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Abmahnung Jörg Sieger

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Jörg Sieger - Foto: © Barbara Pheby/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Herr Jörg Sieger spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Michael Rohe aus.

Von der Abmahnung des Herrn Jörg Sieger ist das Marktsegment Wolle und Wollprodukte auf der Handelsplattform eBay betroffen.

Herr Jörg Sieger beanstandet in dieser Abmahnung, dass der Abgemahnte den Grundpreis bei seinem Angebot nicht angegeben hätte. Zur Begründung lässt Herr Jörg Sieger ausführen, dass die Angabe des Grundpreises dem Käufer einen leichteren Preisvergleich ermöglicht. Dies insbesondere bei Packungen mit unterschiedlicher Füllmenge.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Empfänger der Abmahnung des Herrn Jörg Sieger aufgefordert, die geltend gemachten Verstöße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigelegt. Diese Unterlassungsverpflichtung sieht eine zukünftige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR sowie eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 5.000 EUR, mithin 413,90 EUR, vor.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Jörg Sieger erhalten haben sollten, raten wir dringend dazu an, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht einfach unreflektiert zu unterzeichnen. Denn durch eine solche Unterschrift der der Abmahnung als Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag mit Herrn Jörg Sieger zustande, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Insbesondere bei Grundpreisangaben kann dies für den zukünftigen Handel erhebliche Gefahren darstellen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Jörg Sieger erhalten haben, sprechen Sie uns an.

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