Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Inka Mininno

Markenrechtliche Abmahnung der Frau Inka Mininno – Marke EMBRACE
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Frau Inka Mininno, Leibnizstrasse 4, 49324 Melle lässt über die Kanzlei ZIERHUT*IP aus München eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen. Die Kanzlei ZIERHUT*IP ist uns in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen bestens bekannt.

Von der Abmahnung betroffen ist ein Online-Händler im Marktsegment Schuhe / Bekleidung.

Konkret lässt Frau Inka Mininno die Verwendung der Bezeichnung „EMBRACE“, was soviel wie „Umarmung“ bedeutet, beanstanden. Die Marke "EMBRACE" (Registernummer: 302014016272) ist in der Warenklasse 25 unter anderem eingetragen für Bekleidungsstücke und Schuhe, wie auch in der Klasse 18. Als Vertreter der Frau Inka Mininno sind beim DPMA ebenfalls die Rechtsanwälte ZIERHUT, Maximilianstr. 33, 80539 München angegeben. Die Wort-Bildmarke „EMBRACE“ genießt Schutz in den Klassen 25 (Bekleidungsstücke; Bekleidungsstücke für den Sport; Bekleidungsstücke für Kinder; Körperwärmer [Bekleidungsstücke]; Rollkrägen [Bekleidungsstücke]; Schals [Bekleidungsstücke]; Schuhe [Halbschuhe]; Wärmeisolierende Bekleidungsstücke) und 18 (Taschen; Taschen aus Leder; Taschen aus Lederimitationen).

Durch die unberechtigte Verwendung des Zeichens "EMBRACE" für Schuhe soll der Empfänger der Abmahnung die der Frau Inka Mininno zustehenden Rechte an dem Zeichen verletzt haben.

Insofern fordert Frau Inka Mininno zur Unterlassung auf. Gefordert wird die Unterzeichnung einer der Abmahnung beiliegenden und somit vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese Unterlassungserklärung sieht für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.100 EUR vor.

Zudem soll der Abgemahnte die Frau Inka Mininno durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 2.538,10 EUR aus einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR erstatten und eine weitreichende Auskunft über die Verwendung des Zeichens "EMBRACE" erteilen. Dabei sollte Beachtung finden, dass die eingeforderte Auskunft in erster Linie dazu dient, den Frau Inka Mininno angeblich zustehenden Schadensersatzanspruch der Höhe nach zu beziffern.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Inka Mininno erhalten haben sollten, ist in jedem Fall anzuraten, bedacht vorzugehen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit all unserer Erfahrung zur Seite.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Musikkapellen bewegen sich im Urheberrecht oft in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die gelebte Praxis mit Proben, Auftritten, Vereinsarbeit und spontanen Zugaben. Au…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben Post von der Mathé Law Firm erhalten, im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH, und es geht um die Nutzung des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé auf Social Media? Da…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten und sehen sich mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert? Dann ist schnelles und ü…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Viele Unternehmen starten beim Datenschutz mit den „sichtbaren“ Themen: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, vielleicht noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätig…