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Abmahnung Rechtsanwalt Jeff Martin

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Jeff Martin, Pariser Str. 14, 67655 Kaiserslautern, vor. Mit dieser Abmahnung lässt Herr Jeff Martin im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH, die unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über sogenannte Tauschbörsen beanstanden.

"Sehr geehrter Herr xxx, in vorbezeichneter Angelegenheit hat mich die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG, Meinekestr. 27, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalia Drozd, ebenda, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine auf mich lautende Vollmacht ist dem Schriftsatz in Kopie (A 1) beigefügt. Einer Originalvollmacht bedarf es für die Wirksamkeit einer Abmahnung nicht (BGH, Urteil v. 19.05.2010, Az.: I ZR 140/08).

Meine Mandantin besitzt das ausschließliche Recht der Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung des Films "Tri bogatyrja na dalnih beregah" und ist damit exklusive Lizenznehmerin gem. § 19a UrhG. Damit verfügt sie insbesondere über das Recht, den vorgenannten Film über Internettauschbörsen gem. § 19a UrhG öffentlich zugänglich zu machen.

Meine Mandantin wird durch illegale Uploads durch Dritte in diesen Internettauschbörsen massiv in der Verwertung ihrer Rechte geschädigt. Daher wurde die Baseprotect GmbH beauftragt, die Internettauschbörsen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.

Im Rahmen dieser Überprüfung stellte die Baseprotect GmbH fest, dass über Ihren Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werk "Tri bogatyrja na dalnih beregah" in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten wurde.

[…]

Das eigenmächtige Anbieten zum Download von Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet stellt eine illegale öffentliche Zugänglichmachung dar. Der Tauschvorgang und die diesbezüglichen Daten wurden mittels der zertifizierten Software der Baseprotect GmbH beweissicher dokumentiert und von uns an das zuständige Landgericht weitergeleitet. Auf der Grundlage des Anordnungsbeschlusses teilte uns Ihr Internetprovider mit, dass die vorstehende IP-Adresse zum vorgenannten Zeitpunkt eindeutig Ihrem Internetanschluss zugeordnet war. 

Sie haben diese Urheberrechtsverletzung grundsätzlich unabhängig davon zu vertreten, ob Sie oder Dritte gehandelt haben, da Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass von Ihrem Anschluss aus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Sie haften dafür in vollem Umfang.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie namens und im Auftrag meiner Mandantin auf, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

xx.xx.2013

1. Die als Anlage 2 beigefügte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet an mich zurückzusenden.

2. Die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen.

3. Zur Abgeltung der aufgrund dieser Angelegenheit entstandenen Kosten einen Vergleichsbetrag in Höhe von 950,00 Euro auf folgendes Konto zu zahlen:

Empfänger: Rechtsanwalt Jeff Martin, Kto. Nr.: xxxx7, BlZ xxx 50110

Stadtsparkasse Kaiserslautern; Verwendungszweck JM xx/13-xxx-xxx

Bitte geben Sie unbedingt den beschriebenen Verwendungszweck an, da anderenfalls keine eindeutige Zuordnung erfolgen kann.

Meine Geldempfangsvollmacht ergibt sich aus beigefügter Vollmacht.

Ich weise Sie darauf hin, dass es sich hierbei um ein Vergleichsangebot handelt, verbunden mit dem Ziel, eine zügige außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Der vorgenannte Betrag beinhaltet die Abgeltung aller bisher entstandenen Schadensersatz- undRechtsanwaltskosten.

Das vorgenannte Vergleichsangebot gilt jedoch nur, solange keine weitere außergerichtliche Korrespondenz mit meiner Kanzlei notwendig ist. Anderenfalls wird für die Kosten meiner Inanspruchnahme die Geschäftsgebühr gesondert ausgewiesen und neu berechnet, was zu erheblichen Mehrkosten führen kann.

Sollten Sie bis zum 10.06.2013 den vorgenannten Vergleichsvorschlag nicht akzeptieren und die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, was für Sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Fragen zu Zahlungsmodalitäten beantwortet Ihnen gerne die Inkasso-Abteilung der Amselfilm-Productions GmbH & Co. KG.

Telefon: xxxx-xxxx 8113

Abschließend darf ich anmerken, dass die von Ihrem Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung eine Straftat gem. §§ 108 ff. UrhG darstellt und mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden kann."

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Jeff Martin im Auftrag eines Rechteinhabers wie z.B. der Amselfilm Productions GmbH erhalten haben sollten, raten wir dringend dazu an, die Abmahnung des Kollegen Jeff Martin ernst zu nehmen uns nicht als Massenabmahnung oder Abzocke abzutun. Die Folgen, die bei einer falschen Reaktion oder gar einer Nicht-Reaktion aus einer solchen Abmahnung entstehen können, sind nicht zu unterschätzen. Insbesondere sollte die der Abmahnung der Kanzlei Jeff Martin beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Änderungen zur Unterschrift gebracht werden. Diese mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung stellt letztendlich nichts anderes als einen Vertragsentwurf dar. Bei unveränderter Unterzeichnung dieses Entwurfes einer Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts Jeff Martin kommt sodann ein Vertrag zu Stande, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Zudem werden die Ansprüche auf Unterlassung und auf Zahlung der Abmahnkosten auf eine vertragliche Grundlage „gehoben“. Insofern müssen an der durch Rechtsanwalt Jeff Martin übersandten Unterlassungserklärung dringend Modifikationen vorgenommen werden – vorausgesetzt die mit der Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Jeff Martin erhobenen Vorwürfe treffen tatsächlich zu.

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