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Abmahnung HPI Hobby Products International Inc. Baja

Abmahnung HPI Hobby Products International Inc. wegen angeblicher Verletzung der Marke Baja durch die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte

Die HPI Hobby Products International Inc. lässt eine markenrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marke Baja (Gemeinschaftsmarke 005898242) durch die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer aussprechen.

Dem Empfänger der Abmahnung der HPI Hobby Products International Inc. wird vorgeworfen, dass durch das Angebot von Produkten, die tatsächlich nicht von der HPI Hobby Products International Inc. stammen und die Bezeichnung Baja tragen, die Markenrechte der HPI Hobby Products International Inc. verletzen würde.

Die der Abmahnung der Firma HPI Hobby Products International Inc. beigefügte und bereits vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst. In keinem Fall sollte dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift gebracht werden.

Update 29.05.2013: Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner namens und im Auftrag der Firma HPI Hobby Products International Inc., 70 Icon Street, FoothilI Ranch, California 92610-3000, USA, vor.

In dieser Abmahnung lässt die Firma HPI Hobby Products International Inc. wie folgt ausführen:

„Unsere Mandantin musste zur Kenntnis nehmen, dass Sie Modellautos und deren Zubehör bzw. Ersatzteile unter der Kennzeichnung Baja bzw. Baja Buggy anbieten und vertreiben. Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, dass zu Gunsten unserer Mandantin die Gemeinschaftsmarke "Baja" unter der Nummer 005898242 beim Harmonisierungsamt eingetragen ist. Diese Gemeinschaftsmarke beansprucht Schutz unter anderem für Waren der Klasse 28, Spielzeuge sowie funkgesteuerte Modellfahrzeuge. Weiter dürfte Ihnen bekannt sein, dass unsere Mandantin diese Marke in den vergangenen Jahren weltweit beworben hat. Das Bewerben, das Anbieten sowie der Vertrieb der mit "Baja Buggy" gekennzeichneten Modellautos bzw. dem Zubehör oder den Ersatzteilen in der Europäischen Gemeinschaft verletzt die zu Gunsten unserer Mandantin bestehenden  Markenrechte. Darüber hinaus ist Ihr Angebot wettbewerbswidrig, denn es wird gegenüber dem Verbraucher der Eindruck erweckt, dass dieses aus dem Hause unserer Mandantin stammen.

[…]

Unserer Mandantin steht Ihnen gegenüber ein Unterlassungsanspruch zu. Darüber hinaus haben Sie sich gegenüber unserer Mandantin schadensersatzpflichtig gemacht. Um den  Schadensersatzanspruch im Einzelnen der Höhe nach beziffern zu können, sind Sie nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätze von Treu und Glauben verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Werbung sowie den Vertrieb des Modellautos zu erteilen.“

Sodann lässt die Firma HPI Hobby Products International Inc. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weiter soll sich der Empfänger der Abmahnung der HPI Hobby Products innerhalb einer unverlängerbaren Frist bestätigen

„1. dass Sie sich gegenüber unserer Mandantin verpflichten, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 7.500,00 zu unterlassen, Modellfahrzeuge, deren Zubehör sowie deren Ersatzteile unter der Kennzeichnung "Baja Buggy" bzw. mit dem Bestandteil "Baja" zu bewerben, zu vertreiben oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen;

2. dass Sie sich verpflichten, Auskunft über den Umfang der unter Ziffer 1 beschriebenen Handlung zu erteilen, nämlich seit wann die Modellautos, deren Zubehör sowie deren Ersatzteile beworben und vertrieben worden sind;

- die getätigten Umsätze mit den Modellautos, den Ersatzteilen und dem Zubehör, aufgegliedert nach dem jeweiligen Monat;

- Mitteilung der einzelnen Werbemaßnahmen für die Modellfahrzeuge, deren Ersatzteile sowie deren Zubehör sowie

- Mitteilung des Gewinns, der mit den Modellautos, den Ersatzteilen und dem Zubehör erzielt wurde, wobei die einzelnen Kosten von Ihnen aufzuschlüsseln sind;

3. dass Sie anerkennen, zum Ersatz aller unserer Mandantin durch die in Ziffer 1 beschrieben Handlungen entstanden und entstehenden Schäden, einschließlich der durch unsere Hinzuziehung in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten verpflichtet zu sein.“

Ansprechpartner

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