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Abmahnung Günther & Günther GmbH

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Günther & Günther GmbH durch Rechtsanwalt Elmar E. Günther übersandt. Ob die Namensähnlichkeiten der Abmahnerin und des beauftragten Rechtsanwalts nur zufälliger Natur sind, können wir derzeit noch nicht beurteilen. 

Abmahnung Günther & Günther GmbH: Sachverhalt

Von der Abmahnung der Günther & Günther GmbH ist ein Anbieter von Immobilien auf der Plattform immonet.de betroffen. Ihm wird durch die Günther & Günther GmbH vorgeworfen, durch die Zusendung eines Exposés via E-Mail den Empfänger dieser E-Mail zu belästigen, zumal das betreffende Objekt bereits veräußert worden sei.

Auch wenn Plattformen wie immonet.de in der Vergangenheit lediglich selten die Grundlage einer Abmahnung waren, die in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht fast ausschließlich auf eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung bezogen, scheinen nun auch wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte in Bezug auf die Bewerbung von Immobilien in den Vordergrund zu rücken.

Abmahnung Günther & Günther GmbH: Was wird gefordert?

Durch die angeblich unberechtigte Zusendung eines Exposés, welches eine bereits verkaufte Immobilie zum Inhalt hat, sieht sich die Günther & Günther GmbH in ihren Rechten verletzt. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lässt die Günther & Günther GmbH durch ihre Kanzlei die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 EUR einfordern.

Abmahnung Günther & Günther GmbH: Was sollte man wissen?

Der Empfänger einer Abmahnung sollte sich im Klaren sein, dass durch die unveränderte Unterzeichnung einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Abmahner zu Stande kommt, der mit der Unterschrift und Übersendung an den Abmahner lebenslange Gültigkeit erlangt. Die hieraus erwachsenden Gefahren und Risiken sind dabei nicht zu unterschätzen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei zukünftigen Verstößen gegen diese Unterlassungserklärung dem Abmahner eine Vertragsstrafe versprochen wurde.

Update 11/2016: Weitere Abmahnung der Günther & Günther GmbH
Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Günther & Günther GmbH, Hamburg, durch Rechtsanwalt Günther zu.

Nach eigenen Angaben in der Abmahnung ist die ist Günther & Günther GmbH als Immobilienmakler in Deutschland, Spanien und Frankreich tätig und vermarktet Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Mit dieser Abmahnung beanstandet die Günther & Günther GmbH die Inserierung einer Immobilie unter der falschen Ortskategorie bei immonet.de. Diese Werbung sei unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden. Es liege eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG vor. Zwar weise der Anbieter bereits in seinen Anzeigen darauf hin, dass das fragliche Objekt nicht in dem speziell als Suchkriterium vorgegebenen Postleitzahlbezirk/Land belegen sei. Dies offenbare sich dem Interessenten allerdings erst, wenn er sich mit der Anzeige befasse. Alle Interessenten, die ein Immobilienobjekt unter der jeweils zweitgenannten Postleitzahl suchen, erhielten damit automatisch per E-Mail diese Offerte zu dem nicht in dem Postleitzahlbereich belegenen Objekt. Die von diesen Interessenten über die immonet-Plattform abgegebene Einwilligung zur Übersendung von Angeboten per E-Mail decke jedoch nur solche ab, die sich auf Objekte in dem zweitgenannten Postleitzahlbezirk beziehen. Insofern generiere der Empfänger der Abmahnung mit seiner Falschangabe die Übersendung von E-Mail-Offerten an Interessenten, die keine Einwilligung erklärt haben, ihnen derartige anderweitig belegene Objekte per E-Mail anzubieten. Dadurch würden diese Interessenten in unzumutbarer Weise belästigt.
In dieser Werbung liege daher auch ein Verstoß gegen §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG.

Insofern fordert die Günther & Günther GmbH vom Empfänger der Abmahnung Unterlassung ein. Zudem soll dieser die Kosten der Abmahnung aus einem Streitwert von 25.000 EUR, mithin 1.044,40 EUR erstatten.


Update 12/2016: einstweilige Verfügung der Firma Günther & Günther GmbH
Uns liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vor. Mit diesem Beschluss wird dem Antragsgegner Folgendes untersagt:

„Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, im geschäftlichen Verkehr über Internet-Immobilienplattformen (wie z. b. immowelt.de, immonet.de, immobilienscout24.de) E-Mails zu angebotenen Immobilien versenden zu lassen, welche bei zutreffender Angabe der Lage des Objektes (Name der Gemeinde und Postleitzahlenbezirk) von dem Betreiber der Immobilienplattform nicht versandt worden wären, sofern dies geschieht wie in Anlage AST 2 wiedergegeben."

Antragstellerin ist die Firma Günther & Günther GmbH, Elbchaussee 576, 22587 Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Elmar E. Günther.

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