Abmahnung Heike Schmidt "wellnesshop24"
Frau Heike Schmidt, Hamburg, lässt im Bereich von Kosmetikprodukten durch die Kanzlei Sandhage in Berlin Abmahnungen aussprechen. Frau Heike Schmidt handelt unter dem EBay-Händlernamen "wellnesshop24".
Abgemahnt werden unterschiedliche (angebliche) Verstöße, wie z.B. die Werbung mit „Sonderangeboten" und Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Sandhage zu tragen hab. Der Streitwert wird mit 30.000 EUR beziffert. Hieraus ergeben sich Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.005,40 EUR.
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