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Abmahnung Image Law für AFP und Reuters

| Rechtsanwalt Frank Weiß

In den vergangenen Jahren hat die Hamburger Kanzlei Image Law eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen im Auftrag von Nachrichtenagenturen wie der AFP Agence France-Presse GmbH und Reuters verschickt. Betroffen sind vor allem Betreiber von Websites, Blogs und Online-Newsportalen, die geschützte Fotos ohne entsprechende Lizenz verwenden.


Doch was steckt hinter diesen Abmahnungen?

Welche Risiken bestehen für die Abgemahnten, insbesondere im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen? Und wie sollten Betroffene reagieren? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage, wichtige Urteile und praktische Handlungsempfehlungen.


Grundlagen urheberrechtlicher Abmahnungen

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber umfassende Rechte an seinen Werken. Bilder und Fotografien sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Lichtbildwerke geschützt. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen diese nicht verwendet, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist ein Instrument zur außergerichtlichen Durchsetzung dieser Rechte. Dabei wird der vermeintliche Rechtsverletzer aufgefordert, die Nutzung des betroffenen Werkes zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Abmahnkosten zu zahlen.


Abmahnungen durch Image Law: Vorgehensweise und Forderungen

Die Kanzlei Image Law vertritt namhafte Mandanten aus der Medienbranche, darunter Nachrichtenagenturen wie AFP und Reuters. Die Abmahnungen betreffen häufig die unbefugte Nutzung von Pressefotos auf Websites oder in sozialen Netzwerken.

Typische Forderungen sind:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Lizenzgebühren und Schadensersatz (oft berechnet nach der MFM-Tabelle)
  • Erstattung der Abmahnkosten gemäß § 97a UrhG


Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Ein besonders kritischer Punkt ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit dieser verpflichtet sich der Abgemahnte, die beanstandete Handlung nicht zu wiederholen. Verstößt er dagegen, droht eine Vertragsstrafe, die schnell mehrere Tausend Euro betragen kann.

Viele Betroffene unterschreiben vorschnell die von Image Law vorgelegte Unterlassungserklärung, ohne deren weitreichende Konsequenzen zu überblicken. Dabei kann eine unbedachte Formulierung dazu führen, dass man sich umfassender bindet als notwendig. Es ist daher dringend ratsam, eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen, sondern fachanwaltlichen Rat einzuholen.


Wichtige Rechtsprechung und aktuelle Urteile

Die Gerichte setzen sich immer wieder mit Fragen der urheberrechtlichen Abmahnungen auseinander. Hier einige wegweisende Entscheidungen:

  • BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17 („Afghanistan-Panoramabild“). Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass für urheberrechtliche Verstöße erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, insbesondere wenn die Bilder von professionellen Agenturen stammen.
  • OLG München, Urteil vom 15.03.2022 - 29 U 2781/21. Hier wurde entschieden, dass eine hohe Vertragsstrafe bei einem erneuten Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung gerechtfertigt ist.
  • LG Hamburg, Urteil vom 26.05.2023 - 308 O 423/22. Dieses Urteil zeigt, dass die Gerichte die Berechnung des Schadensersatzes nach der MFM-Tabelle grundsätzlich anerkennen, aber auch Korrekturen vornehmen, wenn die Forderungen unangemessen erscheinen.


Empfohlene Vorgehensweise bei einer Abmahnung


Wenn Sie eine Abmahnung von Image Law erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Nicht vorschnell reagieren: Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf, ohne sich juristisch beraten zu lassen.
  2. Fristen beachten: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da sonst gerichtliche Schritte drohen.
  3. Unterlassungserklärung prüfen lassen: Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann in vielen Fällen die Risiken reduzieren.
  4. Lizenznachweise prüfen: Falls Sie eine Lizenz für das Bild erworben haben, sollte dies nachgewiesen werden.
  5. Anwalt kontaktieren: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.


Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Urheberrechtliche Abmahnungen sind ein ernstes Thema, das erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Doch viele Forderungen lassen sich reduzieren oder ganz abwehren, wenn man rechtzeitig handelt und sich juristisch beraten lässt.

Unser Anwaltsteam, zu dem auch ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gehört, ist seit dem Jahr 2006 auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir kennen die Chancen und Risken der Abgemahnten und verfügen über eine breite praktische Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Verteidigungstaktiken.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie uns über Ihre Abmahnung sprechen.

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