Abmahnung Firma Uptunes GmbH
Die Firma Uptunes GmbH, Geschäftsfüherer Sebastian Wolter, Verl, als angeblicher Rechteinhaber der Künstler Dance Nation vs. Shaun Baker lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel Sunshine 2009 vom Tonträger Deep Dance Vol. 14 bzw. Deejay´s Top 100 Vol. 1.
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Uptunes GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Uptunes GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel Sunshine 2009 vom Tonträger Deep Dance Vol. 14 bzw. Deejay´s Top 100 Vol. 1.
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Uptunes GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Uptunes GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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