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Abmahnung Herr Eugene Lichtman

Abmahnung Herr Eugene Lichtman Firma „One Click Media" durch Rechtsanwalt Alexander Goldberg
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Eugene Lichtman, handelnd unter der Firma „One Click Media", Unter den Eichen 108a, 12203 Berlin, durch Rechtsanwalt Alexander Goldberg vor.

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass Herr Eugene Lichtman mehrere Online-Shops, unter anderem auch im Bereich Bilderrahmen/Fotoalben (bilderrahmen-onlineversand.de) betreibe.

Gegenstand der Beauftragung von Rechtsanwalt Alexander Goldberg sei, dass der Betreiber eines Online-Shops u.a. für Bilderrahmen und somit als Mitbewerber des Herrn Eugene Lichtman im geschäftlichen Verkehr gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde und sich damit in unlauterer Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde.

Sodann lässt Herr Eugene Lichtman diverse angebliche Wettbewerbsverstöße rügen und legt dem Abgemahnten eine Unterlassungserklärung vor, in der dieser sich verpflichten soll

es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
1. in Online-Shops eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, die nicht geltendem Recht entspricht,
2. in Online-Shops unmittelbar vor Abgabe der Bestellung Verbraucher nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren,
3. bei der Angabe von Preisen in Online-Shops entgegen § 1 PangV keine Angaben zur Umsatzsteuer und den Versandkosten zu treffen,
4. im Kaufprozess von Online-Shops den Button, der eine verbindliche Bestellung auslöst, nicht mit „Zahlungspflichtig bestellen" zu beschriften,
5. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 1. - 4. dargelegte Verpflichtung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR an Herrn Eugene Lichtman zu zahlen.

Weiter fordert Herr Eugene Lichtman die Kosten der Abmahnung vom Abgemahnten ein.

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sie der Abgemahnte zudem verpflichtet, Herrn Eugene Lichtman die Kosten zu erstatten, die ihm durch die Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Alexander Goldberg entstanden sind. Diese Kosten würden sich unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 30.000,00 EUR (7.500,00 EUR je Verstoß) auf 1.141,90 EUR summieren.
Uns ist zudem bekannt, dass Herr unter dem Onlineshop lampen-onlineversand.de auch mit Lampen und Leuchten handelt und insoweit zu befürchten ist, dass auch dieses Marktsegment von Abmahnungen betroffen sein könnte.

Vermeiden Sie zukünftige Abmahnungen mit unserem Web-Check.


UPDATE 24.04.2015: Erfolg für unseren Mandanten - Abmahnung nach Missbrauchsvorwurf zurückgenommen

Nachdem wir innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Missbrauchsindizien zusammentragen und gerichtsverwertbar sichern konnten, haben wir den Abmahner Eugene Lichtman und seinen Berliner Rechtsanwalt Alexander Goldberg unter Hinweis auf den Rechtsmissbrauch (§ 8 Abs. 4 UWG) davon überzeugen können, die Abmahnung wieder zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Goldberg erklärte in seiner Antwort auf die Vorhaltung des Abmahnmissbrauchs innerhalb von nicht einmal 12 Stunden, dass auf die behaupteten Forderungen verzichtet würde und die Abmahnung als gegenstandslos betrachtet werden könne. Es sei aber zu keinem Zeitpunkt darum gegangen, Gebühren oder Vertragsstrafenverpflichtungen zu generieren. Zudem habe Rechtsanwalt Alexander Goldberg das Mandat niedergelegt.

Wir haben Herrn Eugene Lichtman nunmehr dazu aufgefordert, die Kosten unserer Tätigkeit nach § 8 Abs 4 S. 2 UWG zu ersetzen, um unseren Mandanten damit vollumfänglich - auch finanziell - schadlos zu halten.


UPDATE 05.05.2015: Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit erstattet

Der Fall konnte vollständig zu Gunsten unserer Mandantschaft abgeschlossen werden, indem nun (neben der Aufgabe der Anspruchsberühmung und Rücknahme der Abmahnung) auch die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zur Abwehr der Abmahnung ersetzt worden sind.


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