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Abmahnung Jewelino UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Jewelino UG
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Jewelino UG (haftungsbeschränkt), Weitlingstr. 32, 10317 Berlin, vor.

Die Jewelino UG wird durch den Geschäftsführer Artem Ellert vertreten.

Ausgesprochen wird die Abmahnung durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Willi Lindemann, Wallstr. 88a, 10179 Berlin.

Abgemahnt wird die fehlerhafte/fehlende Grundpreisangabe.

Zunächst heißt es in der Abmahnung, dass die Firma Jewelino UG auf eBay handele und dabei Artikel aus dem Bereich Haustierbedarf vertreibe. Der Empfänger der Abmahnung stünde daher in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Jewelino UG.

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Lindemann heißt es, dass die Jewelino UG festgestellt habe, dass Waren ohne Angabe des Grundpreises angeboten würden.

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, habe neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben, so Anwalt Dr. Lindemann. Dies gelte auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfe der Preis pro 100 g bzw. pro 100 ml angegeben werden. § 9 PAngV regele zwar Ausnahmen von der Pflicht zur Grundpreisangabe; diese lägen im konkreten Fall jedoch nicht vor. Die Angabe von Grundpreisen sei auch bei bloßer Werbung zu beachten. Die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) seien geprägt vom Leitgedanken des Verbraucherschutzes. Die Vorschrift des § 2 I PAngV beruht auf Art. 3 I, IV RL 98/6/EG vom 16.2.1998. Den Verbrauchern soll durch die Angabe des Grundpreises (= Preis je Maßeinheit im Sinne von Art. 1-3 RL98/6) im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote in unterschiedlichen Quantitäten und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden. Die Information über den Grundpreis gilt daher gemäß § 5a IV UWG als wesentlich im Sinne von § 5a II UWG. Das Vorenthalten dieser Information erfüllt auch die weiteren Voraussetzungen des § 5a II UWG, heißt es in der Abmahnung von der Firma Jewelino UG. Da dies aufgrund der unzureichenden Preisangabe resp. des fehlenden Grundpreises nicht möglich ist, seien die beanstandete Angebote irreführend nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG und wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 Abs. 2 UWG.

Aufgrund dessen stünden der abmahnenden Firma Jewelino UG (haftungsbeschränkt) Unterlassungsansprüche gegenüber dem abgemahnten eBay-Händler zu. Die Wiederholungsgefahr können nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden, meint Rechtsanwalt Dr. Willi Lindemann.

Der Empfänger der Abmahnung soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Jewelino UG (haftungsbeschränkt) abgeben. Zudem sollen die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € und somit 729,23 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Dr. Willi Lindemann zur Einzahlung gebracht werden.

Abschließend wird der Empfänger der Abmahnung von RA Dr. Lindemann noch darauf hingewiesen, dass die gesetzten Fristen grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht verlängert werden könnten. Rückfragen oder Erklärungen
– sollten diese für erforderlich gehalten werden – sollen ausschließlich schriftlich per Telefax an Rechtsanwalt Dr. Willi Lindemann gerichtet werden.

Abmahnungen wegen fehlender/fehlerhafter Grundpreisangaben haben es im wahrsten Sinne des Wortes in sich. Geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärungen führen schon aufgrund eines hohen Fehlerpotentials zu ganz erheblichen und mitunter auch existentiellen Risiken. Deshalb sollten die geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärungen keinesfalls ohne sorgfältige Prüfung und, erforderlichenfalls, auch nicht ohne fachkundige Hilfe unterzeichnet und zurückgereicht werden. Die erheblichen Risiken lassen sich jedoch ganz wesentlich minimieren, wenn unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung taktisch sinnvoll reagiert wird.

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