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Abmahnung Great Bowery Deutschland GmbH

Urheberrechtliche Abmahnung der Firma Great Bowery Deutschland GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Sie haben eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten, ausgesprochen durch die Kanzlei Frommer Legal oder durch die Anwaltskanzlei Fuß & Jankord? Dann besteht meist dringender Handlungsbedarf. In den Abmahnungen geht es regelmäßig um die angeblich unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern, häufig aus dem Portfolio von trunkarchive bzw. trunkarchive.com. Gefordert werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Unüberlegte Reaktionen oder vorschnelle Unterschriften können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Unsere Kanzlei befasst sich seit 2021 intensiv mit Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung im Umgang mit genau diesen Forderungsschreiben. Wir wissen, worauf es jetzt ankommt, welche Risiken bestehen und wie sich die Forderungen häufig deutlich reduzieren lassen. Wenn Sie schnell Klarheit gewinnen und typische Fehler vermeiden möchten, ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen ausführlich, wer hinter den Abmahnungen steckt, welche Ansprüche geltend gemacht werden und warum insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung für die Zukunft ein erhebliches Risiko darstellen kann.

Was bedeutet eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH?

Eine Abmahnung der Firma Great Bowery Deutschland GmbH richtet sich in der Regel an Webseitenbetreiber, Onlinehändler, Agenturen oder Selbstständige, die Bildmaterial im Internet verwendet haben. Der Vorwurf lautet meist, dass Fotografien ohne ausreichende Nutzungsrechte öffentlich zugänglich gemacht worden seien. Besonders häufig betreffen die Abmahnungen Bilder aus dem internationalen Bildarchiv trunkarchive.

Die Great Bowery Deutschland GmbH tritt dabei als Rechteinhaberin oder exklusive Lizenznehmerin der betroffenen Fotografien auf. Sie macht geltend, dass für die konkrete Nutzung keine oder keine ausreichende Lizenz bestanden habe. Auf dieser Grundlage werden urheberrechtliche Ansprüche erhoben, die sich regelmäßig aus Unterlassung, Schadensersatz sowie der Erstattung von Rechtsanwaltskosten zusammensetzen.

Charakteristisch für diese Abmahnungen ist, dass sie standardisiert aufgebaut sind und mit kurzen Fristen arbeiten. Abgemahnte stehen dadurch unter erheblichem Zeitdruck. Gleichzeitig sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für viele Betroffene auf den ersten Blick schwer einzuschätzen, insbesondere wenn Bildmaterial schon vor längerer Zeit eingebunden wurde oder aus vermeintlich frei zugänglichen Quellen stammt.

In der Praxis zeigt sich, dass nicht jede Abmahnung inhaltlich unproblematisch ist. Häufig bestehen Ansatzpunkte bei der Rechtekette, der konkreten Nutzung oder der Höhe der geltend gemachten Forderungen. Gerade deshalb ist es ratsam, den Vorwurf und die Ansprüche nicht ungeprüft hinzunehmen, sondern fachkundig bewerten zu lassen.

Wer mahnt ab? Frommer Legal und Fuß & Jankord im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH

Die urheberrechtlichen Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH werden derzeit vor allem durch zwei Kanzleien ausgesprochen: Frommer Legal und Fuß & Jankord.

Frommer Legal, Beethovenstr. 12, 80336 München, ist vielen noch unter dem früheren Kanzleinamen Waldorf Frommer bekannt. Die Kanzlei tritt seit der Umbenennung ausschließlich unter der Bezeichnung Frommer Legal auf. Im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH macht Frommer Legal regelmäßig urheberrechtliche Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotografien geltend. Die Abmahnschreiben sind meist sehr ausführlich begründet und enthalten konkrete Forderungen nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie nach Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Daneben lässt die Great Bowery Deutschland GmbH identische oder inhaltlich sehr ähnliche Abmahnungen auch durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord, Speicherstr. 100, 44147 Dortmund, aussprechen. Verantwortliche Ansprechpartner sind dort Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Fuß, LL.M. (Aberdeen) und Rechtsanwalt Mirko Jankord. Auch diese Abmahnungen betreffen regelmäßig Bildrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Fotografien aus dem trunkarchive-Portfolio.

Unabhängig davon, welche Kanzlei das Schreiben versendet hat, ist der Kern der Vorwürfe vergleichbar. In beiden Fällen wird mit rechtlich weitreichenden Unterlassungserklärungen gearbeitet, deren Unterzeichnung erhebliche Folgen für die Zukunft haben kann. Zudem werden Zahlungsansprüche geltend gemacht, die für viele Betroffene überraschend hoch ausfallen.

Rechtlicher Hintergrund: Urheberrecht und Bildrechte bei trunkarchive

Den Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH liegt regelmäßig der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zugrunde. Konkret geht es um die Nutzung von Fotografien, für die nach Auffassung des Rechteinhabers keine wirksame Lizenz bestand. Bildmaterial aus professionellen Archiven wie trunkarchive ist urheberrechtlich geschützt, da es sich um hochwertige, kommerziell verwertete Fotografien handelt.

Nach dem Urheberrechtsgesetz ist allein der Urheber oder ein entsprechend Rechteinhaber befugt, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Bild öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Bereits das Einbinden eines Fotos auf einer Webseite, in einem Onlineshop oder in sozialen Medien kann eine sogenannte öffentliche Zugänglichmachung darstellen. Erfolgt diese Nutzung ohne passende Lizenz oder über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus, können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstehen.

In der Praxis entstehen Probleme häufig dadurch, dass Bilder aus vermeintlich frei zugänglichen Quellen stammen, von Agenturen oder Dienstleistern übernommen wurden oder bereits seit Jahren online sind. Auch eine frühere rechtmäßige Nutzung schützt nicht automatisch vor einer Abmahnung, wenn sich der Nutzungsumfang geändert hat oder eine Lizenz ausgelaufen ist. Für die rechtliche Bewertung kommt es stets auf die konkrete Nutzung, den Zeitpunkt und die zugrunde liegenden Lizenzbedingungen an.

Die Great Bowery Deutschland GmbH macht in ihren Abmahnungen regelmäßig geltend, dass sie zur Durchsetzung der Rechte befugt ist und die Nutzung der betroffenen Bilder nicht von einer entsprechenden Lizenz gedeckt sei. Daraus leiten sich die Forderungen nach Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten ab. Ob diese Ansprüche im Einzelfall berechtigt sind, lässt sich jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung beurteilen.

Was fordern Frommer Legal und Fuß & Jankord typischerweise?

Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH folgen inhaltlich meist einem ähnlichen Muster. Unabhängig davon, ob das Schreiben von der Kanzlei Frommer Legal oder von den Rechtsanwälten Fuß & Jankord stammt, werden regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht, die für Abgemahnte erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben können.

Im Mittelpunkt steht fast immer die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das beanstandete Bild künftig nicht mehr zu nutzen und für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die vorformulierten Erklärungen sind dabei häufig sehr weit gefasst und können auch Nutzungen erfassen, die über den konkreten Abmahnvorwurf hinausgehen.

Daneben wird in der Regel Schadensersatz verlangt. Die Berechnung erfolgt meist nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird angenommen, welche Lizenzgebühr für die Nutzung des Bildes angefallen wäre, wenn sie ordnungsgemäß erworben worden wäre. Je nach Art des Fotos, Dauer der Nutzung und Platzierung können hier durchaus spürbare Beträge angesetzt werden. Teilweise werden Zuschläge gefordert, etwa wegen fehlender Urheberbenennung.

Zusätzlich verlangen die abmahnenden Kanzleien die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten. Diese Kosten richten sich nach dem angesetzten Gegenstandswert, der in den Abmahnungen nicht selten relativ hoch bemessen wird. Auch dies trägt dazu bei, dass die Gesamtforderung für viele Betroffene überraschend ausfällt.

Wichtig ist, dass diese Forderungen nicht ungeprüft akzeptiert werden sollten. Sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten bieten in der Praxis häufig Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung und Anpassung.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung – Bedeutung und Risiken für die Zukunft

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der rechtlich folgenreichste Bestandteil einer Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH. Mit ihrer Abgabe beenden Abgemahnte zwar den aktuellen Streit, binden sich jedoch in der Regel lebenslänglich an weitreichende Verpflichtungen. Gerade hier liegt ein erhebliches Risiko, das oft unterschätzt wird.

Durch die Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich zeitlich unbefristet, das beanstandete Bild künftig nicht mehr zu nutzen. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe versprochen, deren Höhe entweder konkret festgelegt ist oder nach dem sogenannten „neuen Hamburger Brauch“ vom Rechteinhaber bestimmt werden kann. Schon kleinste, unbewusste Verstöße können dann zu empfindlichen Zahlungsforderungen führen. Typische Risiken sind etwa vergessene Bilddateien auf Unterseiten, in Caches oder in externen Verzeichnissen.

Problematisch ist zudem, dass die von Frommer Legal oder Fuß & Jankord vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig sehr weit gefasst sind. Sie können nicht nur die konkrete beanstandete Nutzung erfassen, sondern auch ähnliche oder zukünftige Nutzungsformen. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, geht damit ein dauerhaftes Vertragsstrafenrisiko ein, das weit über den eigentlichen Abmahnvorwurf hinausreichen kann.

Ein einmal geschlossener Unterlassungsvertrag lässt sich in der Praxis nur schwer wieder auflösen. Selbst wenn sich die Rechtslage ändert oder das betroffene Bild längst nicht mehr genutzt wird, bleibt die Verpflichtung bestehen. Aus diesem Grund ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die das Risiko auf das rechtlich notwendige Maß begrenzt.

Gerade wegen dieser langfristigen Folgen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung nicht selbst zu formulieren oder ungeprüft zu unterzeichnen. Eine rechtliche Begleitung kann helfen, unnötige Risiken zu vermeiden und gleichzeitig eine rechtssichere Lösung zu finden.

Unsere praktische Erfahrung mit Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH

Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH sind kein Einzelfall. Unsere Kanzlei befasst sich seit 2021 regelmäßig mit genau diesen urheberrechtlichen Abmahnungen, sowohl von Frommer Legal als auch von Fuß & Jankord. In dieser Zeit haben wir zahlreiche Mandanten aus unterschiedlichen Branchen vertreten, darunter Webseitenbetreiber, Onlinehändler, Agenturen und Selbstständige.

Diese praktische Erfahrung ermöglicht es uns, typische Argumentationsmuster, Forderungsstrukturen und taktische Vorgehensweisen der abmahnenden Kanzleien realistisch einzuordnen. Wir wissen, an welchen Stellen eine genaue Prüfung besonders wichtig ist, etwa bei der behaupteten Rechteinhaberschaft, dem konkreten Nutzungsumfang oder der Berechnung des geltend gemachten Schadensersatzes.

In vielen Fällen zeigt sich, dass die Forderungen nicht in der geltend gemachten Höhe durchsetzbar sind oder dass die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gehen. Ziel unserer Beratung ist es daher nicht, die Abmahnung zu ignorieren, sondern eine sachgerechte und rechtlich fundierte Lösung zu entwickeln, die das Kosten- und Vertragsstrafenrisiko für die Zukunft begrenzt.

Gerade weil jede Bildnutzung anders gelagert ist, halten wir eine individuelle Prüfung für entscheidend. Pauschale Reaktionen oder Musterlösungen können schnell zu unnötigen Nachteilen führen. Mit einer strukturierten Vorgehensweise lassen sich jedoch häufig spürbare Verbesserungen für Abgemahnte erreichen.

Wie wir Sie unterstützen – Ihre rechtlichen Vorteile bei einer Abmahnung von Great Bowery

Wenn Sie eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten haben, ist ein strukturiertes und überlegtes Vorgehen entscheidend. Unsere Unterstützung setzt genau hier an. Ziel ist es, Ihre rechtlichen Risiken realistisch einzuschätzen und eine Lösung zu entwickeln, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

Zu Beginn prüfen wir das Abmahnschreiben umfassend. Dabei analysieren wir unter anderem, ob die behauptete Rechteinhaberschaft schlüssig dargelegt ist, ob tatsächlich eine relevante Urheberrechtsverletzung vorliegt und in welchem Umfang das beanstandete Bild genutzt wurde. Auch der Zeitpunkt der Nutzung und mögliche Lizenzen spielen eine wichtige Rolle.

Ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit ist die rechtssichere Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese wird so formuliert, dass sie den rechtlichen Anforderungen genügt, ohne Sie unnötigen Vertragsstrafenrisiken für die Zukunft auszusetzen. Gleichzeitig übernehmen wir die Kommunikation mit Frommer Legal oder Fuß & Jankord, sodass Sie selbst nicht in direkten Kontakt mit der Gegenseite treten müssen.

Darüber hinaus prüfen wir die geltend gemachten Zahlungsansprüche. Sowohl beim Schadensersatz als auch bei den Anwaltskosten bestehen in der Praxis häufig Spielräume. Ziel ist es, überhöhte Forderungen zu reduzieren oder sachgerecht einzuordnen. Dabei behalten wir stets im Blick, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung gefunden wird.

Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Ihnen Sicherheit zu geben und typische Fehler zu vermeiden. Sie sollen wissen, welche Schritte notwendig sind und welche Sie besser unterlassen. So lässt sich die Abmahnung kontrolliert und mit überschaubarem Risiko bearbeiten.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH

Wenn Sie eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten haben, sollten Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gleichzeitig ist es verständlich, dass Sie zunächst Klarheit über Ihre rechtliche Lage gewinnen möchten, ohne sofort weitere Verpflichtungen einzugehen. Genau hierfür bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

Im Rahmen dieser Erstberatung besprechen wir das Abmahnschreiben von Frommer Legal oder Fuß & Jankord und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den geltend gemachten Vorwürfen und Forderungen. Sie erfahren, welche Risiken bestehen, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche und praxisnahe Darstellung.

Die Erstberatung ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob und in welchem Umfang Sie unsere weitere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und typische Fehler im Umgang mit Abmahnungen zu vermeiden.

Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Eine sachgerechte Reaktion kann dazu beitragen, Kosten zu begrenzen und langfristige Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen, zu reduzieren. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

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