Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Isabel Fitzmann

| Rechtsanwalt Frank Weiß

In der Welt des Online-Handels sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen keine Seltenheit. Aktuell sorgt Frau Isabel Fitzmann, Pillnitzer Str. 28, 01069 Dresden, für Aufsehen. Sie lässt durch die Anwaltskanzlei DREGER IP LEGAL aus Düsseldorf Abmahnungen gegenüber eBay-Verkäufern aussprechen. In einem uns vorliegenden Fall geht es um die fehlende Angabe zu den Inhaltsstoffen bei dem Angebot von Parfüms über eBay.


Hintergrund: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Kosmetikbereich durch Frau Isabel Fitzmann

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen dem Zweck, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und für faire Marktbedingungen zu sorgen. Im Kosmetiksektor, zu dem auch Parfüms zählen, sind Händler verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzustellen, um Verbraucher umfassend zu informieren. Fehlen diese Angaben, kann dies als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden.


Die Bedeutung der Inhaltsstoffangabe bei Parfüms

Gemäß Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung müssen kosmetische Mittel eine Liste der Inhaltsstoffe tragen, um Verbrauchern Transparenz über die Zusammensetzung zu bieten. Erwägungsgrund 46 der Verordnung betont die Notwendigkeit, dass Verbraucher über mögliche Risiken informiert werden, insbesondere im Hinblick auf allergische Reaktionen. Daher sind genaue Angaben über die Inhaltsstoffe essenziell. 


Rechtsprechung: Entscheidungen des LG und OLG Karlsruhe

Die Rechtsprechung unterstreicht die Pflicht zur Angabe von Inhaltsstoffen bei Online-Angeboten von Kosmetikprodukten:

• LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2020, Az. 13 O 26/20: Das Gericht entschied, dass das Fehlen von Inhaltsstoffangaben in Online-Angeboten einen Wettbewerbsverstoß darstellt. 
• OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17: Hier wurde festgestellt, dass die Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG sind und deren Fehlen eine Irreführung durch Unterlassen darstellt.
 
Diese Urteile verdeutlichen, dass Händler verpflichtet sind, vollständige Inhaltsstoffangaben in ihren Online-Angeboten bereitzustellen.


Risiken strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Mit einer Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese verpflichtet den Abgemahnten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, andernfalls drohen Vertragsstrafen. Das gilt lebenslänglich, da die strafbewehrten Unterlassungserklärungen grundsätzlich zeitlich unbefristet sind. Insbesondere bei weitreichenden Erklärungen, die sich auf die Angabe von Inhaltsstoffen beziehen, können bereits geringfügige Verstöße erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einem Verstoß können regelmäßig etwa 5.000,00 € an Vertragsstrafe gefordert werden – pro Verstoß! Daher ist äußerste Vorsicht geboten.


Empfehlung: Fachkundige Unterstützung suchen

Angesichts der Komplexität des Wettbewerbsrechts und der möglichen Risiken durch Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen ist es ratsam, bei Erhalt einer solchen Abmahnung umgehend einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich, und unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten im Wettbewerbsrecht sowie einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen uns seit gut zwei Jahrzehnten mit Abmahnungen aus und können Sie gern kompetent sowie kostentransparent beraten.


Fazit

Die Abmahnungen von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, zeigen die Bedeutung der korrekten Angabe von Inhaltsstoffen beim Verkauf von Parfüms auf Plattformen wie eBay. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Händler sicherstellen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.


Kostenlose Erstberatung für Abgemahnte

Wenn Sie eine Abmahnung von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, erhalten haben, sollten Sie nicht übereilt handeln. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen erste rechtliche Einschätzungen sowie Handlungsempfehlungen geben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und teure Fehler zu vermeiden!

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
I. Einleitung: Greenwashing im Fokus der Justiz Wer als Unternehmen mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ wirbt, verspricht mehr als nur ein gutes Gew…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Am 13. September 2024 hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unter dem Aktenzeichen W298 2274626-1/8E eine richtungsweisende Entscheidung zur datenschutzrechtlich…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Der Online-Handel mit Biozid-Produkten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urt. v. 25.10.2024 – Az. 7 HK O 44/24) verdeutlicht…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
1. Der Fall „Katze NÖ“ – Hintergrund und Sachverhalt Die Klägerin ist Grafikdesignerin und Illustratorin. Im Jahr 2021 entwarf sie eine stilisierte Comic-Zeichnung einer Katze, d…