Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Harald Petschellies durch RA Roland Fink

Abmahnung des Herrn Harald Petschellies durch Rechtsanwalt Roland Fink

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Harald Petschellies durch Rechtsanwalt Roland Fink vor. Mit dieser Abmahnung lässt Herr Harald Petschellies das Angebot eines Händlers auf der Handelsplattform eBay rügen. Betroffen ist das Marktsegment „Fahrräder“.

Mit der Abmahnung lässt Herr Harald Petschellies konkret das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Widerrufsbelehrung beanstanden.

Generell können wir nicht anraten, die mit einer Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen, zumal sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber dem Abmahner durch die Unterschrift unter der Unterlassungserklärung legenslang vertraglich bindet. Die Gefahren für den Abgemahnten, die aus einer solchen Unterlassungserklärung resultieren, sind daher nicht zu unterschätzen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung des Herrn Harald Petschellies durch Rechtsanwalt Roland Fink erhalten haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden.

Update 06.2015: Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Harald Petschellies durch Rechtsanwalt Roland Fink vor.

Auch von dieser Abmahnung ist erneut das Marktsegment „Fahrräder“ betroffen.

Herr Harald Petschellies, der selbst in diesem Marktsegment unter der URL der-fahrradmister.de einen Onlineshop betreibt, lässt mit dieser Abmahnung eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einem Mitbewerber beanstanden.

Interessent ist in diesem Zusammenhang die mit der Abmahnung des Herrn Harald Petschellies durch Rechtsanwalt Roland Fink vorgelegte Unterlassungserklärung. Hierin soll sich der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichten, Auskunft über den Umfang des Verstoßes zu erteilen, insbesondere anzugeben, seit wann die falsche Widerrufsbelehrung veröffentlicht war, wie viele Seitenaufrufe in dem Zeitraum erfolgten und wie viele Besucher in diesem Zeitraum die Seite aufgerufen haben.

Dies kann in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen als ungewöhnlich bezeichnet werden.
In jedem Fall sollte vor Unterzeichnung einer derartigen Unterlassungserklärung sachkundiger Rat eingeholt werden.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union das Fundament für ein umfassendes Datenschutzrecht gelegt. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist das Be…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Überblick – Worum geht es? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 11. Oktober 2024 (Az. 39 U 2482/23 e) zahlreiche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingunge…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Einführung: Wenn Schuldentilgung nicht reicht Ein erledigter Schuldtitel bedeutet noch lange keine „weiße Weste“ bei der SCHUFA. Denn: Auch nach Zahlung bleibt ein negativer Eint…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Online-Bewertungen beeinflussen das Image von Unternehmen zunehmend und sind heute ein zentraler Bestandteil digitaler Reputation. Besonders auf Plattformen wie Kununu, wo Arbeitn…