Abmahnung Frau Dagmar Kramp
Frau Dagmar Kramp lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Abgemahnt wird eine angeblich falsche Widerrufsbelehrung.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 2.500 EUR beziffert.
Zu beachten ist bei der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten zu Stande kommt, der zumindest 30 Jahre wirksam ist. Insofern ist bei der unreflektierten Unterzeichnung derartiger Verträge aller höchste Vorsicht geboten. Die Gefahren einer solchen Unterlassungserklärung sind für die Zukunft kaum abschätzbar. Beachten Sie bitte weiter, dass es sich bei den den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen lediglich um „Vertragsentwürfe“ des Abmahnenden handelt, die erfahrungsgemäß zu weit gefasst sind und dringend Modifikationen bedürfen.
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Frank Weiß
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