Abmahnung JSP Produkt Promotion GmbH

Die Firma JSP-Produkt Promotion GmbH, Köln, lässt eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der widerrechtlichen Verwendung von Produktfotos aussprechen. Im Rahmen dieser Abmahnung lässt sich die Firma JSP Produkt Promotion GmbH durch Rechtsanwalt Fried Th. Geuer, Köln, vertreten.
Wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung wird der Empfänger der Abmahnung durch Rechtsanwalt Fried Th. Geuer dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma JSP Produkt Promotion GmbH abzugeben.
Sodann lässt die Firma JSP-Produkt Promotion GmbH einen Anspruch auf lizenzanalogen Schadensersatz für die angebliche Rechtsverletzung behaupten.
Letztlich, so Rechtsanwalt Fried Th. Geuer in der Abmahnung weiter, seien auch die Kosten seiner Tätigkeit (also die sog. Abmahnkosten) zu erstatten.
Ob und wieweit die Abmahnung der Firma JSP-Produkt Promotion GmbH berechtigt ist, ist natürlich stets im Einzelfall zu überprüfen. Gerade aber die Forderungen nach strafbewehrten Unterlassungserklärungen sollten schon deshalb dringend durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt überprüft werden, da sich hiermit Risiken reduzieren oder ganz ausschließen lassen, die Sie ansonsten für den Rest Ihres Lebens, also zeitlich uneingeschränkt, eingehen.
Ebenfalls sollten die finanziellen Forderungen einer kritischen Prüfung unterzogen und dabei überprüft werden, ob der in Ansatz gebrachte Streitwert/Gegenstandswert oder der Schadensersatzanspruch zutreffend bewertet worden ist.
Bei Rückfragen können Sie sich natürlich auch gern an uns wenden.
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Frank Weiß
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