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Abmahnung Franz-Josef Heiß durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens

Abmahnung Franz-Josef Heiß Konfitürenverordnung u.a.

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Franz-Josef Heiß, vertreten durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens, vor.

Mit seiner Abmahnung lässt Franz-Josef Heiß das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers im Marktsegment

- Handel mit Brot-Aufstrichen / Fruchtaufstrichen

abmahnen. Konkret beanstandet Franz-Josef Heiß mit der Abmahnung seines Rechtsanwalts Karl-Heinz Steffens eine angeblich

- irreführende Kennzeichnung nach der Konfitürenverordnung (KonfV)
- fehlerhafte Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

Mit seiner Abmahnung fordert Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens sodann im Namen des Herrn Franz-Josef Heiß zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 6.100,00 EUR erstattet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat RA Karl-Heinz Steffens mehrere Abmahnungen für Franz-Josef Heiß ausgesprochen. Das bedeutet indes nicht, dass diese Abmahnung auf die leichte Schulter genommen werden sollten oder als bloße Abzocke abgetan werden können.

Auch wenn in dem uns vorliegenden Fall die Abmahnung des Herrn Franz-Josef Heiß völlig unbegründet gewesen ist, sollten Sie stets im Einzelfall durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob „Ihre“ Abmahnung berechtigt ist, um so weitere unnötige Kosten und Risiken für die Zukunft zu vermeiden.

Gern können Sie sich dabei natürlich auch an uns wenden – wir stehen Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

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