Abmahnung Marions Kochbuch - Folkert Knieper

In der digitalen Welt sind urheberrechtliche Abmahnungen ein häufiges Mittel, um die unberechtigte Nutzung geschützter Inhalte zu unterbinden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Marions Kochbuch, betrieben von Folkert Knieper. Seit 2005 werden von Herrn Knieper Abmahnungen gegen Personen und Unternehmen ausgesprochen, die ohne Erlaubnis Bilder von der Webseite von "Marions Kochbuch" verwenden.
Hintergrund zu Marions Kochbuch und Folkert Knieper
Marions Kochbuch ist eine Online-Rezeptplattform für den deutschsprachigen Raum, die über die Internetdomains marions-kochbuch.de und teilweise auch über marions-kochclub.de aufgerufen werden kann. Die Internetplattform ist von Marion und Volker Knieper ins Leben gerufen worden und zeichnet sich durch eine große Sammlung an Rezepten aus. Stand März 2025 sollen dort nach eigenen Angaben knapp 9.000 Rezepte aus unterschiedlichen Rubriken veröffentlicht sein. Es finden sich sowohl Backrezepte als auch Kochrezepte, die entsprechend kategorisiert sind - so werden beispielsweise die Rubriken Auflauf, Suppe & Eintopf, Nudeln & Pasta, Gemüse, Eierspeisen, Pizza & Co., Fleisch, Geflügel, Fisch, Salate, Desserts, Cocktails, Torte, Brot oder Kekse erwähnt. Die Rezepte werden jeweils mit Fotos illustriert. Die Fotos wiederum zeigen in aller Regel Lebensmittel, fertige Gerichte oder Zutaten für die Rezepte.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass alle Gerichte selbst fotografiert und erprobt worden seien. Alle Zutaten könne man anklicken und komme so u.a. auf ein Foto der jeweiligen Zutat. Marions Kochbuch gäbe es nicht als gedrucktes Kochbuch, da nur die Online-Version aktuell gehalten werden könne. Es kämen nämlich ständig neue Rezepte hinzu, alte Rezepte würden verbessert und auch neu fotografiert.
Verantwortlich für Marions Kochbuch unter marions-kochbuch.de sei Folkert Knieper, Teerhof 59, 28199 Bremen, Germany.
Die Besonderheit der Bilder auf Marions Kochbuch
Die Fotos, die die Rezepte begleiten, sind dabei ein wesentliches Merkmal von Marions Kochbuch: sie sind über Jahre hinweg von Folkert Knieper aufgenommen worden und gelten als urheberrechtlich geschützte Werke. Die Bilder sind allerdings nicht nur eine visuelle Ergänzung zu den Rezepten, sondern unseres Erachtens mittlerweile auch ein zentrales Element des Geschäftsmodells von Marions Kochbuch bzw. Volker Knieper.
Das Geschäftsmodell beruht dabei auf dem Umstand, dass Fotos von Marions Kochbuch durch das Urheberrecht geschützt werden. Das bedeutet, dass die Foto-Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung verboten ist. Genau hierin liegt der Ursprung der zahlreichen Abmahnungen, die Folkert Knieper in den letzten Jahren durch mehrere Anwälte und Kanzleien hat aussprechen lassen.
Hinweis auf das Urheberrecht bei Marions Kochbuch
Auf marions-kochbuch.de wird unter der Überschrift "Urheberrecht und Copyright für Marions Kochbuch" auf das Urheberrecht hingewiesen. Es wird erklärt, dass die Betreiber in letzter Zeit immer häufiger mit Kopien der Fotos und Rezepte im Internet konfrontiert würden. Dabei müsse es doch jedem einleuchten, dass das Kopieren und Veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material zu Problemen führen könne. Weil die Anschreiben an die betreffenden Webmaster jedoch bloß selten auf Verständnis gestoßen seien, hätte sich "Marions Kochbuch" dazu entschlossen, die Fälle durch einen Anwalt verfolgen zu lassen. Alle Fotos soll Folkert Knieper selbst erstellt haben. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangabe werde nicht akzeptiert. Alle Rezepte aus Marions Kochbuch seien wiederum von "Marion" gekocht und von ihr mit eigenen Worten beschrieben worden. Marion sei also Urheberin der Rezepttexte. Jeder, der Marions Rezepte ohne Genehmigung veröffentlicht, müsse mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Nutzung rechnen. Ein solches Verhalten könne, neben einer Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des Kochrezepts, unter Umständen auch als unlauterer Wettbewerb oder Datenbankrechtsverletzung gewertet werden, so die Hinweise auf marions-kochbuch.de weiter.
Unter der Überschrift "Ich bin angeschrieben worden - was soll ich tun?" wird sodann das Abmahnwesen von Marions Kochbuch "legitimiert". Es wird zudem - vermutlich unbewusst - dargestellt, dass man gezielt nach vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen recherchiere. So heißt es nämlich beispielsweise auf marions-kochbuch.de, dass die unerlaubte Veröffentlichung der Rezepte und Fotos sehr viel Zeit in Anspruch nähme, da die Rezepte und Fotos erst einmal im Internet gefunden werden müssten. Anschließend werde den Betroffenen eine pauschale Nutzungs- und Bearbeitungsgebühr vorgeschlagen. Dieser Betrag sei allerdings bedeutend niedriger als die Kosten, die entstünden, wenn die Sache gleich einem Anwalt übergeben würden. Allen, die meinten, nicht reagieren zu müssen, werden darauf hingewiesen, dass man die Sache nicht auf sich beruhen lasse. Zur Zeit probiere man aber noch aus, welche weiteren Schritte die einfachsten und erfolgversprechendsten seien. Aber natürlich wolle Volker Kniepert an dieser Stelle niemandem drohen, so der Hinweis weier. Es würde lediglich empfohlen, sich im Internet oder einem Anwalt über möglich Konsequenzen zu informieren und nicht zu versuchen, die Sache einfach auszusitzen.
Die Bedeutung der Bilder auf Marions Kochbuch
Man kommt nicht umhin, dass ein zentrales Element der Webseite von Marions Kochbuch die hochwertigen Lebensmittel- und Rezeptfotos sind, die jede Rezeptanleitung illustrieren. Die Bilder auf Marions Kochbuch sind aus mehreren Gründen besonders:
- Hohe Qualität: Die Fotos sind augenscheinlich in einer beachtlichen Qualität aufgenommen oder zumindest nachbearbeitet worden.
- Eindeutige Wiedererkennbarkeit: Viele der Bilder haben einen spezifischen Stil, wodurch sie leicht als Werke von Marions Kochbuch identifiziert werden können.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Durch geschickte Verschlagwortung und Metadaten erscheinen die Bilder oft in der Google-Bildersuche weit oben.
Gerade wegen dieser Sichtbarkeit werden die Bilder häufig von Webseitenbetreibern, Bloggern, Restaurants, Lebensmittelhändlern oder in sozialen Medien verwendet. Aus der Praxis wissen wir, dass sich die Nutzer in den meisten Fällen nicht dessen bewusst sind, dass sie dadurch eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Mögliche Abmahnstrategie von Marions Kochbuch
Marions Kochbuch bzw. Volker Knieper setzen seit Jahren auf eine strikte Abmahnstrategie, um gegen die unbefugte Nutzung der Bilder vorzugehen. Dies geschieht durch:
- Automatische Überwachung der Bildnutzung: Durch Reverse Image Search (z. B. Google Images oder spezialisierte Tools) kann leicht überprüft werden, ob bestimmte Fotos auf fremden Webseiten veröffentlicht sind.
- Sofortige Abmahnung: Wird eine unautorisierte Fotonutzung entdeckt, erfolgt die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei
- Hohe Kostenforderungen: Die Abmahnungen beinhalten Forderungen nach Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten (Abmahnkosten), die oft mehrere hundert betragen, aber durchaus auch vierstellig sein können.
Welche Kanzleien verschicken Abmahnungen für Folkert Knieper von Marions Kochbuch?
Im Laufe der Jahre haben verschiedene Kanzleien im Auftrag von Folkert Knieper aus Bremen Abmahnungen verschickt, darunter:
- Albrecht Legal aus Hamburg
- Pöpken Santjer Bischoff aus Helsinki
- Cyfire aus Frankfurt am Main
- Dr. Lohsin & Partner aus Bremen
Diese Kanzleien fordern in den Abmahnschreiben in der Regel die Löschung der betreffenden Fotografie, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Urheberrechtliche Abmahnung von Volker Knieper: Was bedeutet das für mich?
Viele Nutzer der Fotos von Marions Kochbuch, darunter Blogger, Gastronomen/Restaurantbetreiber und private Webseitenbetreiber, haben im Laufe der Jahre Bilder von Marions Kochbuch auf ihren eigenen Internetseiten eingebunden – oft ohne sich über die möglichen rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Da diese Bilder jedoch urheberrechtlich geschützt sind, ist jeweils mit einer Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung der Fotos zu rechnen.
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist ein Instrument, mit dem beispielsweise Fotografen wie Volker Knieper gegen die unbefugte Nutzung der Fotos vorgehen können. Die Abmahnung dient dazu, den Verletzer aufzufordern, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Folkert Knieper abzugeben. Besonders interessant für den Fotografen Knieper dürfte allerdings der Schadensersatzanspruch sein. Neben den Anwaltskosten, die für die Aussprache der Abmahnung ersetzt werden müssen, sieht der Gesetzgeber auch einen weitergehenden Schadensersatzanspruch vor, den der Abgemahnte für die Verletzung der Urheberrechte an Folkert Knieper zahlen muss. Es liegt auf der Hand, dass die Verletzung der Urheberrechte somit finanzielle Interessen seitens der Rechteinhaber/Fotografen wecken kann, weil so - über den Umweg der Schadensersatzforderungen - mitunter sogar beachtliche Einnahmen erzielt werden können.
Konkrete Forderungen in den Abmahnungen von Marions Kochbuch
Wer eine Abmahnung von Folkert Knieper wegen der unberechtigten Nutzung von Bildern aus Marions Kochbuch erhält, sieht sich meist mit mehreren Forderungen konfrontiert. Auch im Falle einer unbewussten Urheberrechtsverletzung sind die geltend gemachten Forderungen häufig rechtlich begründet. Der Umfang der Forderungen oder deren Höhe hängt aber stark vom Einzelfall ab, sodass man im konreten Fall genau hinschauen und die Rechtsprechung der Gerichte in vergleichbaren Fällen berücksichtigen muss. Die typischen Forderungen, die mit den Abmahnungen geltend gemacht werden, umfassen:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Die abgemahnte Person wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Folker Knieper zu unterschreiben. Die Unterlassungserklärung soll sicherstellen, dass die betroffene Fotografie in Zukunft nicht erneut ohne Erlaubnis verwendet wird.
💡 Achtung: Diese Erklärung ist zeitlich unbefristet ("lebenslänglich") gültig und enthält regelmäßig ein Vertragsstrafeversprechen. Es sollen also empfindlich hohe Vertragsstrafen gezahlt werden, falls man sich nicht an die Unterlassungserklärung hält, indem man beispielsweise das Bild erneut nutzt. Deshalb sollte man eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, sondern in jedweden Zweifelsfällen rechtlichen Rat einholen.
Weitere Informationen zur strafbewehrten Unterlassungserklärung folgen im nächsten Abschnitt.
2. Löschung des Bildes und Nachweis der Entfernung
Der Abmahnende verlangt in der Regel, dass das betroffene Bild sofort von der Webseite entfernt wird. Zudem kann eine schriftliche Bestätigung verlangt werden, dass die Löschung erfolgt ist.
3. Schadensersatz für die unbefugte Nutzung der Fotos ("Lizenzanalogie")
Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung ist die Forderung nach Schadensersatz. Die Höhe wird meistens nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Die Lizenzanalogie besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass der Betrag an Schadensersatz zu zahlen ist, den man auch hätte zahlen müssen, wenn man ein Recht zur Nutzung der betroffenen Fotos (Lizenz) eingeholt hätte. Die Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes richtet sich unter anderem nach:
- der Dauer der Nutzung,
- dem Kontext der Verwendung (privat oder kommerziell),
- der Reichweite der Webseite, auf der das Bild veröffentlicht wurde.
Zur Berechnung des Schadensersatzes oder zumindest als Anhaltspunkt wird häufig die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) herangezogen, die branchenübliche Lizenzgebühren für Bilder festlegt. Schon bei kurzen Nutzungen von Fotos in einem geschäftlichen Kontext kann das Lizenzentgelt schnell mehrere hundert Euro pro Foto betragen.
4. Erstattung der Abmahnkosten/Gesamtforderung
Da die Abmahnungen in der Regel von Anwaltskanzleien wie Kanzlei Albrecht Legal, Dr. Lohsin & Partner, Pöpken Santjer Bischoff oder Kanzlei Cyfire verschickt werden, werden den Empfängern der Abmahnungen auch die Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Diese sogenannten Abmahnkosten können schnell mehrere hundert Euro betragen.
Die Abmahnkosten für die unerlaubte Nutzung von Bildern aus Marions Kochbuch können je nach Art der Nutzung stark variieren. Grundsätzlich wird zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden, wobei kommerzielle Verstöße meist deutlich höhere Forderungen der Gegenseite nach sich ziehen.
a) Abmahnkosten bei privater Nutzung
Wird ein Bild aus Marions Kochbuch ohne Erlaubnis auf einer privaten Webseite, einem Blog oder in sozialen Medien verwendet, fallen die Abmahnkosten in der Regel etwas geringer aus. Dennoch können sie durchaus 3-stellig sein.
💡 Beispiel für eine private Nutzung:
- Ein Hobbykoch veröffentlicht ein Rezept auf seinem Blog und nutzt dabei ein Bild aus Marions Kochbuch.
- Die Abmahnung fordert:
- Schadensersatz: 200–500 € (je nach Dauer der Nutzung)
- Anwaltskosten: ca. 300–500 €
- Gesamtkosten: 500–1.000 €
b) Abmahnkosten bei gewerblicher Nutzung
Wird ein Foto auf einer gewerblichen Webseite oder im Rahmen einer kommerziellen Nutzung verwendet, sind die Forderungen in der Regel deutlich höher. Die Berechnung erfolgt häufig auf Basis der MFM-Tabelle, die Lizenzgebühren für professionelle Fotografien in einem gewerblichen Nutzungskontext festlegt.
💡 Beispiel für eine gewerbliche Nutzung:
- Ein Gastrom veröffentlicht ein geklautes Foto auf der Webseite seines Restaurants
- Die Abmahnung fordert:
- Schadensersatz: 500–1.500 € (je nach Art der Nutzung und Reichweite)
- Anwaltskosten: 600–900 €
- Gesamtkosten: 1.000–2.400 €
c) Erhöhte Kosten bei längerer Nutzung oder mehrfacher Verwendung
Falls ein Bild über einen längeren Zeitraum online war oder auf mehreren Seiten gleichzeitig genutzt wurde, können die Kosten weiter steigen. Oftmals fordern die Kanzleien in solchen Fällen einen Lizenzaufschlag, der die Forderungssumme schnell verdoppeln kann.
💡 Beispiel für mehrfach genutzte Bilder:
- Ein Online-Shop nutzt ohne Erlaubnis mehrere Bilder aus Marions Kochbuch für seine Produktseiten.
- Die Abmahnung fordert:
- Schadensersatz pro Bild: 800–1.500 €
- Lizenzaufschlag: +100 % (wegen mehrfacher Nutzung)
- Anwaltskosten: 1.000 €
- Gesamtkosten: 3.000–5.000 €
d) Fazit
Die Abmahnkosten nebst Schadensersatzforderungen für Bilder aus Marions Kochbuch können je nach Nutzung und Dauer von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Gewerbliche Nutzer zahlen in der Regel mehr als private, da von einer höheren wirtschaftlichen Relevanz ausgegangen wird. In jedem Fall ist es ratsam, eine Abmahnung nicht zu ignorieren, sondern sich juristischen Rat einzuholen, um unnötig hohe Zahlungen zu vermeiden. Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind leider keine Bagatelle.
Doch Vorsicht: Diese Erklärung birgt erhebliche Risiken, da sie in der Regel lebenslang bzw. zeitlich unbefristet gilt und somit dauerhaft bindend ist. Ein späterer Verstoß – auch unbeabsichtigt – kann zu hohen Vertragsstrafen führen.
Antwort vom Rechtsanwalt: Warum ist gerade die strafbewehrte Unterlassungserklärung so gefährlich?
In unserer Beratungspraxis werden wir häufig mit der Frage kontrontiert, weshalb die Unterlassungserklärung so gefährlich sie - man könne das Foto je einfach löschen und es nie wieder veröffentlichen. Diese Sichtweise ist aus Sicht eines Laien natürlich verständlich. Aber die Rechtsprechung verlangt deutlich mehr von den Abgemahnten. Dies wiederum wissen die Abmahner und können die Tücken des Urheberrechts nutzen, um später Vertragsstrafen zu fordern.
Woran liegt das?
1. Zeitlich unbefristete Bindung – Einmal unterschrieben, gilt sie für immer
Die wohl größte Gefahr einer strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt in ihrer lebenslangen Gültigkeit. Wer einmal eine solche Erklärung unterzeichnet, verpflichtet sich dazu, das betroffene Bild nie wieder und unter keinen Umständen zu nutzen – nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern auch in jedem anderen Kontext, für den man verantwortlich ist.
Warum ist das so gefährlich?
- Keine zeitliche Begrenzung: Anders als viele denken, läuft die Unterlassungserklärung nicht nach ein paar Jahren aus – sie gilt auf unbestimmte Zeit. Abmahner werden sich also auch nach Jahren und Jahrzehnten daran erinnern, dass sie eine solche Erklärung in den Händen halten.
- Hohe Vertragsstrafen bei Verstößen: Wer gegen die Erklärung verstößt, muss eine Vertragsstrafe zahlen, die oft mehrere tausend Euro beträgt. Der Regelfall liegt bei 5.000,00 € pro Verstoß gegen die Unterlassungserklärung.
- Unabsichtliche Verstöße sind ebenso teuer: Ein Verstoß kann auch dann teuer werden, wenn er nicht absichtlich erfolgt, sondern fahrlässig durch technische oder organisatorische Fehler geschieht.
2. Nicht nur die eigene Webseite ist betroffen – viele weitere Risiken nach Marions Kochbuch Abmahnung
Viele Abgemahnte glauben, dass sie nach der Entfernung des Bildes von ihrer eigenen Webseite sicher sind. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum, denn die Risiken gehen weit darüber hinaus.
🔴 Gefahr durch Google Bildersuche & Caches
Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo speichern Bilder und Webseiten im Cache, wodurch ein Bild selbst nach der Löschung von der eigenen Webseite noch lange online auffindbar sein kann.
- Google Image Cache: Ein Bild kann über die Google-Bildersuche weiterhin abrufbar sein, selbst wenn es offiziell gelöscht wurde.
- Gespeicherte Vorschaubilder (Thumbnails): Selbst kleine Vorschauversionen eines gelöschten Bildes können als Verstoß gewertet werden.
- Lösung: Man muss aktiv bei Google einen Antrag auf Löschung aus dem Cache stellen – und auch das kann dauern.
🔴 Gefahr durch Web-Archive (Wayback Machine, Archive.org)
Das Internet vergisst nicht – besonders durch Web-Archive, die alte Versionen von Webseiten speichern.
- Wayback Machine & Co.: Dienste wie archive.org speichern regelmäßig Kopien von Webseiten.
- Unterlassungsverstoß möglich: Falls das Bild dort noch abrufbar ist, könnte das als erneute Veröffentlichung gewertet werden.
- Lösung: Es ist ratsam, einen Löschantrag bei diesen Archiven zu stellen.
🔴 Gefahr durch Drittanbieter & soziale Medien
Wenn ein Bild von Marions Kochbuch von dem Empfänger der Abmahnung in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen geteilt wurde, kann es sein, dass es immer noch irgendwo im Internet kursiert.
- Foren & Blogs: Falls jemand das Bild auf seiner eigenen Seite eingebunden hat, kann es weiterhin existieren. Es kann bereits ausreichen, dass das Foto noch als Bild-Datei (JPG, JPEG, TIF, PNG, BMP, GIF etc.) auf dem Webserver erreichbar und über die Bild-URL abgerufen werden kann.
- Social Media (Facebook, TikTok Instagram, Pinterest, Twitter/X): Falls das Bild dort geteilt wurde, muss man es auch dort aktiv entfernen.
- Lösung: Man muss versuchen, die Betreiber der jeweiligen Plattformen zu kontaktieren und um Entfernung bitten.
🔴 Gefahr durch Teammitglieder, Agenturen oder Mitarbeiter
In Unternehmen, Vereinen oder Online-Projekten sind oft mehrere Personen an der Pflege der Webseite beteiligt.
- Mitarbeiter oder Webdesigner: Ein Bild kann durch Unachtsamkeit wieder hochgeladen werden.
- Agenturen oder Freelancer: Falls man eine Agentur mit der Webseitenpflege beauftragt, muss sichergestellt sein, dass sie sich ebenfalls an die Unterlassungserklärung hält.
- Backups: auch das Aufspielen von Backups kann dazu führen, dass das ursprünglich gelöschte Foto wieder online ist.
- Lösung: Eine interne Richtlinie oder Schulung kann helfen, solche Fehler zu vermeiden.
3. Wie schnell kann man gegen die Unterlassungserklärung verstoßen?
Alle Verstöße gegen Unterlassungserklärungen geschehen unbewusst – doch das schützt nicht vor der Vertragsstrafe. Hier einige typische Szenarien:
❌ Die Webseite wurde überarbeitet und ein altes Backup wurde versehentlich eingespielt.
❌ Ein externer Dienstleister hat das Bild erneut hochgeladen, ohne es zu wissen.
❌ Das Bild war noch im Cache von Google sichtbar.
❌ Ein Social-Media-Post mit dem Bild wurde vergessen und nicht gelöscht.
❌ Eine alte Werbeanzeige mit dem Bild läuft noch irgendwo online.
Fazit: Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben - Vertragsstrafe droht!
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist kein harmloses Dokument, sondern eine lebenslange Verpflichtung mit erheblichen finanziellen Risiken. Die Gefahr eines versehentlichen Verstoßes ist hoch, da Bilder oft an verschiedenen Orten im Internet gespeichert sind und man nicht immer vollständige Kontrolle darüber hat.
🔹 Wer eine Abmahnung von Marions Kochbuch erhält, sollte die Unterlassungserklärung nicht unüberlegt unterschreiben! Stattdessen ist es sinnvoll, sich rechtlichen Rat einzuholen, um eine modifizierte, weniger riskante Erklärung abzugeben oder alternative Lösungen zu finden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist mit erheblichen sowie gar existentiellen Risiken behaftet.
Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung von Folkert Knieper nicht reagieren?
Die Frage ist schnell beantwortet. Sofern Sie auf eine "Marions Kochbuch"-Abmahnung nicht oder nicht adäquat reagieren, müssen Sie damit rechnen, dass seitens des Rechteinhaber sofort gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Die Kosten, die durch einen Prozess entstehen können, erreichen schnell einen vierstelligen Betrag, sodass man das Eingehen unnötiger Kostenrisiken dringend vermeiden sollte. Eine taktische sinnvolle sowie fristgerechte Reaktion vermeidet eine Klage und damit ein Gerichtsverfahren. Die Abmahnung sollten Sie also in jedem Falle ernstnehmen, auch wenn man in den Abmahnungen ein Geschäftsmodell von Folkert Knieper sieht.
Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwälte – Wir helfen Ihnen weiter!
Wer eine Abmahnung von Marions Kochbuch und Folkert Knieper erhält, steht oft unter großem Druck: Hohe Forderungen, kurze Fristen und rechtliche Unsicherheiten sorgen für Stress und Angst vor finanziellen Konsequenzen. Doch Sie sind nicht allein – wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer kostenlosen Erstberatung zur Seite!
Unsere Expertise im Urheberrecht – Seit 2006 auf Abmahnungen spezialisiert
Unsere Kanzlei ist auf das Urheberrecht spezialisiert und verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Seit 2006 vertreten wir Mandanten, die wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden.
🔹 Fachliche Kompetenz: Zu unserem Team zählt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Urheberrecht gehört.
🔹 Langjährige Erfahrung: Seit fast 20 Jahren setzen wir uns für abgemahnte Webseitenbetreiber, Unternehmen, Blogger und Privatpersonen ein.
🔹 Erfolgreiche Verteidigung: Wir kennen die Strategien von abmahnenden Kanzleien und wissen, wie man sich effektiv dagegen unter Berücksichtigung der Risiken wehrt.
Warum eine kostenlose Erstberatung?
Viele Abgemahnte wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Soll man die Unterlassungserklärung unterschreiben? Zahlen oder nicht? Wir bieten eine unverbindliche Ersteinschätzung, um Ihnen eine klare Handlungsempfehlung zu geben:
✅ Prüfung Ihrer Abmahnung: Erscheint die Abmahnung berechtigt oder sind die Forderungen überhöht?
✅ Gefahrenanalyse: Welche Risiken drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen?
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💡 Tipp: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, aber unterschreiben Sie auch nichts vorschnell! Mit der richtigen Strategie lassen sich hohe Kosten und langfristige Verpflichtungen und vor allem unnötige sowie unüberschaubare Risiken vermeiden. Kontaktieren Sie uns gern in jedem Fall, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
Ansprechpartner
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