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Abmahnung Grzegorz Grygo

Abmahnung Grzegorz Grygo durch die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte
| Rechtsanwalt Frank Weiß

In der Vergangenheit mussten wir immer wieder über urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin berichten.

Nunmehr geht die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mit einem neuen Abmahner an den Start. So spricht pixel.Law im Auftrag des Fotografen Grzegorz Grygo eine Abmahnung wegen angeblichen Verstößen gegen urheberrechtliche Nutzungsrechte des Herrn Grzegorz Grygo aus.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Lichtbild von pixelio auf der von ihm betriebenen Internetseite eingestellt zu haben, wodurch die Herrn Grzegorz Grygo zustehenden Rechte verletzt würden. Weiter wird dem Abgemahnten vorgehalten, das beanstandete Lichtbild ohne die erforderliche Benennung des Urhebers verwendet zu haben.

Wie bei den Abmahnungen der Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte üblich, werden mit der Abmahnung Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, deren wertmäßige Bestimmung sich in aller Regel nach dem Zeitraum richtet, in dem das beanstandete Lichtbild auf der Internetseite verwendet wurde. Dem Schadensersatzanspruch werden hierbei die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung) zu Grunde gelegt.

Bereits in der Vergangenheit haben wir umfassend über die Gefahren, die die Verwendung von sogenannten Stockfotos (auch bei pixelio und fotolia) mit sich bringt und der richtigen Umsetzung der Vorgaben der einzelnen Archive berichtet.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Grzegorz Grygo durch die die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte sollte diese Abmahnung in jedem Fall erst genommen werden um mögliche Nachteile zu vermeiden. Insbesondere sollten Sie bedenken, dass eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.


Update 01/2017: Weitere Abmahnung des Herrn Grzegorz Grygo
Uns geht eine weitere Abmahnung des Herrn Grzegorz Grygo, Schudomastr. 9, 12055 Berlin durch die Kanzlei pixel.law zu.
Auch mit dieser Abmahnung lässt Herr Grzegorz Grygo die angeblich unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes auf einer Homepage beanstanden.

Insofern fordert die Kanzlei pixel.law im Namen des Herrn Grzegorz Grygo auf,

„1. die nachstehend näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts unseres Mandanten bis spätestens ____ zu beseitigen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

2. die nachstehend näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts unseres Mandanten künftig zu unterlassen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

3. die beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung oder eine rechtlich vergleichbare Unterlassungserklärung datiert und unterschrieben bis spätestens ____ an die im Briefkopf genannte Telefaxnummer und im Original an die ebenfalls im Briefkopf genannte Kanzleianschrift zu senden, um hiermit den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung gegen Sie abzuwenden (§ 97a Abs. 1 UrhG),

4. unserem Mandanten einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1.013,30 Euro bis spätestens ____ zu zahlen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG),

5. unserem Mandanten Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 729,23 Euro bis spätestens Freitag, 10. Februar 2017, zu leisten (§ 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG).“

Ansprechpartner

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