghans GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Adrian Holt. Das Abmahnschreiben stammt von einer Osnabrücker Anwaltskanzlei. Hintergrund war eine auf Trustpilot veröffentlichte Bewertung, in der unsere Mandantin ihre Erfahrungen mit der Firma Junghans schilderte.
Vorwürfe der Gegenseite
Die Abmahnung wirft unserer Mandantin vor:
· einen „Boykottaufruf“ veröffentlicht zu haben,
· „unwahre Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt zu haben,
· der Junghans GmbH ein „strafrechtlich relevantes Verhalten“ zu unterstellen.
Weiter heißt es, die Bewertung sei geschäftsschädigend und kreditschädigend.
Forderungen der Abmahnung
Die Abmahnung enthält deutliche Drohungen und setzt enge Fristen:
· Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
· Löschung der Bewertung auf Trustpilot,
· Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 867,60 € aus einem Streitwert/Gegenstandswert von 10.000,00 €.
Darüber hinaus wird die Geltendmachung weiterer Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche ausdrücklich vorbehalten.
Einschätzung
Die geltend gemachten Ansprüche erscheinen in dieser Form überzogen. Die Bewertung unserer Mandantin bewegt sich nach unserer Auffassung im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung. Gerade im Bereich von Erfahrungsberichten über Dienstleistungen dürfen Eindrücke generell auch kritisch geschildert werden.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen, wäre jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf noch gesondert ein.
Rechtliche Bewertung: Zulässigkeit negativer Bewertungen
Negative Online-Bewertungen sind ein wichtiger Bestandteil der Information über ein Unternehmen. Sie tragen zur Transparenz am Markt bei und sind Ausdruck der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Dennoch ist nicht jede Äußerung zulässig – die Abgrenzung ist entscheidend.
Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung
· Meinungsäußerungen sind durch persönliche Wertungen geprägt und grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreiten. Beispiel: „Ich fand den Service unprofessionell.“
· Tatsachenbehauptungen sind überprüfbare Aussagen, die wahr oder unwahr sein können. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können Unterlassungsansprüche begründen.
Besondere Bedeutung im Bewertungsrecht
Gerade im Bereich von Trustpilot, Google Maps oder ähnlichen Plattformen gilt:
· Kritische Erfahrungen dürfen geschildert werden.
· Eine Bewertung ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sich ein Unternehmen in seinem Ruf beeinträchtigt fühlt. Unliebsame, sachliche Kritik ist hinzunehmen.
· Unwahre, ehrenrührige Behauptungen oder gezielte Aufrufe zur Geschäftsboykottierung können hingegen untersagt werden.
Relevanz für Betroffene
Im vorliegenden Fall spricht alles dafür, dass die Bewertung unserer Mandantin vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst ist. Dies gilt insbesondere, wenn sie eigene Erfahrungen sachlich dargestellt hat. Die pauschale Behauptung, es handele sich um „unwahre Tatsachenbehauptungen“ oder gar um einen „Boykottaufruf“, reicht für ein wirksames Vorgehen nicht aus.
Damit ist klar: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Betroffene sollten die rechtliche Tragweite ihrer Bewertung prüfen lassen, bevor sie Forderungen nachkommen.
Gefahren strafbewehrter Unterlassungserklärungen
Ein zentraler Bestandteil fast jeder Abmahnung ist die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch in den Abmahnungen der Firma Junghans Marketing wird verlangt, dass die Betroffene eine solche Erklärung unterschreibt.
Was bedeutet das?
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, die beanstandete Handlung – etwa eine bestimmte Bewertung – künftig nicht mehr vorzunehmen. Zur Absicherung wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die bei jedem Verstoß automatisch fällig wird.
Typische Risiken
· Hohe Vertragsstrafen: Bereits kleine/fahrlässige Verstöße können vier- oder gar fünfstellige Strafzahlungen nach sich ziehen.
· Lebenslange Bindung: Die Unterlassungspflicht wirkt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Einmal unterschrieben, kann die Erklärung auch Jahre später noch „schlagend“ werden.
· Weitreichende Formulierungen: Abmahner wählen oft sehr umfassende Klauseln, die auch Äußerungen erfassen, die rechtlich eigentlich zulässig wären.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Die Risiken einer vorschnell unterschriebenen Unterlassungserklärung sind erheblich. In vielen Fällen ist es sinnvoll, überhaupt keine Erklärung abzugeben oder diese nur in stark modifizierter Form zu unterzeichnen. Nur so lassen sich unnötige Verpflichtungen und das Risiko hoher Vertragsstrafen vermeiden.
Unser Rat: Unterschreiben Sie niemals unüberlegt. Lassen Sie den Text von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie reagieren. Schon aus diesem Grund lohnt sich eine anwaltliche Erstberatung.
Überzogene Drohungen – Einschüchterungstaktik?
In der uns vorliegenden Abmahnung der Junghans GmbH wird nicht nur auf Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche verwiesen. Es werden auch strafrechtliche Vorwürfe erhoben und mögliche Schadensersatzansprüche in den Raum gestellt. Der Tonfall der Abmahnung ist insgesamt von deutlicher Schärfe geprägt.
Einschätzung der Drohkulisse
· Strafrechtliche Vorwürfe: Bereits die Formulierung, der Bewertende unterstelle „strafrechtlich relevantes Verhalten“, wirkt wie ein Versuch, zusätzlichen Druck aufzubauen. Tatsächlich führen negative Bewertungen nur in seltensten Ausnahmefällen zu strafrechtlichen Konsequenzen.
· Gegenstandswert: Mit einem Gegenstandswert von 10.000,00 € wird die Sache hoch angesetzt.
· Androhung gerichtlicher Schritte: Die Ankündigung einer Klage ist ein gängiges Druckmittel, das nicht zwingend bedeutet, dass tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird.
Ziel: Einschüchterung
Das Vorgehen erweckt bei uns im konkreten Fall den Eindurck, dass die Abgemahnte von vornherein verunsichert und zu schnellen Reaktionen bewegt werden soll. Betroffene können sich durch dieses Vorgehen zu Unrecht massiv bedroht fühlen.
Wichtig zu wissen
Die Zulässigkeit einer Bewertung ist immer eine Frage des Einzelfalls. Pauschale Drohungen sind kein Ersatz für eine fundierte rechtliche Prüfung. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich deshalb nicht einschüchtern lassen, sondern sachlich und mit juristischer Unterstützung reagieren.
Kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei
Wer eine Abmahnung von der Firma Junghans GmbH erhält, sollte Ruhe bewahren und die Forderungen nicht ungeprüft erfüllen. Unterschriften unter Unterlassungserklärungen oder Zahlungen ohne rechtliche Prüfung können schwerwiegende Folgen haben.
Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihre Rechte zu wahren und sich nicht durch überzogene Drohungen unter Druck setzen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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