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Abmahnung Hummel Holding

Abmahnung Hummel Holding durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Hummel Holding A/S, Dänemark, durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm vor.

Mit dieser Abmahnung lässt die Firma Hummel Holding A/S den Vertrieb von Turnschuhen mit dem Hummel – Logo, dem Winkel-Motiv, beanstanden. Insbesondere den Handballbegeisterten ist das Symbol mit den nach rechts gerichteten schwarzen Pfeilen der Firma Hummel Holding A/S bekannt.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, das Winkel-Motiv auf Produkten verwendet zu haben bzw. solche Waren zum Verkauf angeboten zu haben, die über ein entsprechendes Winkel-Motiv verfügen, die aber nicht von der Firma Hummel Holding A/S stammen. Der Vorwurf wird u.a. auf die markenrechtlichen Registrierungen der IR-Marke Nr. 943057 und der Gemeinschaftsmarke 003015377 gestützt.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden in der Abmahnung Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. Der konkrete Schadensersatzbetrag soll hierbei jedoch erst nach erteilter Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung durch den Empfänger der Abmahnung seitens der Firma Hummel Holding A/S beziffert werden.

Weiter fordert die Firma Hummel Holding A/S durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm den Empfänger der Abmahnung auf, die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR, mithin in Höhe von 1.973,90 EUR zum Ausgleich zu bringen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Hummel Holding A/S, Dänemark, durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall an, die Vorwürfe zur Vermeidung ungewollter und erheblicher Kostenfolgen ernst zu nehmen und den Sachverhalt zu prüfen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sprechen Sie uns an.

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