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Abmahnung Guccio Gucci S.p.A.

Markenrechtliche Abmahnung Guccio Gucci S.p.A. durch Kanzlei bock legal
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Guccio Gucci S.p.A. spricht eine markenrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei bock legal Partnerschaft aus.

Die Guccio Gucci S.p.A. zählt zu den wohl bekanntesten Unternehmen im Bereich Mode- und Accessoires.  Insofern ist die Guccio Gucci S.p.A. Inhaberin zahlreicher Marken, um das exklusive Design sowie ihre hochwertigen und sehr teuren Produkte zu schützen. Die Marke Gucci ist Teil der Gucci Group, in welcher weitere Luxus-Marken vertreten sind.
Zu diesen von der Guccio Gucci S.p.A. geschützten Marken gehört auch die Bildmarke mit dem "GG"-Muster, welche u.a. unter der Registernummer 002751535 beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern für Waren registriert ist. Weitere Marken der Guccio Gucci S.p.A. sind z.B. die EU-Marken „Gucci“ sowie „grün-rot-grün“.

Oftmals geht einer solchen Abmahnung eine Zollbeschlagnahme voraus. Diese Plagiate der Luxusmarke Gucci sollen nach Mitteilung der Zollbehörden ohne die Zustimmung der Markeninhaberin in den Verkehr gelangt sein. Insofern sollte jeder hellhörig werden, der vom Zoll eine solche Mitteilung erhält. Denn nicht selten folgt eine Abmahnung nach einer entsprechenden Mitteilung des Zolls auf den Fuß. In Einzelfällen kann zu diesem Zeitpunkt noch die Möglichkeit bestehen, eine kostenpflichtige Abmahnung zu vermeiden. Insofern raten wir in jedem Fall an, sich anwaltlichen Rat einzuholen, sollte Ihnen der Zoll eine entsprechende Mitteilung machen.

Mit der Abmahnung fordert die Guccio Gucci S.p.A. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten soll, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Europäischen Union Produkte, die mit dem Muster diagonal mit einander verbundenen und zueinander verdrehten Buchstabenpaare "GG" gekennzeichnet sind, anzubieten, feilzuhalten, zu bewerben und/ oder sonst wie in den Verkehr zu bringen sowie für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung eine Vertragsstrafe an die Guccio Gucci S.p.A. zu zahlen. Zudem fordert die Guccio Gucci S.p.A. u.a. Schadensersatz, umfangreiche Auskunft über den Verletzungsumfang, die Vernichtung sämtlicher im Besitz oder Eigentum des Abgemahnten befindlichen Gegenstände mit dem Zeichen "GG" sowie von Werbematerialien mit Abbildungen dieser Gegenstände. Weiter soll der Empfänger die Kosten der Abmahnung tragen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Guccio Gucci S.p.A. erhalten haben sollten, raten wir an, diese Abmahnung ernst zu nehmen. Insbesondere die finanziellen Folgen einer falschen Reaktion können angesichts von Streitwerten von ca. 100.000 EUR ganz erheblich sein und u.U. durch eine markenrechtlichen Beratung vermieden werden.

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