Abmahnung Home One GmbH

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Home One GmbH, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin, vor.
In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Home One GmbH führender Anbieter im Bereich hochwertiger Minimalhäuser sei und einen ausgezeichneten Ruf in der Branche genieße. Sie habe sich durch jahrelange intensive Geschäftstätigkeit und erhebliche Investitionen in Produktentwicklung und Marketing eine starke Marktposition erarbeitet.
Die Home One GmbH sei zudem Inhaberin der Wortbildmarke „Home One“ (Register-Nr.018768462), eingetragen im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes für Häuser und Minimalhäuser. Die Marke genieße Schutz seit dem 27.09.2022.
Die Home One GmbH investiere erhebliche finanzielle Mittel in den Aufbau und die Pflege Ihrer Marke. Die Marke „Home One“ genieße am Markt zudem einen exzellenten Ruf und eine hohe Bekanntheit.
Sodann lässt die Home One GmbH die Verwendung der Marke „Home One“ in Google Ads beanstanden. Der Empfänger der Abmahnung sei weder Vertragshändler der Home One GmbH, noch vertreibe er deren Produkte. Er sei mithin keinesfalls berechtigt Google Ads zu schalten, die die Marke der Home One GmbH explizit benennen und den Eindruck erwecken, als würde eine wirtschaftliche Verbindung zur Home One GmbH bestehen. Tatsächlich würde hierdurch die Werbefunktion der Marke der Home One GmbH um Interessenten, die nach den Produkten der Home One GmbH suchen ausgenutzt.
Diese Verwendung stelle eine klare Verletzung der Markenrechte der Home One GmbH gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar. Der Empfänger der Abmahnung benutze ein mit der geschützten Marke identisches Zeichen für identische Waren, nämlich Minimalhäuser. Der Home One GmbH stünden nach alldem Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu.
Insofern fordert die Home One GmbH zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Weiterhin sei der Empfänger der Abmahnung der Home One GmbH verpflichtet, Auskunft über Art und Umfang der obig beschriebenen Handlungen zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines Verzeichnisses, aus dem sich der Zeitraum sowie das Verbreitungsgebiet der Verletzungshandlung ebenso ergibt, wie die Anzahl der Impressionen der Anzeige, die mit der Nutzung der Marke „Home One“, erzielten Umsätze und die Gestehungskosten einschließlich aller Kostenfaktoren, jeweils aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren (vgl. § 19 MarkenG).
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 200.000 EUR beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 3.456,59 EUR brutto.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Home One GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.
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Frank Weiß
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