Abmahnung Gereon Sandhage – ist er wieder da?
Kaum ein Name steht im deutschen Wettbewerbsrecht so sehr für massenhafte Abmahnungen wie Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Olbernhau. Seit 2008 gilt RA Gereon Sandhage, Saydaer Str. 1, 09526 Olbernhau, zu den aktivsten Abmahnanwälte Deutschlands. Seine Abmahnschreiben trafen unzählige Onlinehändler – häufig im Auftrag wechselnder Abmahnmandanten (Unternehmen, die vermeintliche Wettbewerbsverstöße geltend machten).
Viele Betroffene erinnern sich: Wenn eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Briefkasten lag, bedeutete das in der Regel Ärger, Zeitaufwand und erhebliche Kostenrisiken. Seine Schreiben sind meist umfangreich und mit einer kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kostenforderung versehen.
Nachdem es in der vergangenen Zeit lange still um den Abmahnanwalt, der einst seine Anwaltskanzlei in Berlin hatte, geworden war, häufen sich nun erneut Berichte über aktuelle Abmahnungen – diesmal im Auftrag der Mävers Handels GmbH – offensichtlich ein „Abmahn-Comeback“ des Rechtsanwalts Gereon Sandhage.
Die Wiederaufnahme seiner Abmahntätigkeit sollte Händlerinnen und Händlern ein Warnsignal sein: Auch 2025 bleibt Vorsicht bei der Gestaltung von Online-Angeboten geboten – denn Rechtsanwalt Gereon Sandhage scheint wieder aktiv zu sein.
1. Rückkehr der Abmahn-Aktivitäten von Gereon Sandhage im Auftrag der Mävers Handels GmbH
Nach einer längeren Phase der Ruhe scheint es im Jahr 2025 erneut zu vermehrten Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu kommen. Aktuell haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass Sandhage wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht – unter anderem im Namen der Mävers Handels GmbH.
Inhaltlich betreffen diese Abmahnungen insbesondere Onlinehändler, die Produkte wie Sonnenbrillen oder Fahrradhelme vertreiben. Beanstandet werden dabei typische Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), etwa irreführende Produktwerbung („TÜV/GS geprüft“) oder fehlende gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen.
Die Aktivitäten von Rechtsanwalt Sandhage hatten bereits in der Vergangenheit für erhebliche Aufmerksamkeit im Onlinehandel gesorgt. Viele Händler erinnern sich an eine Vielzahl ähnlicher Abmahnwellen, die von ihm im Auftrag verschiedener Mandanten ausgesprochen wurden. Nach rund einem Jahr relativer Ruhe deutet nun vieles darauf hin, dass ein neues Abmahn-Comeback bevorsteht.
Für betroffene Händler bedeutet dies: Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel – auch vermeintliche Bagatellen – können erneut rasch zu kostenintensiven Abmahnungen führen.
2. Wer ist Gereon Sandhage – und wer steht hinter den Abmahnungen?
Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist seit vielen Jahren in der deutschen Abmahnlandschaft eine feste Größe. Seine Kanzlei, ursprünglich noch in Berlin, jetzt mit Sitz in Saydaer Str. 1, 09526 Olbernhau, wird seit über einem Jahrzehnt regelmäßig mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Verbindung gebracht. Die Schreiben erfolgen dabei nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag verschiedener Mandanten – zumeist kleiner Handelsunternehmen, die angeblich auf Plattformen wie eBay, Amazon oder in eigenen Onlineshops aktiv sind.
Das Vorgehen folgt dabei häufig demselben Muster: Es wird ein angeblicher Wettbewerbsverstoß – etwa eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlende Grundpreisangabe oder unzulässige Werbeaussage – beanstandet. In der Regel fordert RA Gereon Sandhage sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten. Für betroffene Händler kann dies erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen.
Nach aktuellen Berichten ist Sandhage derzeit wieder für die Mävers Handels GmbH tätig. Inhaltlich betreffen die Abmahnungen insbesondere Produktkennzeichnungen und Werbeaussagen (z. B. Hinweise wie „TÜV/GS geprüft“ bei Fahrradhelmen oder Sonnenbrillen).
Bemerkenswert ist, dass viele der von Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertretenen Unternehmen in der Vergangenheit selbst nur eine geringe Marktaktivität aufwiesen (wenn überhaupt). In einer Reihe von Fällen haben Gerichte deshalb bereits Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8c UWG angenommen oder zumindest Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Abmahntätigkeit geäußert.
Unsere Kanzlei hat sich mit den Aktivitäten von RA Sandhage bereits ausführlich auseinandergesetzt. Eine detaillierte Übersicht zu seiner bisherigen Abmahntätigkeit und den rechtlichen Hintergründen finden Sie in unserem Beitrag:
3. Aktuelle Fälle – „Comeback?“ der Abmahnungen: Schwerpunkte, Beispiele, Entwicklungen
Nach einer längeren Phase der Ruhe scheint Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Jahr 2025 erneut verstärkt Abmahnungen auszusprechen. Wir haben Informationen über aktuelle Abmahnwellen, bei denen Sandhage insbesondere im Namen der Mävers Handels GmbH auftritt.
Nach den Informationen richten sich die aktuellen Abmahnungen vor allem gegen Onlinehändler, die Produkte wie Sonnenbrillen oder Fahrradhelme vertreiben. Beanstandet werden dabei unter anderem:
· irreführende Werbeaussagen wie „TÜV/GS geprüft“,
· fehlende oder unvollständige gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen,
· oder fehlende Kennzeichnungen nach der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.
Mit den neuen Abmahnungen aus dem Jahr 2025 wird erneut die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen gefordert, verbunden mit der Forderung nach der Erstattung anwaltlicher Rechtsanwaltsgebühren (Abmahnkosten).
Ob es sich hierbei lediglich um eine begrenzte neue Aktivitätswelle oder um den Beginn einer erneuten größeren Abmahnphase handelt, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch: Das „Abmahn-Comeback“ des Rechtsanwalts Gereon Sandhage ist Realität – und Onlinehändler sollten wachsam bleiben.
4. Häufige Vorwürfe in den Abmahnschreiben
Die von Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochenen Abmahnungen folgen – wie in der Vergangenheit – einem bekannten Schema. Die Schreiben sind in der Regel juristisch detailliert aufgebaut und beziehen sich auf vermeintliche Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder verbraucherschützende Informationspflichten.
Nach unseren Informationen lassen sich mehrere typische Beanstandungen erkennen, die auch bereits in früheren Abmahnschreiben des Abmahnanwalts aus Olbernhau eine Rolle spielten:
· Irreführende Werbung: Besonders häufig wird beanstandet, dass Produkte mit Zusätzen wie „TÜV-geprüft“ oder „GS-geprüft“ beworben werden, ohne dass tatsächlich ein gültiges Prüfzeichen oder ein entsprechender Nachweis eines Prüfinstituts vorliegt.
· Fehlende Pflichtinformationen: Ebenso werden fehlende oder unvollständige Angaben zu Widerrufsrechten, Garantiebedingungen oder Produktkennzeichnungen beanstandet.
· Verstöße gegen Preisangabenverordnung (PAngV): In einigen Fällen wird der Vorwurf erhoben, dass Grundpreise nicht oder nicht korrekt angegeben werden.
· Unklare oder falsche Herstellerangaben: Auch die unzulässige Verwendung von Markennamen oder fehlerhafte Herkunftsbezeichnungen können Anlass für eine Abmahnung sein.
Diese Vorwürfe mögen auf den ersten Blick banal wirken, können aber rechtlich weitreichende Konsequenzen haben. Selbst geringfügige Formfehler können nach der Argumentation von RA Gereon Sandhage als wettbewerbswidrig gewertet werden – mit der Folge, dass betroffene Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten der Abmahnung tragen sollen.
Gerade im Onlinehandel, wo sich Texte und Produktbeschreibungen häufig automatisiert, über Schnittstellen aus Onlineshop-Systemen oder durch KI generieren, besteht hier ein erhebliches Risiko. Schon kleine Ungenauigkeiten oder veraltete Formulierungen können als vermeintlicher Wettbewerbsverstoß ausgelegt werden.
Es empfiehlt sich daher, Angebote regelmäßig rechtlich prüfen zu lassen – insbesondere, wenn man bereits früher Ziel einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage oder seine Mandanten war.
5. Bedeutung und Risiko strafbewehrter Unterlassungserklärungen – Vertragsstrafen und Zukunftsrisiken
Ein zentraler Bestandteil nahezu jeder Abmahnung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses Dokument wird häufig als „Formulierungsvorschlag“ beigefügt und soll den Abgemahnten dazu verpflichten, den gerügten Verstoß künftig zu unterlassen – bei Androhung einer empfindlichen Vertragsstrafe.
Viele Händler unterschätzen jedoch, welche weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eine solche Erklärung hat. Sie ist kein bloßes Schuldeingeständnis, sondern ein dauerhaft wirksamer Vertrag, der in der Regel lebenslänglich bindet. Schon ein versehentlicher Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung – etwa durch eine vergessene Änderung im Shop oder auf einer Plattform wie eBay oder Amazon – kann eine Vertragsstrafe im vierstelligen Bereich von mehreren tausend Euro auslösen.
Die Risiken im Überblick:
· Langfristige Bindung: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grundsätzlich lebenslang.
· Weitreichender Anwendungsbereich: Auch geringfügige Abweichungen oder technische Fehler können als erneuter Verstoß gewertet werden.
· Vertragsstrafenrisiko: Die von RA Gereon Sandhage oder seinen Mandanten geforderten Vertragsstrafen sind häufig sehr hoch angesetzt.
· Kostenfalle bei Mehrfachverstößen: Wiederholte oder fortdauernde Verstöße können zu mehrfachen Vertragsstrafenforderungen führen.
Zudem sollte bedacht werden, dass der beigefügte Textvorschlag in der Regel einseitig zugunsten der Gegenseite formuliert ist. Ohne rechtliche Prüfung laufen Händler Gefahr, sich zu weitgehend zu verpflichten oder sogar zusätzliche Pflichten einzugehen, die über das hinausgehen, was rechtlich überhaupt erforderlich wäre.
Unsere Erfahrung zeigt: In vielen Fällen ist es sinnvoll, keine Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterschreiben, sondern (wenn überhaupt!) eine modifizierte Erklärung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen und anpassen zu lassen. Nur so lässt sich das Risiko langfristiger vertraglicher Verpflichtungen und hoher Vertragsstrafen zuverlässig minimieren.
6. Unsere Erfahrung seit 2008 mit Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage
Unsere Kanzlei befasst sich bereits seit dem Jahr 2008 intensiv mit den von Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Über die Jahre haben wir unzählige Abgemahnte beraten, vertreten und erfolgreich verteidigt – sowohl außergerichtlich als auch vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland.
Wir gehören (soweit ersichtlich) zu den ersten Kanzleien bundesweit, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage persönlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB auf Schadensersatz in Anspruch genommen haben. Die Verfahren waren erfolgreich – vor allem auch bestätigt durch gerichtliche Entscheidungen.
Darüber hinaus ist es unserer Kanzlei wiederholt gelungen, Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG a.F. (heute: § 8c UWG) nachzuweisen. In mehreren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren bestätigten Gerichte, dass die von Sandhage und seinen wechselnden Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren, da sie nicht der Lauterkeit des Wettbewerbs dienten, sondern vorrangig auf Gebührenerzielung und wirtschaftlichen Vorteil ausgerichtet waren.
Diese langjährige und erfolgreiche Auseinandersetzung mit RA Gereon Sandhage macht unsere Kanzlei zu einem erfahrenen Ansprechpartner für betroffene Onlinehändler. Wir kennen die Argumentationsmuster, die taktischen Vorgehensweisen und die typischen Fehler in seinen Abmahnschreiben – und wissen daher, wie man sich effektiv dagegen verteidigt.
Betroffene Händler sollten sich allein schon deshalb anwaltlich beraten lassen, um nicht unnötig Risiken einzugehen oder rechtlich nachteilige Erklärungen abzugeben.
7. Was sollten betroffene Händler tun? – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, etwa im Auftrag der Mävers Handels GmbH, erhält, sollte in jedem Fall überlegt und strategisch reagieren. Unbedachte Schritte können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Nachfolgend die wichtigsten Handlungsempfehlungen:
1. Ruhe bewahren
Auch wenn eine Abmahnung unangenehm und einschüchternd wirkt – Panik ist der schlechteste Ratgeber. Die Fristen in den Schreiben sind meist knapp bemessen, lassen sich aber in aller Regel einhalten. Überhastete Reaktionen oder vorschnelle Zahlungen sind unbedingt zu vermeiden.
2. Nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte nicht in der vorgelegten Form unterzeichnet werden. Ebenso sollte die geforderte Zahlung (meist als Erstattung angeblicher Abmahnkosten bezeichnet) nicht ohne rechtliche Prüfung geleistet werden.
3. Abmahnschreiben prüfen lassen
Ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann schnell einschätzen, ob der Abmahnung überhaupt ein berechtigter Wettbewerbsverstoß zugrunde liegt. Häufig zeigt sich, dass die Vorwürfe überzogen oder formell angreifbar sind – insbesondere, wenn ein möglicher Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG in Betracht kommt.
4. Individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln
Jeder Fall ist anders. Eine angepasste Reaktion – etwa durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, eine gezielte Zurückweisung oder eine Gegenabmahnung – kann erhebliche Vorteile bringen. In einigen Fällen ist es auch sinnvoll, gerichtlich gegen den Abmahner vorzugehen, etwa mit einer negativen Feststellungsklage.
5. Langfristig vorbeugen
Wer bereits einmal eine Abmahnung von RA Gereon Sandhage erhalten hat, sollte seinen Online-Shop regelmäßig rechtlich überprüfen lassen. Häufig lassen sich zukünftige Risiken durch gezielte Anpassungen an AGB, Widerrufsbelehrungen, Kennzeichnungen und Preisangaben vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Onlinehändler dabei, Abmahnungen erfolgreich abzuwehren und dauerhaft rechtssicher zu handeln.
8. Warum gerade jetzt anwaltliche Unterstützung durch unsere Kanzlei sinnvoll ist
Das erneute Auftreten von Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der Mävers Handels GmbH zeigt deutlich, dass sich die Lage im Wettbewerbsrecht für Onlinehändler wieder verschärft. Nach einer längeren Phase der Ruhe greifen nun viele bekannte Akteure wieder zu den altbewährten Mitteln: massenhafte Abmahnungen wegen vermeintlich kleiner Verstöße.
Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit genau diesen Abmahnungen. Wir kennen nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern auch die taktische Vorgehensweise von Rechtsanwalt Sandhage und seinen wechselnden Mandanten. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, für unsere Mandanten maßgeschneiderte und erfolgversprechende Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Besonders wichtig: Wir wissen aus zahlreichen Fällen, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist. In vielen Verfahren konnten wir zeigen, dass es sich bei den ausgesprochenen Abmahnungen um rechtsmissbräuchliche oder überzogene Forderungen handelte. Mehrfach haben Gerichte bestätigt, dass die Abmahntätigkeit von RA Gereon Sandhage und seinen Mandanten nicht immer mit den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs vereinbar war.
Händler sollten die aktuelle Entwicklung daher ernst nehmen – aber keinesfalls vorschnell handeln. Eine professionelle Prüfung und rechtliche Einschätzung durch unsere Kanzlei kann helfen, überhöhte Kostenforderungen und langfristige Bindungen zu vermeiden.
Unser Ziel ist es, Abgemahnte schnell, sicher und mit realistischen Erfolgsaussichten zu unterstützen – kompetent, erfahren und effizient.
9. Kostenlose Erstberatung – jetzt rechtssicher reagieren
Wer eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage – insbesondere im Namen der Mävers Handels GmbH – erhalten hat, sollte keine Zeit verlieren und sich unverbindlich anwaltlich beraten lassen. Eine falsche Reaktion kann teuer werden, während eine durchdachte Verteidigungsstrategie häufig unnötige Kosten und Risiken vermeidet.
Unsere Kanzlei bietet betroffenen Onlinehändlern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. In diesem Gespräch prüfen wir die Abmahnung, erläutern die rechtliche Ausgangslage und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – von der Zurückweisung bis hin zu Gegenmaßnahmen gegen missbräuchliche Abmahner und deren Abmahnanwälte.
Profitieren Sie von unserer über 15-jährigen Praxiserfahrung mit den Abmahnungen von Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Wir kennen die Abläufe, die Argumentationsmuster und die typischen Schwachstellen dieser Abmahnungen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht oder unser Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz helfen Ihnen schnell, kompetent und diskret weiter.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
Alexander Bräuer
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

