Abmahnung Isabel Fitzmann

In der Welt des Online-Handels sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen keine Seltenheit. Aktuell sorgt Frau Isabel Fitzmann, Pillnitzer Str. 28, 01069 Dresden, für Aufsehen. Sie lässt durch die Anwaltskanzlei DREGER IP LEGAL aus Düsseldorf Abmahnungen gegenüber eBay-Verkäufern aussprechen. In einem uns vorliegenden Fall geht es um die fehlende Angabe zu den Inhaltsstoffen bei dem Angebot von Parfüms über eBay.
Hintergrund: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Kosmetikbereich durch Frau Isabel Fitzmann
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen dem Zweck, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und für faire Marktbedingungen zu sorgen. Im Kosmetiksektor, zu dem auch Parfüms zählen, sind Händler verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzustellen, um Verbraucher umfassend zu informieren. Fehlen diese Angaben, kann dies als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden.
Die Bedeutung der Inhaltsstoffangabe bei Parfüms
Gemäß Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung müssen kosmetische Mittel eine Liste der Inhaltsstoffe tragen, um Verbrauchern Transparenz über die Zusammensetzung zu bieten. Erwägungsgrund 46 der Verordnung betont die Notwendigkeit, dass Verbraucher über mögliche Risiken informiert werden, insbesondere im Hinblick auf allergische Reaktionen. Daher sind genaue Angaben über die Inhaltsstoffe essenziell.
Rechtsprechung: Entscheidungen des LG und OLG Karlsruhe
Die Rechtsprechung unterstreicht die Pflicht zur Angabe von Inhaltsstoffen bei Online-Angeboten von Kosmetikprodukten:
• LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2020, Az. 13 O 26/20: Das Gericht entschied, dass das Fehlen von Inhaltsstoffangaben in Online-Angeboten einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
• OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17: Hier wurde festgestellt, dass die Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG sind und deren Fehlen eine Irreführung durch Unterlassen darstellt.
Diese Urteile verdeutlichen, dass Händler verpflichtet sind, vollständige Inhaltsstoffangaben in ihren Online-Angeboten bereitzustellen.
Risiken strafbewehrter Unterlassungserklärungen
Mit einer Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese verpflichtet den Abgemahnten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, andernfalls drohen Vertragsstrafen. Das gilt lebenslänglich, da die strafbewehrten Unterlassungserklärungen grundsätzlich zeitlich unbefristet sind. Insbesondere bei weitreichenden Erklärungen, die sich auf die Angabe von Inhaltsstoffen beziehen, können bereits geringfügige Verstöße erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einem Verstoß können regelmäßig etwa 5.000,00 € an Vertragsstrafe gefordert werden – pro Verstoß! Daher ist äußerste Vorsicht geboten.
Empfehlung: Fachkundige Unterstützung suchen
Angesichts der Komplexität des Wettbewerbsrechts und der möglichen Risiken durch Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen ist es ratsam, bei Erhalt einer solchen Abmahnung umgehend einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich, und unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten im Wettbewerbsrecht sowie einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen uns seit gut zwei Jahrzehnten mit Abmahnungen aus und können Sie gern kompetent sowie kostentransparent beraten.
Fazit
Die Abmahnungen von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, zeigen die Bedeutung der korrekten Angabe von Inhaltsstoffen beim Verkauf von Parfüms auf Plattformen wie eBay. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Händler sicherstellen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Kostenlose Erstberatung für Abgemahnte
Wenn Sie eine Abmahnung von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, erhalten haben, sollten Sie nicht übereilt handeln. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen erste rechtliche Einschätzungen sowie Handlungsempfehlungen geben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und teure Fehler zu vermeiden!
UPDATE 30.04.2025: Weitere Abmahnung („Benzophenone-2“)
Uns wird eine weitere Abmahnung von Frau Isabel Fitzmann aus Dresden, vertreten durch den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dirk Dreger von der Kanzlei DREGER IP LEGAL, vorgelegt.
Abgemahnt wird ein eBay-Händler, der Parfüm/Parfumprodukte über eBay verkauft.
Vorwurf der Abmahnung von Isabel Fitzmann ist diesmal, dass das vom Abgemahnten angebotene Parfum den Stoff „Benzophenone-2“ enthalte.
Einleitend erklärt die Kanzlei Dreger IP Legal, dass Frau Fitzmann seit 10 Jahren einen Onlinehandel mit Produkten aus dem Bereich Parfum über ihren gewerblichen eBay-Shop unter dem Verkäufernamen „amantdeparfum“ verkaufe. Die Angebote der Isabelle Fitzmann würden sich an private Endverbraucher. Über ihren eBay-Account habe die Frau Fitzmann mehr als 6.000 Verkäuferbewertungen erhalten und über 21.000 Verkäufe getätigt. Mit dem Onlinehandel generiere sie Jahresumsätze im 6-stelligen Bereich. Isabel Fitzmann sei daher im Bereich des Vertriebes von Parfüm eine Mitbewerberin, die Waren in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibe oder nachfrage und daher berechtigt sei, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG geltend zu machen.
Und auch tatsächlich wird das eBay-Konto „amantdeparfum“ von der Verkäuferin Isabel Fitzmann geführt. In den dort hinterlegten Kontaktinformationen wird allerdings noch eine Frau Anke Can unter der Bezeichnung „Büroservice Dresden Anke Can“, Pillnitzer Str. 28, 01069 Dresden, genannt. In welchem Zusammenhang die dort in den Kontaktinformationen angegebene Anke Can bzw. der Büroservice Dresden mit den Angeboten oder Abmahnungen steht, die Rechtsanwalt Dirk Dreger im Namen von Isabel Fitzmann ausspricht, ist allerdings derzeit noch unklar.
Dem Empfänger der Abmahnung wird jedenfalls vorgehalten, dass der angebotene Artikel den in der EU verbotenen Inhaltsstoff „Benzophenone-2“, chemisch: 2,2',4,4'-Tetrahydroxybenzophenon, beinhalte. Mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2023/1490 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, seien weitere CRM- Stoffe in Kosmetika verboten (Anhang II der VO (EG) 1223/ 2009). Kosmetische Produkte, die Stoffe aus dieser Verordnung enthalten, seien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkehrsfähig. Hierzu zähle der cancerogen Stoff der Kategorie 1B Benzophenon (CAS-Nr. 119-61-9), der mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2023/1490 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als verbotener Inhaltsstoff aufgeführt sei. Mit diesem Datum gelte ein Verkaufsverbot und Abgabeverbot für alle kosmetischen Mittel, die Benzophenone enthalten, mit Ausnahme der Benzophenone, für die eine zugelassene Einschränkung gemäß Artikel 14 Abs. 1 e), i) i.V.m. Anhang VI der der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bestehe. Allerdings sei der Produktverpackung zu entnehmen, dass das Parfüm den Stoff „Benzophenone-2“ enthalte. Für den Stoff „Benzophenone-2" bestehe keine zugelassene Einschränkung (Höchstkonzentration) gemäß Anhang VI der der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009, so der Wortlaut der Abmahnung weiter.
Im Anschluss daran macht die Kanzlei DREGER IP LEGAL einen Unterlassungsanspruch zugunsten der Isabelle Pfitzmann geltend. Der abgemahnte eBay-Händler soll zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (auf die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen haben wir oben hingewiesen).
Zudem lässt Abmahnerin Fitzmann auch diesmal einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen. Konkret sollen die Anwaltskosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von diesmal 25.000,00 € erstattet werden.
UPDATE 24.03.2026 – Aktuelle Abmahnwelle von Isabel Fitzmann (DREGER IP LEGAL) und Vertragsstrafenforderungen
Aktuell erreichen uns zeitgleich mehrere Abmahnungen der Frau Isabel Fitzmann, ausgesprochen durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL (Rechtsanwalt Dirk Dreger).
Betroffen sind überwiegend gewerbliche eBay-Händler im Bereich Parfum, die gegenüber Verbrauchern Kosmetikprodukte anbieten. Auffällig ist dabei: Es handelt sich erkennbar nicht um Einzelfälle.
Wiederkehrender Vorwurf: Fehlende Inhaltsstoffe bei Parfum
Im Mittelpunkt der Abmahnungen steht ein immer gleich gelagerter Vorwurf:
Den Händlern wird vorgeworfen, bei ihren eBay-Angeboten keine vollständigen Angaben zu den Inhaltsstoffen („Ingredients“) gemacht zu haben.
Die Gegenseite stützt sich dabei insbesondere auf:
- Art. 19 EU-Kosmetikverordnung
- § 5a UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen)
Nach der Argumentation der Abmahnerin handelt es sich bei den Inhaltsstoffen um eine wesentliche Information, die Verbraucher vor dem Kauf zwingend erhalten müssen.
Dies betrifft sämtliche Kosmetikprodukte, nicht nur spezielle oder besonders gekennzeichnete Waren.
Kosten und Forderungen der Abmahnung
Die uns vorliegenden Abmahnungen weisen regelmäßig folgende Struktur auf:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten
- angesetzter Streitwert: 20.000 €
- konkrete Zahlungsforderung: ca. 1.372,78 €
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass weitere Verstöße dokumentiert wurden.
Das bedeutet: Es besteht ein erhebliches Risiko weiterer Abmahnungen, wenn die Angebote nicht vollständig überprüft und angepasst werden.
Besonders kritisch: Vertragsstrafenforderung nach Unterlassungserklärung
Ein (weiterer) aktuell vorliegender Fall zeigt deutlich, wie ernst diese Abmahnungen genommen werden müssen:
Eine Händlerin hatte bereits im Januar 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben – ebenfalls wegen fehlender Inhaltsstoffangaben bei Parfum.
Nur etwa zwei Monate später folgte die nächste Eskalation:
- Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe mehrerer tausend Euro
- Begründung: erneuter Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung
Parallel dazu erhielt die Händlerin eine weitere Abmahnung, diesmal wegen:
- fehlender Angaben zu „Benzophenone-2“
- fehlender Angaben zu „Lilial“
Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich:
Die Unterlassungserklärung ist kein einmaliges Thema, sondern ein dauerhaftes Risiko.
Bereits kleine oder übersehene Fehler können kurze Zeit später zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Deutliche Tendenz: Systematisches Vorgehen und Nachkontrolle
Die aktuellen Fälle lassen erkennen, dass die Gegenseite Angebote nicht nur einmal prüft, sondern fortlaufend kontrolliert. Insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung scheint gezielt überprüft zu werden, ob weiterhin Verstöße vorliegen.
Für Händler bedeutet das:
- bereits abgegebene Unterlassungserklärungen werden aktiv „überwacht“
- auch ältere oder übersehene Angebote können problematisch sein
- Verstöße können sehr schnell zu Vertragsstrafenforderungen führen
Fazit: Hohe Risiken für eBay-Händler im Parfum-Bereich
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Abmahnungen von Isabel Fitzmann und der Kanzlei DREGER IP LEGAL keinesfalls unterschätzt werden sollten.
Besonders kritisch sind:
- die systematische Abmahntätigkeit
- die gezielte Nachverfolgung von Verstößen
- die schnelle Geltendmachung von Vertragsstrafen
Gerade die kurze Zeitspanne zwischen Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe zeigt, wie schnell sich das Risiko realisieren kann.
Wer betroffen ist, sollte daher nicht nur die konkrete Abmahnung prüfen, sondern auch seine gesamten Angebote umfassend rechtlich überprüfen lassen.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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