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Abmahnung Harald Scheiderer

Abmahnung durch Harald Scheiderer wegen unaufgeforderter Werbe-E-Mails
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, die im Auftrag von Herrn Harald Scheiderer (Helenestraße 5, 82377 Penzberg) durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass an die geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse der Firma Trendlogistics UG eine unverlangte Werbe-E-Mail versendet wurde, ohne dass hierfür jemals eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorgelegen hätte.

Hintergrund der Abmahnung des Herrn Harald Scheiderer: Unverlangte E-Mail-Werbung als rechtswidriger Eingriff

Die Zusendung von Werbung ohne vorherige Einwilligung stellt nach ständiger Rechtsprechung einen unzumutbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers dar. Besonders im geschäftlichen Bereich gilt: Werbetreibende haben vor dem Versand von Marketing-E-Mails sicherzustellen, dass der Adressat dem Erhalt von Werbemitteilungen ausdrücklich zugestimmt hat (sog. Opt-In). Andernfalls handelt es sich um Spam, der nicht nur eine Belästigung darstellt, sondern auch für unnötigen Mehraufwand sorgt. Unternehmen und Selbstständige sind darauf angewiesen, ihre E-Mail-Postfächer effizient zu nutzen und nicht durch unerwünschte Werbenachrichten von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten zu werden.

Die Rechtsprechung hat dieses Problem bereits mehrfach thematisiert und entschieden, dass unaufgeforderte Werbe-E-Mails einen abwehrfähigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04). Selbst einzelne unerwünschte Nachrichten können ausreichen, um Unterlassungsansprüche zu begründen. Dies gilt umso mehr, als der Anteil unerwünschter Spam-Nachrichten im Geschäftsverkehr stetig steigt und zunehmend einen erheblicheren Verwaltungsaufwand verursacht.

Geforderte Unterlassungserklärung – Wiederholungsgefahr ausräumen

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, künftig ohne Berechtigung keine Werbe-E-Mails an den betroffenen Empfänger zu senden. Ein einfaches Einstellen des beanstandeten Verhaltens reicht rechtlich nicht aus, um die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Erst eine Unterlassungserklärung, die mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt ist, kann gewährleisten, dass sich der Versender künftiger Verstöße enthält. Kommt der Abgemahnte dieser Aufforderung nicht nach, drohen gerichtliche Schritte bis hin zur einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage.

Kosten der Abmahnung – Streitwert und Anwaltskosten

Neben der Unterlassungserklärung werden auch die aus der Abmahnung des Herrn Harald Scheiderer entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Diese berechnen sich in der Regel nach einem Streitwert, der hier auf 3.000,00 € festgesetzt wurde. Die Bemessung dieses Streitwertes orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der unverlangte E-Mail-Werbung als erheblichen Eingriff qualifiziert hat. Auf dieser Grundlage wird eine Geschäftsgebühr nebst pauschalen Auslagen angesetzt, so dass sich ein Gesamtbetrag von 308,60 € ergibt.

Datenschutzrechtliche Ansprüche nach der DSGVO

Ein weiterer Aspekt, der in der vorliegenden Abmahnung des Herrn Harald Scheiderer geltend gemacht wird, sind datenschutzrechtliche Ansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Durch die unerwünschte Zusendung von Werbe-E-Mails wurde die E-Mail-Adresse des Empfängers verarbeitet, ohne dass eine Rechtsgrundlage – etwa in Form einer Einwilligung – vorlag. Herr Scheiderer verlangt daher Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Der Abgemahnte ist somit gehalten, detailliert offenzulegen, zu welchen Zwecken die personenbezogenen Daten (hier: die E-Mail-Adresse) verarbeitet wurden, welche Datenkategorien betroffen sind, ob Daten an Dritte weitergegeben wurden, wie lange die Daten gespeichert werden und welche Rechte dem Betroffenen in diesem Zusammenhang zustehen. Insbesondere hat der Betroffene auch Anspruch auf Informationen zur Datenherkunft sowie zu einer etwaigen automatisierten Entscheidungsfindung (Profiling).

Immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO

Zusätzlich wird ein immaterieller Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,00 € nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht. Der Gesetzgeber wie auch die Gerichte haben klargestellt, dass für Verstöße gegen die DSGVO nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Schäden kompensiert werden können. Selbst wenn kein großer Folgeschaden eingetreten ist, kann bereits die unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen.

Was sollten Betroffene tun?

Empfänger einer solchen Abmahnung des Herrn Harald Scheiderer sollten keinesfalls unüberlegt handeln oder das Schreiben ignorieren. Zwar ist es unter Umständen verlockend, auf eine vermeintlich geringfügige Forderung nicht zu reagieren, doch stellt dies ein hohes Risiko dar. Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell kostspielig werden, wenn Unterlassungsklagen oder einstweilige Verfügungsverfahren folgen. Auch die datenschutzrechtlichen Ansprüche nach der DSGVO dürfen nicht unterschätzt werden, da hier sowohl die Auskunftserteilung als auch die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes verlangt wird.

Betroffene sind daher gut beraten, umgehend qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, ob es Verteidigungsmöglichkeiten gibt und wie im konkreten Fall am besten zu reagieren ist. So kann unter Umständen eine einvernehmliche Lösung gefunden oder die Forderungen erfolgreich abgewehrt werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung des Herrn Harald Scheiderer erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Beurteilung der Rechtslage, der Ausarbeitung von Verteidigungsstrategien und der Klärung aller relevanten Fragen im Zusammenhang mit Unterlassungs-, Zahlungs- und Auskunftsansprüchen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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