Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Isabel Fitzmann

| Rechtsanwalt Frank Weiß

In der Welt des Online-Handels sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen keine Seltenheit. Aktuell sorgt Frau Isabel Fitzmann, Pillnitzer Str. 28, 01069 Dresden, für Aufsehen. Sie lässt durch die Anwaltskanzlei DREGER IP LEGAL aus Düsseldorf Abmahnungen gegenüber eBay-Verkäufern aussprechen. In einem uns vorliegenden Fall geht es um die fehlende Angabe zu den Inhaltsstoffen bei dem Angebot von Parfüms über eBay.


Hintergrund: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Kosmetikbereich durch Frau Isabel Fitzmann

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen dem Zweck, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und für faire Marktbedingungen zu sorgen. Im Kosmetiksektor, zu dem auch Parfüms zählen, sind Händler verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzustellen, um Verbraucher umfassend zu informieren. Fehlen diese Angaben, kann dies als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden.


Die Bedeutung der Inhaltsstoffangabe bei Parfüms

Gemäß Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung müssen kosmetische Mittel eine Liste der Inhaltsstoffe tragen, um Verbrauchern Transparenz über die Zusammensetzung zu bieten. Erwägungsgrund 46 der Verordnung betont die Notwendigkeit, dass Verbraucher über mögliche Risiken informiert werden, insbesondere im Hinblick auf allergische Reaktionen. Daher sind genaue Angaben über die Inhaltsstoffe essenziell. 


Rechtsprechung: Entscheidungen des LG und OLG Karlsruhe

Die Rechtsprechung unterstreicht die Pflicht zur Angabe von Inhaltsstoffen bei Online-Angeboten von Kosmetikprodukten:

• LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2020, Az. 13 O 26/20: Das Gericht entschied, dass das Fehlen von Inhaltsstoffangaben in Online-Angeboten einen Wettbewerbsverstoß darstellt. 
• OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17: Hier wurde festgestellt, dass die Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG sind und deren Fehlen eine Irreführung durch Unterlassen darstellt.
 
Diese Urteile verdeutlichen, dass Händler verpflichtet sind, vollständige Inhaltsstoffangaben in ihren Online-Angeboten bereitzustellen.


Risiken strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Mit einer Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese verpflichtet den Abgemahnten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, andernfalls drohen Vertragsstrafen. Das gilt lebenslänglich, da die strafbewehrten Unterlassungserklärungen grundsätzlich zeitlich unbefristet sind. Insbesondere bei weitreichenden Erklärungen, die sich auf die Angabe von Inhaltsstoffen beziehen, können bereits geringfügige Verstöße erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einem Verstoß können regelmäßig etwa 5.000,00 € an Vertragsstrafe gefordert werden – pro Verstoß! Daher ist äußerste Vorsicht geboten.


Empfehlung: Fachkundige Unterstützung suchen

Angesichts der Komplexität des Wettbewerbsrechts und der möglichen Risiken durch Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen ist es ratsam, bei Erhalt einer solchen Abmahnung umgehend einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich, und unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten im Wettbewerbsrecht sowie einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen uns seit gut zwei Jahrzehnten mit Abmahnungen aus und können Sie gern kompetent sowie kostentransparent beraten.


Fazit

Die Abmahnungen von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, zeigen die Bedeutung der korrekten Angabe von Inhaltsstoffen beim Verkauf von Parfüms auf Plattformen wie eBay. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Händler sicherstellen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.


Kostenlose Erstberatung für Abgemahnte

Wenn Sie eine Abmahnung von Frau Isabel Fitzmann, vertreten durch die Kanzlei DREGER IP LEGAL, erhalten haben, sollten Sie nicht übereilt handeln. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen erste rechtliche Einschätzungen sowie Handlungsempfehlungen geben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und teure Fehler zu vermeiden!

 

UPDATE 30.04.2025: Weitere Abmahnung („Benzophenone-2“)

 

Uns wird eine weitere Abmahnung von Frau Isabel Fitzmann aus Dresden, vertreten durch den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dirk Dreger von der Kanzlei DREGER IP LEGAL, vorgelegt.

Abgemahnt wird ein eBay-Händler, der Parfüm/Parfumprodukte über eBay verkauft.

Vorwurf der Abmahnung von Isabel Fitzmann ist diesmal, dass das vom Abgemahnten angebotene Parfum den Stoff „Benzophenone-2“ enthalte.

Einleitend erklärt die Kanzlei Dreger IP Legal, dass Frau Fitzmann seit 10 Jahren einen Onlinehandel mit Produkten aus dem Bereich Parfum über ihren gewerblichen eBay-Shop unter dem Verkäufernamen „amantdeparfum“ verkaufe. Die Angebote der Isabelle Fitzmann würden sich an private Endverbraucher. Über ihren eBay-Account habe die Frau Fitzmann mehr als 6.000 Verkäuferbewertungen erhalten und über 21.000 Verkäufe getätigt. Mit dem Onlinehandel generiere sie Jahresumsätze im 6-stelligen Bereich. Isabel Fitzmann sei daher im Bereich des Vertriebes von Parfüm eine Mitbewerberin, die Waren in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibe oder nachfrage und daher berechtigt sei, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG geltend zu machen.

Und auch tatsächlich wird das eBay-Konto „amantdeparfum“ von der Verkäuferin Isabel Fitzmann geführt. In den dort hinterlegten Kontaktinformationen wird allerdings noch eine Frau Anke Can unter der Bezeichnung „Büroservice Dresden Anke Can“, Pillnitzer Str. 28, 01069 Dresden, genannt. In welchem Zusammenhang die dort in den Kontaktinformationen angegebene Anke Can bzw. der Büroservice Dresden mit den Angeboten oder Abmahnungen steht, die Rechtsanwalt Dirk Dreger im Namen von Isabel Fitzmann ausspricht, ist allerdings derzeit noch unklar. 

Dem Empfänger der Abmahnung wird jedenfalls vorgehalten, dass der angebotene Artikel den in der EU verbotenen Inhaltsstoff „Benzophenone-2“, chemisch: 2,2',4,4'-Tetrahydroxybenzophenon, beinhalte. Mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2023/1490 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, seien weitere CRM- Stoffe in Kosmetika verboten (Anhang II der VO (EG) 1223/ 2009). Kosmetische Produkte, die Stoffe aus dieser Verordnung enthalten, seien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkehrsfähig. Hierzu zähle der cancerogen Stoff der Kategorie 1B Benzophenon (CAS-Nr. 119-61-9), der mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2023/1490 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als verbotener Inhaltsstoff aufgeführt sei. Mit diesem Datum gelte ein Verkaufsverbot und Abgabeverbot für alle kosmetischen Mittel, die Benzophenone enthalten, mit Ausnahme der Benzophenone, für die eine zugelassene Einschränkung gemäß Artikel 14 Abs. 1 e), i) i.V.m. Anhang VI der der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bestehe. Allerdings sei der Produktverpackung zu entnehmen, dass das Parfüm den Stoff „Benzophenone-2“ enthalte. Für den Stoff „Benzophenone-2" bestehe keine zugelassene Einschränkung (Höchstkonzentration) gemäß Anhang VI der der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009, so der Wortlaut der Abmahnung weiter.

Im Anschluss daran macht die Kanzlei DREGER IP LEGAL einen Unterlassungsanspruch zugunsten der Isabelle Pfitzmann geltend. Der abgemahnte eBay-Händler soll zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (auf die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen haben wir oben hingewiesen).

Zudem lässt Abmahnerin Fitzmann auch diesmal einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen. Konkret sollen die Anwaltskosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von diesmal 25.000,00 € erstattet werden.


Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Wer einen Facharzttermin sucht, steht häufig unter Zeitdruck. Gerade dann wirken Online-Portale wie Doctolib wie die schnelle Lösung: wenige Klicks, freie Termine, sofortige Buchu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Ein Probetraining oder ein befristetes Testangebot soll den Einstieg erleichtern. In der Praxis berichten viele Betroffene aber von Situationen, in denen aus einem vermeintlich ha…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Smartphone ist für viele Menschen längst der zentrale Speicher ihres Lebens. Fotos, private Nachrichten, Verträge, Bankzugänge, Social-Media-Profile, Erinnerungen und laufende…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Marketing-Meeting, der Beitrag ist fertig, das Bild passt perfekt, das Reel ist schon geschnitten. Vielleicht ist es nur ein Screenshot aus ein…